Aus einer Kürzung wird schnell eine Streichung. Das gilt insbesondere für Sozialleistungen. War in Schleswig-Holstein zunächst eine 10-prozentige Reduzierung des Landesblindengeldes im Gespräch, legt die schwarz-gelbe Regierung nun nach. Sozialminister Heiner Garg (FDP) befürwortete gegenüber dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein eine Streichung des Nachteilsausgleiches. Im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern hatten seine liberalen Partei-Kollegen noch vehement gegen eine Kürzung gestritten. Es macht halt einen Unterschied, ob man in der Opposition oder in der Regierung ist. Die unsoziale Politik der Landesregierung stößt auf energischen Widerstand der Selbsthilfe-Organisationen. Protest-Aktionen werden geplant. Sehbehinderte und blinde Menschen aus Schleswig-Holstein und dem Umland können sich in eine Aktiven_Liste eintragen. Hierzu hinterlassen Sie einfach Ihre E-Mailadresse und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter unter 0 45 22 / 764 92 66, oder Sie senden eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an blindengeld@bsvsh.org.
Mehr Infos zum Thema gibt es auf der Homepage des Hamburger Blinden- und Sehbehindertenvereins.
Man sollte sich sehr genau überlegen, welche Partei man wählt!
Es heißt, die geplanten Blindengeldkürzungen sollen „Vermögens- und Einkommensabhängig“ gestaltet werden. Bedeutet dass, jeder der über einen Verdienst oberhalb der Grundsicherung verfügt, hat keinen Anspruch auf Blindengeld mehr? Dabei wissen wir, dass es sogar immer wieder geschieht, dass übereifrige Sachbearbeiter der Argen bei ihren Leistungsberechnungen für Harz IV schnell mal eben das Blindengeld mit angerechnet haben. Mal sehen, ob der Kunde das merkt…
Die krankenkassenfinanzierten Hilfen sind bekanntlich sehr begrenzt. Nicht jeder, der noch über einen Sehrest verfügt, ist mit diesen antiken Bildschirmlesegeräten (noch dampfbetrieben?, die zur Verfügung gestellt werden, wirklich glücklich. Und wie soll man dann bitteschön das extrem teure Blindows oder einen Brailledrucker finanzieren? Ein vernünftiges Mobiltelefon mit Sprachausgabe kostet auch Geld. Und nebenbei, Hörbücher sind viel teurer als Bücher in Schwarzschrift. Dazu kommen die Taxifahrten, wenn es in unbekannte Dimensionen geht.
Es reicht also nun nicht mehr Einsparungen bei der Ausgestaltung einer barrierefreien Umwelt zu machen? Fehlende Gehwegmarkierungen, viel zu wenig akustische Ampeln, fehlende Fahrstühle in zentralen Bahnhöfen.
Ein kleines Beispiel: Das Jobcenter für Schwerbehinderte in Hamburg befindet sich seit immerhin 2006 in Beltgens Garten. Die nahegelegene U-Bahnhaltestelle Burgstraße verfügt aber noch immer nicht über einen Fahrstuhl.
Wenn so eine Einsparungsaktion in einem Bundesland kritiklos hingenommen wird, werden andere Bundesländer folgen, zum Beispiel auch Hamburg.
Also gilt nicht nur aus Solidarität sondern durchaus im Eigeninteresse: Man darf solche Unrechtmäßigkeiten nicht „blindlings“ geschehen lassen! Das gilt absolut nicht nur für Leute mit einem Bl im Ausweis.
Diese menschenverachtenden Vorstöße von Herrn Westerwelles Clique müssen ein Ende haben!
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Ich weiß nicht, wie Du auf diese Zahl kommst. Sie ist falsch. In Schleswig-Holstein liegt das Blindengeld zurzeit (noch) bei 400€. In vielen Bundesländern ist es sogar noch deutlich niedriger. In Niedersachsen sind es 270€. Dabei ist der Mehrbedarf blinder Menschen im Sozialgesetzbuch mit ca. 600€ definiert. Das Blindengeld ist nicht mit einem Einkommen vergleichbar, so wie Du es tust, auch nicht mit einer Sozialleistung. Es ist gedacht als ein Nachteilsausgleich. Und wenn Du bedenkst, wieviele Barrieren unsere Gesellschaft ihren blinden Mitbürgern in den Weg stellt, dann leuchtet schnell ein, dass das Geld nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Einige wenige Beispiele für die Verwendung des Blindengeldes: Bücher kosten ungefähr das Zehnfache eines Schwarzschriftbuches. Hilfsmittel für den Alltag (sprechende Uhren, Waagen usw.) sind notwendig, um selbstständig leben zu können. Von den enormen Preisen für blindengerechte Computer oder für Braille-Schreibmaschinen wollen wir gar nicht erst reden. Bei Urlaubsreisen, Theater- oder Konzertbesuchen ist häufig eine Begleitperson nötig, die bezahlt werden muss. Wege zu Behörden, zum Arzt oder an andere unbekannte Ziele müssen oft mit dem Taxi zurückgelegt werden.
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