In Hamburg wird am 23. Februar 2020 das Landesparlament, die Bürgerschaft, neu gewählt. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg haben die Parteien zu elf Themen befragt. Es geht um Fragen der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, Nachteilsausgleichen wie dem Blindengeld, Teilhabe an Kultur und Medien und um Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Wir dokumentieren unsere Forderungen und die Antworten der Parteien auf der BSVH-Website.
Schlagwort: SPD
Große Koalition: Gewurschtel in der Behindertenpolitik
Ich hatte sowas befürchtet. In der alten – und wahrscheinlich auch neuen – Bundesregierung scheint die Meinung vorzuherrschen, dass man mit dem Bundesteilhabegesetz sein Soll in Sachen Behindertenpolitik erfüllt hat. Dabei war das Teilhabegesetz keineswegs ein großer Wurf. Und der in dieser Woche veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lässt einen Aufbruch vermissen. Hin und wieder mal ein Halbsatz mit dem Schlagwort Inklusion (z. B. in der Schule und beim Sport), manchmal mehr ein Lippenbekenntnis statt konkreter Projekte. Kein optimistisches Ja zu Inklusion und wirklicher Teilhabe, kein Zukunftsprojekt. Es überwiegt Kleinteiligkeit, Zögerlichkeit.
Statt zum Beispiel endlich eine jahrzehntealte Forderung der Menschen mit Behinderung verbindlich aufzugreifen und die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten, gibt es wieder nur einen Prüfauftrag: „Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können.“ Ich frage mich, was gibt es da denn zu prüfen? Andere Länder zeigen seit vielen Jahren, dass das möglich ist. Ideen der Behindertenverbände für die konkrete Umsetzung hierzulande liegen ebenfalls seit Jahren auf dem Tisch. Es ist offensichtlich, dass eine weitere Prüfung nicht nötig ist, sondern dass das Thema wieder einmal vertagt werden soll. Wir Menschen mit Behinderung sind die Leidtragenden. Wir können auch in den kommenden Jahren nicht erwarten, dass Restaurants eine Rampe bekommen, dass Websites barrierefrei werden oder im Privatfernsehen Filme mit Audiodeskription laufen.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Doch statt konstruktiv darüber zu diskutieren, wie Inklusion an Schulen oder auf dem Arbeitsmarkt gelingen kann, werden in der öffentlichen Debatte derzeit Forderungen nach einer Pause bei der Inklusion aufgestellt. Eine Pause für ein Menschenrecht? Das ist absurd, und doch stimmt die Bundeskanzlerin dieser Absurdität zu. Statt eine Vision zu entwickeln, wie Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt endlich gelingen kann, findet sich im Koalitionsvertrag u. A. der verräterische Satz: „Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.“ Geht es hier wirklich um einen „Wunsch der Menschen mit Behinderung“? Würde die Politik dieses Landes die Behindertenrechtskonvention endlich ernst nehmen, dann wäre hier von einem „Recht auf Selbstbestimmung“ die Rede. Ob dieses Recht mit der Förderung von Sondereinrichtungen wie Werkstätten gesichert werden kann, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Und was ist mit den Menschen mit Behinderung, die nach einem Job auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen? „Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln.“ Vielleicht sollte die Bundesregierung die Ursachen lieber mal zusammen mit den Menschen mit Behinderung und nicht nur mit der Arbeitsagentur analysieren. Denn oft genug trägt die Arbeitsagentur selbst eine Mitverantwortung, z. B. wenn sie notwendige Hilfsmittel für den Arbeitsplatz nicht oder viel zu spät bewilligt.
Es bleibt zu befürchten, dass – sofern die SPD-Basis dem Vertrag zustimmt – es in Deutschland beim Gewurschtel in der Behindertenpolitik bleibt, dass ein wirklich emanzipatorisches Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe auch in den kommenden knapp vier Jahren zumindest in der Politik der Bundesregierung keinen Widerhall finden wird. Es wird auch in Zukunft Aufgabe der Selbsthilfe-Organisationen sein, für die Umsetzung der UN-BRK, für Inklusion und Barrierefreiheit, für den Wandel vom medizinischen zum sozialen Behinderungsbegriff zu streiten. Auf die große Koalition jedenfalls können wir uns nicht verlassen.
Abilitywatch hat die behindertenpolitischen Passagen aus dem Koalitionsvertrag zusammengestellt. Ihr findet das Ergebnis auf abilitywatch.de.
Zu Gast bei 90,3: Inklusion in Hamburg
Wie weit sind wir eigentlich mit Inklusion und Barrierefreiheit in Hamburg und Deutschland? Wie oft begegnen sich Menschen mit und ohne Behinderung im Alltag? Welche Chancen haben behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt? Und was ist von Bundesteilhabegesetz zu halten? Diesen Fragen widmete sich NDR 90,3 am 14. November 2017 in der Sendung „Treffpunkt Hamburg“. Gäste der Sendung waren – neben meiner Wenigkeit – Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) und Stephanie Wuensch von der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll. Die von Jörn Straehler-Pohl moderierte Sendung kann aktuell auf ndr.de nachgehört werden.
Rückmeldungen zur Sendung sind hier in den Kommentaren oder per E-Mail herzlich willkommen!
Bundesteilhabegesetz: Mein Fazit im Ohrfunk-Interview
Das behindertenpolitische Jahr 2016 stand ganz im Zeichen des Bundesteilhabegesetzes. Am 1. Dezember verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit knapp 70 Änderungen, am 16. Dezember schließlich stimmte auch der Bundesrat zu. Das Internetradio Ohrfunk hat mich um mein Fazit gebeten. Im Podcast des BSVH-Treff könnt Ihr das Interview nachhören.