In Hamburg wird am 23. Februar 2020 das Landesparlament, die Bürgerschaft, neu gewählt. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg haben die Parteien zu elf Themen befragt. Es geht um Fragen der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, Nachteilsausgleichen wie dem Blindengeld, Teilhabe an Kultur und Medien und um Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Wir dokumentieren unsere Forderungen und die Antworten der Parteien auf der BSVH-Website.
Schlagwort: Bürgerschaftswahl
Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Schulische Inklusion
Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Schulische Inklusion:
SPD: Die Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen soll auf die neuen Herausforderungen, insbesondere auf Inklusion zugeschnitten werden. Wir werden eine große Zahl von Schulbegleitern künftig direkt den Schulen zuweisen. Dort können sie flexibel eingesetzt werden und mehr Schülerinnen und Schülern helfen. So entlasten wir zugleich viele Eltern. Sie müssen nicht mehr wie bisher selbst Schulbegleitungen suchen. Zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen soll künftig ein Expertenteam alle Schulen besuchen und Schulleitungen sowie Kollegien bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Auch bei der Inklusion steht das Elternwahlrecht im Vordergrund. Eltern von Kindern mit Behinderung oder sonderpaedagogischen Förderbedarf sollen und können in Hamburg frei entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel- oder Sonderschule anmelden. Deshalb werden wir die speziellen Sonderschulen erhalten, wenn es die Eltern wünschen.
CDU: Nach Auffassung der CDU müsste das Hamburger Inklusionsmodell in einer langsameren Umsetzung und unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen neu gestartet werden. In Absprache mit den Schulaufsichtsbeamten, den Schulleitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie den Leitungen der ReBBZ und der Sonderschulen fordern wir die Einrichtung von wohnortnahen „Leuchtturmschulen“, die eigens für die Inklusion bestimmt sind. Dabei soll die Inklusion zunächst den Schulen als Aufgabe übertragen werden, die bereits wertvolle Erfahrungen insbesondere mit Integrationsklassen und eine positive Grundhaltung dafür mitbringen. Im zweiten Schritt erfolgt der sukzessive Ausbau des Netzes von Inklusionsschulen bis 2030. Pro Klasse sollten maximal vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Die Sonderschulen und damit auch das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg sollen als gleichwertige Alternative erhalten bleiben.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wir wollen eine inklusive Schule. Eine Schule, in der alle von Vielfalt profitieren und die niemanden ausschließt. Dies gilt für jede Schulform. Deshalb fordern wir, dass sich zukünftig auch Gymnasien der Inklusion stellen. Einsparungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sind zurückzunehmen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kinder Schulbegleitung im benötigten Umfang erhalten. Wir fordern einen Inklusionsfonds, ausgestattet mit 15 Millionen Euro jährlich. Hier könnten kurzfristig die nötigsten Bedarfe an Ausstattung und Personal gedeckt werden. Auch bedeutet Inklusion für uns nicht nur Öffnung der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Auch der umgekehrte Weg einer Öffnung der bisherigen speziellen Schulen für Schülerinnen und Schule ohne Behinderung bzw. mit anderen Behinderungen ist für uns eine vorstellbare Variante der Inklusion.
FDP: Kinder mit Behinderung haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dieses Recht gilt es angemessen und zum Nutzen der Kinder umzusetzen, ohne dass aus dem Recht zur Inklusion mangels Alternative eine Pflicht wird. Die FDP möchte die speziellen Sonderschulen deshalb erhalten und weiterhin so gut ausstatten, dass sie auch in Zukunft eine echte Alternative darstellen. Gleichwohl müssen sich auch allgemeinbildende Schulen für Kinder mit Behinderung öffnen. Aus unserer Sicht sollte es für Kinder mit speziellem Förderbedarf Schwerpunktschulen geben. Diese Schwerpunktschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen der Schüler vollumfänglich Rechnung tragen. Dazu gehört z.B. die vollständige Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende bauliche Anpassungen, die Verfügbarkeit von speziellen Lehrmaterialien und entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern.
DIE LINKE: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg ein umfangreiches Programm gegeben. Das Problem ist, dass der Landesaktionsplan finanziell nicht untersetzt ist. Nach Schätzungen der GEW Hamburg fehlen etwa 300 Stellen für die inklusive Schule. Der Senat hat sich durch die Schuldenbremse selbst Fesseln angelegt. Personalkosten sind in allen Ämtern und auf allen Ebenen zu sparen. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele Aufgaben des Landesaktionsplans vorerst nicht realisiert werden. Die LINKE hat gegen die Schuldenbremse in Bund und Land gestimmt. Das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg wird allein schon aus diesem Grund noch lange von Bedeutung sein.
AFD: Die AfD Hamburg sieht sich dem Grundsatz einer sachorientierten Inklusionspolitik verpflichtet. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen meist eine gezielte und bedarfsgerechte individuelle Förderung. Diese ist nur an den speziell darauf ausgerichteten Förderschulen zielgruppengerecht leistbar. An einer allgemeinen Schule ist die oft benötigte intensive Betreuung nicht leistbar. Die AfD Hamburg lehnt deshalb die generelle Inklusion aller Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an allgemeinen Schulen ab. Stattdessen wird die Beibehaltung der Förderschule befürwortet.
In den vorigen Blog-Posts habe ich die Antworten zu den Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Nachteilsausgleiche und Blindengeld zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.
Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Nachteilsausgleiche und Blindengeld
Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Nachteilsausgleiche und Blindengeld:
SPD: Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe geschieht unter den Gesichtspunkten Personenzentrierung und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange möglichst eigenständig und autonom entscheiden können. Das Bundesleistungsgesetz wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Hamburg hat sich bereits im Bundesrat dazu sehr engagiert eingebracht und ist an der Ausarbeitung des Gesetzes prominent beteiligt. Im Rahmen der Gesetzgebung wird auch die Entwicklung eines Bundesteilhabegeldes zu beraten sein. Bis dahin beabsichtigen wir keine Änderung beim Hamburger Nachteilsausgleich vorzunehmen.
CDU: Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Blindengeld in Hamburg überdurchschnittlich hoch. Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant. Wir unterstützen nachdrücklich die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der „Fürsorge“ herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden sollen. Ziel ist eine Leistung, die sich am persönlichen Bedarf orientiert, unabhängig von Institutionen oder vom Wohnort der Betroffenen. Dabei sollen auch die bisherigen Vermögens- und Einkommensgrenzen überprüft werden.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Das Landesblindengeld wollen wir für blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass ein bundesweites einheitliches Teilhabegeld als Nachteilsausgleich eingeführt wird. Das grüne Teilhabegeld ist gestaffelt nach Grad der Teilhabeeinschränkung und soll (mit Ausnahme von anfallenden Heimkosten) nicht auf Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden und unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Taubblinde sollen ebenfalls von dem Teilhabegeld profitieren.
FDP: Die FDP bekennt sich zum Erhalt des Blindengeldes in Hamburg. Für den Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderungen setzt sich die FDP grundsätzlich für eine stärkere Nutzung und Verbreitung des persönlichen Budgets ein, da Leistungen zum Nachteilsausgleich individuell an den jeweiligen Empfänger angepasst werden können und damit die persönlichen Lebensumstände jedes einzelnen besser berücksichtigt werden können, als bei der pauschalen Auszahlung eines Festbetrages. Die FDP zieht daher die Nutzung des persönlichen Budgets der Einführung weiterer Kategorien, wie Taubblindengeld oder Sehbehindertengeld, vor.
DIE LINKE: Die LINKE setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Bundesleistungsgesetz geändert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von den Einkommens-und Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien erbracht werden. Ein ergänzender Ausgleichsbeitrag soll dazu dienen, behinderungsbedingte, in der Leistungsbemessung der Eingliederungshilfe nicht weiter spezifizierte Bedarfe zu decken. Die LINKE wird sich in der nächsten Legislatur für eine gesetzliche Regelung einsetzen, damit stark sehbehinderte, taubblinde Menschen einen Nachteilsausgleich erhalten.
Im vorigen Blog-Post habe ich die Antworten zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.
Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:
SPD: Wir wollen, dass die Hamburger U- und S-Bahnstationen bis Anfang der zwanziger Jahre barrierefrei sind. Zur Umsetzung der Barrierefreiheit werden wir die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen. Wir beginnen mit den hochausgelasteten Metrobuslinien im Rahmen des Programms zum Ausbau der Kapazität unserer Busse (Busbeschleunigung), zahlreiche Haltestellen wurden bereits barrierefrei umgerüstet. Neben der S-Bahn setzen wir uns dafür ein, dass es zukünftig auch in der U-Bahn Ansagen zur Ausstiegsseite gibt.
CDU: Die CDU wird sich deshalb auch weiterhin für den barrierefreien Ausbau von U- und S-Bahnhöfen in ganz Hamburg einsetzen. Hierzu gehören auch entsprechend barrierefrei zugängliche Fahrgastinformationen in und außerhalb der Fahrzeuge. Wir sprechen uns zudem für den Bau einer Niederflurstadtbahn aus, die ebenerdig und dadurch automatisch barrierefrei ist.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Monetäre Begründungen können kein Argument für ein Abweichen der Normen und Empfehlungen sein. Damit wirklich alle Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, setzen wir uns dafür ein, auch die Bushaltestellen unter dem Inklusionsaspekt barrierefrei zu gestalten. Zur Zielfindung der Sehbehinderten sollten z.B. alle Fahrzeuge mit Außenlautsprechern ausgestattet werden und Linie sowie Zielbahnhof von Bus, Bahn und Schiff ausrufen.
FDP: Eine frühzeitige Beteiligung von Interessenvertretungen wie bspw. den Seniorenbeiräten oder dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. muss bei Baumaßnahmen im öffentlichen Raum obligatorisch sein. Dies gewährleistet die Berücksichtigung von Normen und Empfehlungen in der ersten Phase der Planungen und ermöglicht die zielgerichtete Umsetzung ihrer Forderungen, ohne erhebliche Mehrkosten zu verursachen.
DIE LINKE: Barrierefreiheit wird durch „angemessene Vorkehrungen“ ermöglicht, damit sind alle Maßnahmen gemeint, welche die Teilhabe behinderter Menschen ermöglichen, indem Hindernisse beseitigt werden. Die LINKE Hamburg vertritt in ihrem Wahlprogramm die Forderung, dass mangelnde angemessene Vorkehrungen als Diskriminierung im Gleichstellungsgesetz verankert werden sollen. Dann können sie nämlich auch eingeklagt und rechtlich geahndet werden.
Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.