Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Schulische Inklusion

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Schulische Inklusion:

SPD: Die Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen soll auf die neuen Herausforderungen, insbesondere auf Inklusion zugeschnitten werden. Wir werden eine große Zahl von Schulbegleitern künftig direkt den Schulen zuweisen. Dort können sie flexibel eingesetzt werden und mehr Schülerinnen und Schülern helfen. So entlasten wir zugleich viele Eltern. Sie müssen nicht mehr wie bisher selbst Schulbegleitungen suchen. Zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen soll künftig ein Expertenteam alle Schulen besuchen und Schulleitungen sowie Kollegien bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Auch bei der Inklusion steht das Elternwahlrecht im Vordergrund. Eltern von Kindern mit Behinderung oder sonderpaedagogischen Förderbedarf sollen und können in Hamburg frei entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel- oder Sonderschule anmelden. Deshalb werden wir die speziellen Sonderschulen erhalten, wenn es die Eltern wünschen.

CDU: Nach Auffassung der CDU müsste das Hamburger Inklusionsmodell in einer langsameren Umsetzung und unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen neu gestartet werden. In Absprache mit den Schulaufsichtsbeamten, den Schulleitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie den Leitungen der ReBBZ und der Sonderschulen fordern wir die Einrichtung von wohnortnahen „Leuchtturmschulen“, die eigens für die Inklusion bestimmt sind. Dabei soll die Inklusion zunächst den Schulen als Aufgabe übertragen werden, die bereits wertvolle Erfahrungen insbesondere mit Integrationsklassen und eine positive Grundhaltung dafür mitbringen. Im zweiten Schritt erfolgt der sukzessive Ausbau des Netzes von Inklusionsschulen bis 2030. Pro Klasse sollten maximal vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Die Sonderschulen und damit auch das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg sollen als gleichwertige Alternative erhalten bleiben.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wir wollen eine inklusive Schule. Eine Schule, in der alle von Vielfalt profitieren und die niemanden ausschließt. Dies gilt für jede Schulform. Deshalb fordern wir, dass sich zukünftig auch Gymnasien der Inklusion stellen. Einsparungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sind zurückzunehmen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kinder Schulbegleitung im benötigten Umfang erhalten. Wir fordern einen Inklusionsfonds, ausgestattet mit 15 Millionen Euro jährlich. Hier könnten kurzfristig die nötigsten Bedarfe an Ausstattung und Personal gedeckt werden. Auch bedeutet Inklusion für uns nicht nur Öffnung der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Auch der umgekehrte Weg einer Öffnung der bisherigen speziellen Schulen für Schülerinnen und Schule ohne Behinderung bzw. mit anderen Behinderungen ist für uns eine vorstellbare Variante der Inklusion.

FDP: Kinder mit Behinderung haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dieses Recht gilt es angemessen und zum Nutzen der Kinder umzusetzen, ohne dass aus dem Recht zur Inklusion mangels Alternative eine Pflicht wird. Die FDP möchte die speziellen Sonderschulen deshalb erhalten und weiterhin so gut ausstatten, dass sie auch in Zukunft eine echte Alternative darstellen. Gleichwohl müssen sich auch allgemeinbildende Schulen für Kinder mit Behinderung öffnen. Aus unserer Sicht sollte es für Kinder mit speziellem Förderbedarf Schwerpunktschulen geben. Diese Schwerpunktschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen der Schüler vollumfänglich Rechnung tragen. Dazu gehört z.B. die vollständige Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende bauliche Anpassungen, die Verfügbarkeit von speziellen Lehrmaterialien und entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern.

DIE LINKE: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg ein umfangreiches Programm gegeben. Das Problem ist, dass der Landesaktionsplan finanziell nicht untersetzt ist. Nach Schätzungen der GEW Hamburg fehlen etwa 300 Stellen für die inklusive Schule. Der Senat hat sich durch die Schuldenbremse selbst Fesseln angelegt. Personalkosten sind in allen Ämtern und auf allen Ebenen zu sparen. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele Aufgaben des Landesaktionsplans vorerst nicht realisiert werden. Die LINKE hat gegen die Schuldenbremse in Bund und Land gestimmt. Das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg wird allein schon aus diesem Grund noch lange von Bedeutung sein.

AFD: Die AfD Hamburg sieht sich dem Grundsatz einer sachorientierten Inklusionspolitik verpflichtet. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen meist eine gezielte und bedarfsgerechte individuelle Förderung. Diese ist nur an den speziell darauf ausgerichteten Förderschulen zielgruppengerecht leistbar. An einer allgemeinen Schule ist die oft benötigte intensive Betreuung nicht leistbar. Die AfD Hamburg lehnt deshalb die generelle Inklusion aller Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an allgemeinen Schulen ab. Stattdessen wird die Beibehaltung der Förderschule befürwortet.

In den vorigen Blog-Posts habe ich die Antworten zu den Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Nachteilsausgleiche und Blindengeld zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.

Autor: Heiko Kunert

Heiko Kunert (44) ist Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg und selbst blind. Er ist Vorstandsmitglied der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen, der Stiftung Centralbibliothek für Blinde, der Norddeutschen Blindenhörbücherei und der Erich-Quenzel-Stiftung, sowie Mitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Hamburg. Er ist freier Journalist und engagiert sich für Inklusion und Barrierefreiheit.

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