#NichtMeinGesetz – BTHG grenzt Blinde aus

Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Sommer ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Weg gebracht, das seinen Namen nicht verdient. Vieles ist schon kritisiert worden. Eine gute Zusammenfassung der Schwachstellen gibt es auf nichtmeingesetz.de.

Die 150.000 blinden und 1 Mio. sehbehinderten Menschen in Deutschland hat die Politik beim BTHG gleich komplett vergessen.

Flickenteppich Blindengeld: Altersarmut vorprogrammiert!

Der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde Menschen ist bis heute das Blindengeld. Der Haken: Es ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und in den letzten Jahrzehnten der Sparwut so sehr zum Opfer gefallen, dass von gleichen Lebensverhältnissen in Deutschland nicht mehr die Rede sein kann. Eine Bundeseinheitliche Leistung, die Blindenhilfe, stockt das Blindengeld zumindest für finanziell bedürftige blinde Menschen auf. Im Bundesteilhabegesetz gibt es aber weiterhin – anders als bei der Eingliederungshilfe – keine Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Heißt: Ein Recht auf Sparen gibt es für blinde Menschen weiter nicht. Altersarmut ist vorprogrammiert.

Eingliederungshilfe: Sehbehinderte müssen draußen bleiben!

Blinde und sehbehinderte Menschen sind auch auf Eingliederungshilfe angewiesen, z. B. für unterstützende Leistungen im Bereich Bildung. Bislang regelt die Eingliederungshilfe-Verordnung, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % einen Zugang zur Eingliederungshilfe haben. Die automatische Zugangsberechtigung wird im BTHG nun ersatzlos gestrichen – ein skandalöser Rückschritt. Im Gesetzentwurf ist nun stattdessen Zugangsvoraussetzung, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf nachweist. Das bedeutet, sehbehinderte Studierende, die mobil sind, selbstständig wohnen, aber für Ihr Studium – zum Teil sehr teure – Hilfsmittel benötigen, werden diese zukünftig nicht mehr finanziert bekommen. Der Bildungsstandort Deutschland wird eine Farce. Statt die Berufschancen zu erhöhen, in dem in die Ausbildung investiert wird, werden die Betroffenen in Behindertenwerkstätten, in Berufsförderungswerke oder gleich in die Arbeitslosigkeit verfrachtet.

Bildung und Fortbildung: Nicht für Blinde und Sehbehinderte!

Überhaupt weist der Gesetzentwurf, der im Herbst durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden soll, erhebliche Lücken im so wichtigen Bereich der Bildung auf – sei es für Jugendliche oder für Erwachsene. Immer noch sind bestimmte unterstützende Leistungen an finanzielle Bedürftigkeit gekoppelt. Leistungen werden bei nichtlinearen Bildungsverläufen – heutzutage eher die Regel als die Ausnahme – nicht gewährt. Sprich: Studienwechsel, Abbrüche, berufliche Neuorientierung sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht drin. Nach dem Motto: „Wenn Ihr unglücklich im Job seid, arbeitslos, vielleicht krank werdet, ist das nicht unser Problem!“

Teilhabeberatung: Auch für taubblinde Menschen zentral!

Im BTHG-Entwurf wird auch die sog. ergänzende unabhängige Teilhabeberatung geregelt. In Deutschlands verwirrendem Sozialsystem mit seinen vielen verschiedenen Kostenträgern, Ansprechpartnern und Gesetzen, ist die Finanzierung von unabhängigen Beratungsangeboten ein richtiger Schritt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht nur lokale Anbieter unterstützt werden, sondern auch spezialisierte überregionale Anbieter. Hier klafft im Gesetzentwurf bisher eine Lücke. Denkt man z.B. an die vergleichsweise kleine Gruppe der taubblinden Menschen (rund 2.500 bis 6.000 in Deutschland), ist es einfach unmöglich, in jeder Kleinstadt eine Beratungsstelle aufzubauen. Aber auch für blinde und sehbehinderte Ratsuchende wird man auf überregionale Beratungsangebote nicht verzichten können.

Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Schulische Inklusion

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Schulische Inklusion:

SPD: Die Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen soll auf die neuen Herausforderungen, insbesondere auf Inklusion zugeschnitten werden. Wir werden eine große Zahl von Schulbegleitern künftig direkt den Schulen zuweisen. Dort können sie flexibel eingesetzt werden und mehr Schülerinnen und Schülern helfen. So entlasten wir zugleich viele Eltern. Sie müssen nicht mehr wie bisher selbst Schulbegleitungen suchen. Zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen soll künftig ein Expertenteam alle Schulen besuchen und Schulleitungen sowie Kollegien bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Auch bei der Inklusion steht das Elternwahlrecht im Vordergrund. Eltern von Kindern mit Behinderung oder sonderpaedagogischen Förderbedarf sollen und können in Hamburg frei entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel- oder Sonderschule anmelden. Deshalb werden wir die speziellen Sonderschulen erhalten, wenn es die Eltern wünschen.

CDU: Nach Auffassung der CDU müsste das Hamburger Inklusionsmodell in einer langsameren Umsetzung und unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen neu gestartet werden. In Absprache mit den Schulaufsichtsbeamten, den Schulleitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie den Leitungen der ReBBZ und der Sonderschulen fordern wir die Einrichtung von wohnortnahen „Leuchtturmschulen“, die eigens für die Inklusion bestimmt sind. Dabei soll die Inklusion zunächst den Schulen als Aufgabe übertragen werden, die bereits wertvolle Erfahrungen insbesondere mit Integrationsklassen und eine positive Grundhaltung dafür mitbringen. Im zweiten Schritt erfolgt der sukzessive Ausbau des Netzes von Inklusionsschulen bis 2030. Pro Klasse sollten maximal vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Die Sonderschulen und damit auch das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg sollen als gleichwertige Alternative erhalten bleiben.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wir wollen eine inklusive Schule. Eine Schule, in der alle von Vielfalt profitieren und die niemanden ausschließt. Dies gilt für jede Schulform. Deshalb fordern wir, dass sich zukünftig auch Gymnasien der Inklusion stellen. Einsparungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sind zurückzunehmen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kinder Schulbegleitung im benötigten Umfang erhalten. Wir fordern einen Inklusionsfonds, ausgestattet mit 15 Millionen Euro jährlich. Hier könnten kurzfristig die nötigsten Bedarfe an Ausstattung und Personal gedeckt werden. Auch bedeutet Inklusion für uns nicht nur Öffnung der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Auch der umgekehrte Weg einer Öffnung der bisherigen speziellen Schulen für Schülerinnen und Schule ohne Behinderung bzw. mit anderen Behinderungen ist für uns eine vorstellbare Variante der Inklusion.

FDP: Kinder mit Behinderung haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dieses Recht gilt es angemessen und zum Nutzen der Kinder umzusetzen, ohne dass aus dem Recht zur Inklusion mangels Alternative eine Pflicht wird. Die FDP möchte die speziellen Sonderschulen deshalb erhalten und weiterhin so gut ausstatten, dass sie auch in Zukunft eine echte Alternative darstellen. Gleichwohl müssen sich auch allgemeinbildende Schulen für Kinder mit Behinderung öffnen. Aus unserer Sicht sollte es für Kinder mit speziellem Förderbedarf Schwerpunktschulen geben. Diese Schwerpunktschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen der Schüler vollumfänglich Rechnung tragen. Dazu gehört z.B. die vollständige Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende bauliche Anpassungen, die Verfügbarkeit von speziellen Lehrmaterialien und entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern.

DIE LINKE: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg ein umfangreiches Programm gegeben. Das Problem ist, dass der Landesaktionsplan finanziell nicht untersetzt ist. Nach Schätzungen der GEW Hamburg fehlen etwa 300 Stellen für die inklusive Schule. Der Senat hat sich durch die Schuldenbremse selbst Fesseln angelegt. Personalkosten sind in allen Ämtern und auf allen Ebenen zu sparen. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele Aufgaben des Landesaktionsplans vorerst nicht realisiert werden. Die LINKE hat gegen die Schuldenbremse in Bund und Land gestimmt. Das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg wird allein schon aus diesem Grund noch lange von Bedeutung sein.

AFD: Die AfD Hamburg sieht sich dem Grundsatz einer sachorientierten Inklusionspolitik verpflichtet. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen meist eine gezielte und bedarfsgerechte individuelle Förderung. Diese ist nur an den speziell darauf ausgerichteten Förderschulen zielgruppengerecht leistbar. An einer allgemeinen Schule ist die oft benötigte intensive Betreuung nicht leistbar. Die AfD Hamburg lehnt deshalb die generelle Inklusion aller Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an allgemeinen Schulen ab. Stattdessen wird die Beibehaltung der Förderschule befürwortet.

In den vorigen Blog-Posts habe ich die Antworten zu den Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Nachteilsausgleiche und Blindengeld zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.

Blog über Inklusion: Für mehr Akzeptanz und Respekt

Inklusion ist ein etwas sperriger Begriff. Hinter ihm verbirgt sich aber eine Revolution im Verständnis von Behinderung. Die Aktion Mensch hat eine Kampagne gestartet, die den Begriff Inklusion konkret werden lässt. Mit Plakaten, Anzeigen und einer Website wirbt die Aktion Mensch für gesellschaftliche Teilhabe und Barrierefreiheit – und sie zeigt, dass Menschen mit Behinderung ein wichtiger und wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind.

In dieser Woche ging das Blog zur Kampagne online. In ihm schreiben die Journalistin Anette Frisch, die Autorin Carina Kühne und ich über Inklusion. Die Idee dahinter:

Das Ziel dieses Blogs ist es, das Thema Inklusion für alle Menschen nachvollziehbar und erlebbar zu machen. Beispielsweise indem wir über aktuelle Trends berichten und über persönliche Erlebnisse erzählen, die gut oder auch schlecht sind/waren. (…) Wir möchten zeigen, dass Inklusion bereits stattfindet, dass es schon positive Beispiele gibt. Wir werden aber auch Kritik äußern, wenn es angebracht ist. Was wir damit erreichen wollen? Mehr Menschen, die sich für Inklusion einsetzen – denn mehr Akzeptanz und Respekt ist eine Sache die die ganze Gesellschaft bereichert

Mein erster Post im Blog befasst sich mit der Inklusion in der Schule. Und Sie finden ein Interview mit Verena Bentele. Wenn Sie mögen, empfehlen Sie uns gern weiter.

Bürgerschaftswahl: Für ein Hamburg ohne Barrieren (Teil 2)

Am 20. Februar wählen die Hamburgerinnen und Hamburger eine neue Bürgerschaft. Blinde und sehbehinderte Menschen haben Fragen an die Parteien, die im Wahlkampf leicht untergehen. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) haben daher zehn Wahlprüfsteine aufgestellt. Im Folgenden versuche ich die Kernaussagen der Parteien zusammenzustellen – heute die Fragen sechs bis zehn (den ersten Teil finden Sie hier):

6. Werden Sie sich dafür starkmachen, dass der NDR sein Hörfilm-Angebot verbindlich ausbauen muss?

  • CDU: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, dass finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag zu entrichten haben. Mit diesem Geld soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.
  • SPD: Wir wollen den Anteil der barrierefreien und z.B. mit Audiodeskription und Untertiteln versehenen Sendungen weiter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen steigern. Dafür soll künftig ein angemessener Betrag der Rundfunkgebühren verwendet werden.
  • GAL: Das barrierefreie Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist tatsächlich beschämend gering. Deswegen werden wir uns auch in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass dieses Angebot deutlich ausgebaut wird. Entsprechende Anpassungen der jeweiligen Vereinbarungen sind notwendig, werden aber nicht vom Parlament, sondern von den Landesregierungen verhandelt.
  • Linke: Die LINKE wird sich dafür stark machen, dass Hörfilmfassungen und Hörfilme zum Standardangebot des NDR gehören müssen, aber auch generell das barrierefreie Angebot rasch weiter ausgebaut wird. Sollten hierzu noch Vertragsanpassungen erforderlich sein, wird sich die LINKE hierfür einsetzen.
  • FDP: Die FDP Bundestagsfraktion nimmt diese Problematik sehr ernst und hat die Rundfunkanstalten bereits zum verstärkten Ausbau barrierefreier Angebote angehalten. Bislang sind die Pläne von ARD und ZDF längst nicht ausreichend.

7. Bekennen Sie sich zum vollständigen Erhalt des Landesblindengeldes in Hamburg?

  • CDU: Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant, aber auch keine Ausweitung auf sehbehinderte Menschen.
  • SPD: Eine Änderung des Landesblindengeldes ist derzeit nicht geplant. Da wir derzeit nicht sagen können, wie ein neuer Haushalt aussieht, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt unseriös, Aussagen zu machen, die später nicht eingehalten werden können.
  • GAL: Die GAL hat sich für den Fortbestand des Blindengeldes im Koalitionsvertrag mit der CDU, wie auch bei der letzten Sparrunde massiv eingesetzt. Außerdem wurde das Blindengeld in Hamburg nicht gekürzt, sonder sogar noch auf unsere Initiative hin an die Rentenentwicklung gekoppelt. Dieses wollen wir auch zukünftig beibehalten.
  • Linke: Die LINKE tritt dafür ein, das bisherige Landesblindengeld nicht nur zu erhalten und automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern es auch um ein Sehbehindertengeld zu erweitern, wie dies bereits in anderen Bundesländern geschehen ist.
  • FDP: Die FDP Hamburg erkennt die schwierige Situation der sehbehinderten Menschen und tritt für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein, die unterstützt werden muss. Mit der Frage der Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe wird sich die FDP im Fall des Einzugs in die Bürgerschaft intensiv befassen.

8. Was werden Sie nach der Wahl tun, um die Versorgung mit Hilfsmitteln und Rehabilitationsangeboten für sehbehinderte und blinde Menschen zu verbessern?

  • CDU: Der Leistungskatalog der Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen der Krankenkassen wird nicht einseitig von der Politik vorgegeben. Es ist gemeinsame Verantwortung von Politik, Verbänden, Krankenkassen und Betroffenen, auf die entsprechenden Verhandlungen einzuwirken.
  • SPD: Wenn wir in Regierungsverantwortung stehen, wollen wir uns insbesondere mit Hinblick auf sehbehinderte Seniorinnen und Senioren auf der Bundesebene dafür einsetzen, die Gesetzespraxis zu evaluieren und die Position der Betroffenen ggf. durch einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu stärken.
  • GAL: Die Betroffenen brauchen im Konfliktfall konkrete Unterstützung, deswegen wollen wir die Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern, die unabhängige Sozialberatung in Hamburg stärken und die Öffentliche Rechtsauskunft ÖRA personell ausbauen.
  • Linke: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen grundsätzlich auch als Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht. Hier besteht die Möglichkeit, auf eine verstärkte vorläufige Bewilligung von medizinischen Reha-Leistungen an neu von einer Sehbehinderung betroffene Senioren zu sorgen, bis eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreicht werden kann. Hierfür wird sich die LINKE in der nächsten Wahlperiode parlamentarisch einsetzen.
  • FDP: In erster Linie kann dies nur bundespolitisch geregelt werden und fällt primär in die Zuständigkeit der Ärzte und Krankenkassen, die darüber entscheiden müssten.

9. Was werden Sie nach der Wahl für die berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen tun?

  • CDU: Wir werden die Arbeitgeber weiterhin auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch das Integrationsamt hinweisen. Zudem werden wir weiter diverse Integrationsfachdienste finanzieren, die mit spezifischen fachlichen Schwerpunkten die Arbeitgeber zu den Rechten und Pflichten zum SGB IX beraten. Generell muss aber auch der langfristige Minderleistungsausgleich eingeführt werden, damit Inklusion auch im regulären Arbeitsmarkt gelingen kann.
  • SPD: Hier müssen gemeinsam mit engagierten Unternehmen und den Kammern neue Wege beschritten werden. Leider schränken die drastischen Sparvorgaben des Bundes und die Verpflichtungen, die der jetzige Senat noch kurz vor der Wahl eingeht, den Gestaltungsspielraum in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik für die nächsten Jahre erheblich ein. Wir stehen dafür ein, dass in der öffentlichen Verwaltung die Schwerbehindertenquote von 5% mindestens eingehalten wird.
  • GAL: Wir wollen, dass individuell und dauerhaft gefördert wird und jede und jeder selbst entscheiden kann, in welcher Form sie/er teilhaben möchte. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber bei Bedarf im geschützten Arbeitsmarkt sein.
  • Linke: Die LINKE wird sich dafür einsetzen, dass nicht nur mehr sehbehinderte und blinde, sondern allgemein mehr schwerbehinderte Menschen bei der Freien und Hansestadt eingestellt werden. Es stellt sich vorrangig die Frage, warum das Job-Center team.arbeit.hamburg nicht zunächst einmal mit anderen Programmen versucht, es Arbeitgebern in Hamburg attraktiv zu machen, schwerbehinderte Menschen mit Unterstützung einzustellen.
  • FDP: Eine verstärkte Integration von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt soll durch intensive Kooperation der Werkstätten mit Unternehmen geschehen. Durch verstärkte Nutzung des Persönliche Budgets, verbunden mit einer Arbeitsassistenz, kann die Ausbildungssuche optimiert werden.

10. Was werden Sie nach der Wahl für das Erreichen des Zieles der Inklusion an den Hamburger Schulen tun?

  • CDU: Die Eltern von behinderten, schulpflichtigen Kindern haben seit dem Schuljahr 2010/11 ein Wahlrecht, ob ihre behinderten Kinder am gemeinsamen Schulleben einer allgemeinen Schule teilnehmen oder auf Wunsch eine Sonderschule besuchen. Da es sich ausdrücklich um ein Wahlrecht handelt, haben die Eltern auch weiterhin einen Anspruch, ihre Kinder bei Bedarf auf eine Sonderschule zu schicken. Dennoch wird die schrittweise Entwicklung der Inklusion mehr Zeit, Sorgfalt aber auch Ressourcen benötigen, als dies zuletzt der Fall war. Dafür setzt sich die CDU ein.
  • SPD: Wir werden allen Kindern mit Behinderungen oder Förderbedarf, deren Eltern das wollen, den Besuch der allgemeinen Schulen ermöglichen. Dazu sollen nach dem Vorbild der seit Jahren erfolgreichen „Integrationsklassen“ und der „integrativen Regelklassen“ weitere Angebote geschaffen werden und deutlich mehr Sonderschulpädagogen an den allgemeinen Schulen unterrichten. Die bisherigen Sonder- und Förderschulen werden wir zu Kompetenzzentren für Sonder- und Förderpädagogik weiterentwickeln.
  • GAL: Es muss gewährleistet sein, dass sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler an Regelschulen optimal mit Lehrmaterialien versorgt werden. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass neben den Lehrinhalten auch die blinden- und sehbehindertenspezifischen Arbeitstechniken vermittelt werden. Das gilt insbesondere für das Erlernen der Braille-Schrift.
  • Linke: Die LINKE fordert einen flächendeckenden Ausbau der Grund- und Stadtteilschulen zu echten inklusiven Ganztagsschulen. Bereits mit „zeitweilig gesonderten Lerngruppen“ bestünde aus Sicht der LINKEN die große Gefahr, dass so genannte Nebenklassen wieder entstehen könnten mit eigenem Bildungsgang und entsprechendem eigenen Abschluss. Die LINKE fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in integrative Regelklassen aufgenommen werden müssen.
  • FDP: Wir fordern zur Umsetzung der Inklusion die Ausstattung der betroffenen Schulen mit ausreichend sozialpädagogischen Fachkräften. Selbstverständlich müssen die sehbehinderten und blinden Schüler mit ausreichend spezifischen Lernmaterial versorgt werden. Die FDP möchte den Eltern überlassen, ob sie ihre betroffenen Kinder in den noch bestehenden Sonderschulen oder in einer Regelschule anmelden möchten.

Die vollständigen Fragenund Antworten finden Sie auf der Homepage des BSVH.

Und welche Partei sollten blinde und sehbehinderte Menschen nun wählen? Was meinen Sie?

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