In Hamburg wird am 23. Februar 2020 das Landesparlament, die Bürgerschaft, neu gewählt. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg haben die Parteien zu elf Themen befragt. Es geht um Fragen der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, Nachteilsausgleichen wie dem Blindengeld, Teilhabe an Kultur und Medien und um Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Wir dokumentieren unsere Forderungen und die Antworten der Parteien auf der BSVH-Website.
Schlagwort: CDU
Große Koalition: Gewurschtel in der Behindertenpolitik
Ich hatte sowas befürchtet. In der alten – und wahrscheinlich auch neuen – Bundesregierung scheint die Meinung vorzuherrschen, dass man mit dem Bundesteilhabegesetz sein Soll in Sachen Behindertenpolitik erfüllt hat. Dabei war das Teilhabegesetz keineswegs ein großer Wurf. Und der in dieser Woche veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lässt einen Aufbruch vermissen. Hin und wieder mal ein Halbsatz mit dem Schlagwort Inklusion (z. B. in der Schule und beim Sport), manchmal mehr ein Lippenbekenntnis statt konkreter Projekte. Kein optimistisches Ja zu Inklusion und wirklicher Teilhabe, kein Zukunftsprojekt. Es überwiegt Kleinteiligkeit, Zögerlichkeit.
Statt zum Beispiel endlich eine jahrzehntealte Forderung der Menschen mit Behinderung verbindlich aufzugreifen und die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten, gibt es wieder nur einen Prüfauftrag: „Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können.“ Ich frage mich, was gibt es da denn zu prüfen? Andere Länder zeigen seit vielen Jahren, dass das möglich ist. Ideen der Behindertenverbände für die konkrete Umsetzung hierzulande liegen ebenfalls seit Jahren auf dem Tisch. Es ist offensichtlich, dass eine weitere Prüfung nicht nötig ist, sondern dass das Thema wieder einmal vertagt werden soll. Wir Menschen mit Behinderung sind die Leidtragenden. Wir können auch in den kommenden Jahren nicht erwarten, dass Restaurants eine Rampe bekommen, dass Websites barrierefrei werden oder im Privatfernsehen Filme mit Audiodeskription laufen.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Doch statt konstruktiv darüber zu diskutieren, wie Inklusion an Schulen oder auf dem Arbeitsmarkt gelingen kann, werden in der öffentlichen Debatte derzeit Forderungen nach einer Pause bei der Inklusion aufgestellt. Eine Pause für ein Menschenrecht? Das ist absurd, und doch stimmt die Bundeskanzlerin dieser Absurdität zu. Statt eine Vision zu entwickeln, wie Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt endlich gelingen kann, findet sich im Koalitionsvertrag u. A. der verräterische Satz: „Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.“ Geht es hier wirklich um einen „Wunsch der Menschen mit Behinderung“? Würde die Politik dieses Landes die Behindertenrechtskonvention endlich ernst nehmen, dann wäre hier von einem „Recht auf Selbstbestimmung“ die Rede. Ob dieses Recht mit der Förderung von Sondereinrichtungen wie Werkstätten gesichert werden kann, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Und was ist mit den Menschen mit Behinderung, die nach einem Job auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen? „Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln.“ Vielleicht sollte die Bundesregierung die Ursachen lieber mal zusammen mit den Menschen mit Behinderung und nicht nur mit der Arbeitsagentur analysieren. Denn oft genug trägt die Arbeitsagentur selbst eine Mitverantwortung, z. B. wenn sie notwendige Hilfsmittel für den Arbeitsplatz nicht oder viel zu spät bewilligt.
Es bleibt zu befürchten, dass – sofern die SPD-Basis dem Vertrag zustimmt – es in Deutschland beim Gewurschtel in der Behindertenpolitik bleibt, dass ein wirklich emanzipatorisches Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe auch in den kommenden knapp vier Jahren zumindest in der Politik der Bundesregierung keinen Widerhall finden wird. Es wird auch in Zukunft Aufgabe der Selbsthilfe-Organisationen sein, für die Umsetzung der UN-BRK, für Inklusion und Barrierefreiheit, für den Wandel vom medizinischen zum sozialen Behinderungsbegriff zu streiten. Auf die große Koalition jedenfalls können wir uns nicht verlassen.
Abilitywatch hat die behindertenpolitischen Passagen aus dem Koalitionsvertrag zusammengestellt. Ihr findet das Ergebnis auf abilitywatch.de.
Die Behindertenbewegung in der Empörungsdemokratie: Das Spiel nicht mitspielen
Shitstorms, Hate Speech, Fake News sind Schlagworte unserer Zeit. Nun sind die dahinter stehenden Mechanismen alles andere als neu, in einer vernetzten 24/7-Echtzeit-Kommunikation, in der jeder jederzeit Empfänger und Sender ist und in der die Grenze von Information und Kommentar de facto nicht mehr existiert, sind sie aber deutlich präsenter und wirkungsmächtiger als früher. Hinzu kommen politische, soziale und ökonomische Verwerfungen weltweit, die ein Klima der Empörung begünstigen. Nicht zu Unrecht spricht der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen davon, dass wir inzwischen in einer Empörungsdemokratie leben. Der Spiegel widmete diesem Phänomen zu seinem 70. Magazin-Jubiläum gleich eine ganze Titelgeschichte und fragte, ob wir kurz vor einer Revolution stünden.
Parallel hierzu streitet eine, zuletzt wieder sichtbarere, Behindertenbewegung in Deutschland für ihre Rechte. Zuletzt konnte sie Erfolge im Kampf gegen das Bundesteilhabegesetz erzielen. Neben kreativen Protestformen und klassischen Demonstrationen, setzten die Aktivisten auch auf die Möglichkeiten von Social Media und Internet. Es dauerte nicht lang, bis der politische Gegner die Bewegung in die populistische, undemokratische Ecke stellte.
Es ist offensichtlich, dass hier der mehr als begründeten Kritik am Bundesteilhabegesetz der Wind aus den Segeln genommen werden sollte. Eine emanzipatorische Bewegung, die lediglich die Gewährung von Menschenrechten einfordert und sich hierbei auf die UN-Behindertenrechtskonvention beziehen kann, gleichzusetzen mit destruktiven Wutbürgern, war mehr als haltlos.
Unabhängig von diesem Fall muss sich aber die Behindertenbewegung immer wieder selbstkritisch hinterfragen, ob sie sich nicht hin und wieder der Mechanismen der Empörungsdemokratie bedient und somit den Menschen mit Behinderung einen Bärendienst erweist. Exemplarisch kam Denise Linke in der „taz.mit behinderung“ am Beispiel derjenigen, die sich bei Twitter gegen den Begriff Autismus als Schimpfwort wenden, zu folgendem Fazit:
Wir Autisten müssen uns wehren. Wir müssen laut sein und penetrant. Wir müssen uns für unsere Rechte und unsere Sichtbarkeit starkmachen. Keine Frage. Aber vielleicht schaffen wir mehr, wenn wir mit weniger Aggression und mehr Verständnis vorgehen. Nichts liegt mir ferner als victim blaming. Aber wir gehen die Sache falsch an. So kann Aktivismus, davon bin ich überzeugt, nicht erfolgreich sein.
Und auch ich wundere mich manches Mal über die Art und Weise, wie Kritik in den sozialen Medien formuliert wird. Meistens stimme ich mit den inhaltlichen Forderungen der Menschen mit Behinderung sogar überein, aber indem zwecks Pointierung Halbwahrheiten eingestreut werden oder selbst fragwürdige Sprachbilder verwandt werden, machen wir uns unglaubwürdig.
Da wird in einem Tweet pauschal behauptet, die Elbphilharmonie sei nicht barrierefrei, was so einfach nicht stimmt. Es mag Verbesserungspotenzial geben, aber die Tatsache dass es Induktionsschleifen für schwerhörige Menschen, einen rollstuhlgerechten Zugang und ein taktiles Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen gibt, einfach zu ignorieren, fällt einem schnell auf die eigenen Füße.
Oder bei Facebook wird von Usern die Lebenshilfe als Krebsgeschwür der Behindertenbewegung bezeichnet. Und in der Tat gibt es an ihr allerlei zu kritisieren, nicht zuletzt ihre enge personelle Verquickung mit Politikerinnen und Politikern der großen Koalition, aber „Krebsgeschwür“, sorry. Krebsgeschwüre schneidet man raus, zerstört sie mit Chemotherapie oder Bestrahlung. Man vernichtet sie, damit sie sich im Körper nicht weiter ausbreiten. Ist das eine Sprache, der wir uns, die wir selbst sehr kritisch auf die Berichterstattung über Menschen mit Behinderung schauen, bedienen sollten? Ich denke nein.
Die Behindertenbewegung hierzulande ist weit davon entfernt, ein empörtes Wutbürgerphänomen zu sein. Im Gegenteil: Ihre Proteste in den letzten Jahren waren kreativ, ihre Forderungen konstruktiv und ihre Argumentation substantiell. Die Stimme der Menschen mit Behinderung muss gerade in Zeiten sozialer Spannungen hörbar sein. Sie kann ihren Teil zu einer menschlicheren Gesellschaft beitragen. Damit das gelingt, muss sie sich aber zwingend bei jeder Aktion, bei jedem Blog-, Facebook- oder Twitter-Post kritisch hinterfragen. Sie sollte tunlichst vermeiden, das Spiel der Empörungsdemokratie mitzuspielen.
Bundesteilhabegesetz: Mein Fazit im Ohrfunk-Interview
Das behindertenpolitische Jahr 2016 stand ganz im Zeichen des Bundesteilhabegesetzes. Am 1. Dezember verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit knapp 70 Änderungen, am 16. Dezember schließlich stimmte auch der Bundesrat zu. Das Internetradio Ohrfunk hat mich um mein Fazit gebeten. Im Podcast des BSVH-Treff könnt Ihr das Interview nachhören.