Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl 2020

In Hamburg wird am 23. Februar 2020 das Landesparlament, die Bürgerschaft, neu gewählt. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg haben die Parteien zu elf Themen befragt. Es geht um Fragen der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, Nachteilsausgleichen wie dem Blindengeld, Teilhabe an Kultur und Medien und um Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Wir dokumentieren unsere Forderungen und die Antworten der Parteien auf der BSVH-Website.

Grüner Pfeil für Fahrräder: BSVH kritisiert Pläne des Bundesverkehrsministeriums

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit die Einführung eines grünen Abbiegepfeils für Radfahrer an Kreuzungen. Die Maßnahme soll das Radfahren in der Stadt sicherer machen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sieht in der Einführung dieser Verkehrsordnung ein großes Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer. Der BSVH lehnt die Pläne deshalb ab.

Mehrere deutsche Medien, wie die Süddeutsche Zeitung, die Welt und die MOPO berichten aktuell über die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, den Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen zu erlauben. Ein entsprechender Prüfauftrag sei an die Bundesanstalt für Straßenwesen ergangen, so die Süddeutsche Zeitung. Das Vorhaben werde von Verkehrsforschern, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) sowie den Fraktionen Die Grünen und Die LINKE unterstützt. Auch der Verkehrsexperte der Grünen-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, Martin Bill unterstützt die Pläne im Gespräch mit der MOPO, obwohl er im Interview selbst auf die Gefahren für Menschen mit Seheinschränkung hinweist: „Das Abbiegen der Radfahrer bei Rot kann für Fußgänger eine Gefahrenquelle darstellen. Vor allem Menschen mit Seheinschränkungen brauchen beim Überqueren der Straße das Vertrauen, dass – wenn die Ampel ein akustisches Signal sendet – der Weg für sie tatsächlich frei ist.“ Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. kritisiert das Befürworten solcher Pläne trotz offensichtlicher Gefahren für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass auf die Sicherheit von Menschen mit Seheinschränkung in diesem Fall keine Rücksicht genommen werden soll“, zeigt sich Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, empört. „Herr Bill hat das Gefahrenpotential selbst benannt und ist offenbar bereit, dies in Kauf zu nehmen. Dagegen wehren wir uns entschieden“, so Kunert.

Die Befürworter der neuen Regelung verweisen auf positive Beispiele in anderen Ländern. Die Süddeutsche Zeitung beispielsweise auf ein Forschungsprojekt der Stadt Basel, bei dem das Verhalten von Radfahrern an Testkreuzungen beobachtet wurde. Laut Leiter des Projekts hat es dabei keinen registrierten Vorfall gegeben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. „Die Betonung kann hierbei nur auf den registrierten Vorfällen liegen“, sagt André Rabe vom BSVH. Er ist stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr des Vereins. „Nahezu jeder blinde Mensch, den ich kenne, war schon in einen Fahrradunfall verwickelt. Aber in den seltensten Fällen werden diese gemeldet. Es geht darum, dass man sich als blinder oder sehbehinderter Mensch im Straßenverkehr sicher fühlen muss,“ so Rabe.

(Quelle: Pressemeldung des BSVH vom 17.03.2017)

Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Schulische Inklusion

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Schulische Inklusion:

SPD: Die Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen soll auf die neuen Herausforderungen, insbesondere auf Inklusion zugeschnitten werden. Wir werden eine große Zahl von Schulbegleitern künftig direkt den Schulen zuweisen. Dort können sie flexibel eingesetzt werden und mehr Schülerinnen und Schülern helfen. So entlasten wir zugleich viele Eltern. Sie müssen nicht mehr wie bisher selbst Schulbegleitungen suchen. Zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen soll künftig ein Expertenteam alle Schulen besuchen und Schulleitungen sowie Kollegien bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Auch bei der Inklusion steht das Elternwahlrecht im Vordergrund. Eltern von Kindern mit Behinderung oder sonderpaedagogischen Förderbedarf sollen und können in Hamburg frei entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel- oder Sonderschule anmelden. Deshalb werden wir die speziellen Sonderschulen erhalten, wenn es die Eltern wünschen.

CDU: Nach Auffassung der CDU müsste das Hamburger Inklusionsmodell in einer langsameren Umsetzung und unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen neu gestartet werden. In Absprache mit den Schulaufsichtsbeamten, den Schulleitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie den Leitungen der ReBBZ und der Sonderschulen fordern wir die Einrichtung von wohnortnahen „Leuchtturmschulen“, die eigens für die Inklusion bestimmt sind. Dabei soll die Inklusion zunächst den Schulen als Aufgabe übertragen werden, die bereits wertvolle Erfahrungen insbesondere mit Integrationsklassen und eine positive Grundhaltung dafür mitbringen. Im zweiten Schritt erfolgt der sukzessive Ausbau des Netzes von Inklusionsschulen bis 2030. Pro Klasse sollten maximal vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Die Sonderschulen und damit auch das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg sollen als gleichwertige Alternative erhalten bleiben.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wir wollen eine inklusive Schule. Eine Schule, in der alle von Vielfalt profitieren und die niemanden ausschließt. Dies gilt für jede Schulform. Deshalb fordern wir, dass sich zukünftig auch Gymnasien der Inklusion stellen. Einsparungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sind zurückzunehmen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kinder Schulbegleitung im benötigten Umfang erhalten. Wir fordern einen Inklusionsfonds, ausgestattet mit 15 Millionen Euro jährlich. Hier könnten kurzfristig die nötigsten Bedarfe an Ausstattung und Personal gedeckt werden. Auch bedeutet Inklusion für uns nicht nur Öffnung der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Auch der umgekehrte Weg einer Öffnung der bisherigen speziellen Schulen für Schülerinnen und Schule ohne Behinderung bzw. mit anderen Behinderungen ist für uns eine vorstellbare Variante der Inklusion.

FDP: Kinder mit Behinderung haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dieses Recht gilt es angemessen und zum Nutzen der Kinder umzusetzen, ohne dass aus dem Recht zur Inklusion mangels Alternative eine Pflicht wird. Die FDP möchte die speziellen Sonderschulen deshalb erhalten und weiterhin so gut ausstatten, dass sie auch in Zukunft eine echte Alternative darstellen. Gleichwohl müssen sich auch allgemeinbildende Schulen für Kinder mit Behinderung öffnen. Aus unserer Sicht sollte es für Kinder mit speziellem Förderbedarf Schwerpunktschulen geben. Diese Schwerpunktschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen der Schüler vollumfänglich Rechnung tragen. Dazu gehört z.B. die vollständige Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende bauliche Anpassungen, die Verfügbarkeit von speziellen Lehrmaterialien und entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern.

DIE LINKE: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg ein umfangreiches Programm gegeben. Das Problem ist, dass der Landesaktionsplan finanziell nicht untersetzt ist. Nach Schätzungen der GEW Hamburg fehlen etwa 300 Stellen für die inklusive Schule. Der Senat hat sich durch die Schuldenbremse selbst Fesseln angelegt. Personalkosten sind in allen Ämtern und auf allen Ebenen zu sparen. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele Aufgaben des Landesaktionsplans vorerst nicht realisiert werden. Die LINKE hat gegen die Schuldenbremse in Bund und Land gestimmt. Das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg wird allein schon aus diesem Grund noch lange von Bedeutung sein.

AFD: Die AfD Hamburg sieht sich dem Grundsatz einer sachorientierten Inklusionspolitik verpflichtet. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen meist eine gezielte und bedarfsgerechte individuelle Förderung. Diese ist nur an den speziell darauf ausgerichteten Förderschulen zielgruppengerecht leistbar. An einer allgemeinen Schule ist die oft benötigte intensive Betreuung nicht leistbar. Die AfD Hamburg lehnt deshalb die generelle Inklusion aller Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an allgemeinen Schulen ab. Stattdessen wird die Beibehaltung der Förderschule befürwortet.

In den vorigen Blog-Posts habe ich die Antworten zu den Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Nachteilsausgleiche und Blindengeld zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.

Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Nachteilsausgleiche und Blindengeld

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Nachteilsausgleiche und Blindengeld:

SPD: Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe geschieht unter den Gesichtspunkten Personenzentrierung und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange möglichst eigenständig und autonom entscheiden können. Das Bundesleistungsgesetz wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Hamburg hat sich bereits im Bundesrat dazu sehr engagiert eingebracht und ist an der Ausarbeitung des Gesetzes prominent beteiligt. Im Rahmen der Gesetzgebung wird auch die Entwicklung eines Bundesteilhabegeldes zu beraten sein. Bis dahin beabsichtigen wir keine Änderung beim Hamburger Nachteilsausgleich vorzunehmen.

CDU: Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Blindengeld in Hamburg überdurchschnittlich hoch. Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant. Wir unterstützen nachdrücklich die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der „Fürsorge“ herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden sollen. Ziel ist eine Leistung, die sich am persönlichen Bedarf orientiert, unabhängig von Institutionen oder vom Wohnort der Betroffenen. Dabei sollen auch die bisherigen Vermögens- und Einkommensgrenzen überprüft werden.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Das Landesblindengeld wollen wir für blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass ein bundesweites einheitliches Teilhabegeld als Nachteilsausgleich eingeführt wird. Das grüne Teilhabegeld ist gestaffelt nach Grad der Teilhabeeinschränkung und soll (mit Ausnahme von anfallenden Heimkosten) nicht auf Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden und unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Taubblinde sollen ebenfalls von dem Teilhabegeld profitieren.

FDP: Die FDP bekennt sich zum Erhalt des Blindengeldes in Hamburg. Für den Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderungen setzt sich die FDP grundsätzlich für eine stärkere Nutzung und Verbreitung des persönlichen Budgets ein, da Leistungen zum Nachteilsausgleich individuell an den jeweiligen Empfänger angepasst werden können und damit die persönlichen Lebensumstände jedes einzelnen besser berücksichtigt werden können, als bei der pauschalen Auszahlung eines Festbetrages. Die FDP zieht daher die Nutzung des persönlichen Budgets der Einführung weiterer Kategorien, wie Taubblindengeld oder Sehbehindertengeld, vor.

DIE LINKE: Die LINKE setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Bundesleistungsgesetz geändert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von den Einkommens-und Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien erbracht werden. Ein ergänzender Ausgleichsbeitrag soll dazu dienen, behinderungsbedingte, in der Leistungsbemessung der Eingliederungshilfe nicht weiter spezifizierte Bedarfe zu decken. Die LINKE wird sich in der nächsten Legislatur für eine gesetzliche Regelung einsetzen, damit stark sehbehinderte, taubblinde Menschen einen Nachteilsausgleich erhalten.

Im vorigen Blog-Post habe ich die Antworten zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.

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