Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Nachteilsausgleiche und Blindengeld:
SPD: Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe geschieht unter den Gesichtspunkten Personenzentrierung und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange möglichst eigenständig und autonom entscheiden können. Das Bundesleistungsgesetz wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Hamburg hat sich bereits im Bundesrat dazu sehr engagiert eingebracht und ist an der Ausarbeitung des Gesetzes prominent beteiligt. Im Rahmen der Gesetzgebung wird auch die Entwicklung eines Bundesteilhabegeldes zu beraten sein. Bis dahin beabsichtigen wir keine Änderung beim Hamburger Nachteilsausgleich vorzunehmen.
CDU: Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Blindengeld in Hamburg überdurchschnittlich hoch. Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant. Wir unterstützen nachdrücklich die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der „Fürsorge“ herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden sollen. Ziel ist eine Leistung, die sich am persönlichen Bedarf orientiert, unabhängig von Institutionen oder vom Wohnort der Betroffenen. Dabei sollen auch die bisherigen Vermögens- und Einkommensgrenzen überprüft werden.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Das Landesblindengeld wollen wir für blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass ein bundesweites einheitliches Teilhabegeld als Nachteilsausgleich eingeführt wird. Das grüne Teilhabegeld ist gestaffelt nach Grad der Teilhabeeinschränkung und soll (mit Ausnahme von anfallenden Heimkosten) nicht auf Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden und unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Taubblinde sollen ebenfalls von dem Teilhabegeld profitieren.
FDP: Die FDP bekennt sich zum Erhalt des Blindengeldes in Hamburg. Für den Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderungen setzt sich die FDP grundsätzlich für eine stärkere Nutzung und Verbreitung des persönlichen Budgets ein, da Leistungen zum Nachteilsausgleich individuell an den jeweiligen Empfänger angepasst werden können und damit die persönlichen Lebensumstände jedes einzelnen besser berücksichtigt werden können, als bei der pauschalen Auszahlung eines Festbetrages. Die FDP zieht daher die Nutzung des persönlichen Budgets der Einführung weiterer Kategorien, wie Taubblindengeld oder Sehbehindertengeld, vor.
DIE LINKE: Die LINKE setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Bundesleistungsgesetz geändert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von den Einkommens-und Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien erbracht werden. Ein ergänzender Ausgleichsbeitrag soll dazu dienen, behinderungsbedingte, in der Leistungsbemessung der Eingliederungshilfe nicht weiter spezifizierte Bedarfe zu decken. Die LINKE wird sich in der nächsten Legislatur für eine gesetzliche Regelung einsetzen, damit stark sehbehinderte, taubblinde Menschen einen Nachteilsausgleich erhalten.
Im vorigen Blog-Post habe ich die Antworten zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.
Ein Gedanke zu „Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Nachteilsausgleiche und Blindengeld“