Der Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zum Arbeitsmarkt ist zumeist versperrt. Zwar gibt es keine offiziellen Zahlen zur Beschäftigungsquote blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland – weder von der Arbeitsagentur, noch vom Statistischen Bundesamt, noch vom Arbeitsministerium (was schon ein Skandal an sich ist) -, es gibt aber Schätzungen, die erschütternde Zahlen liefern. Demnach sind weniger als 30% der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter hierzulande auf dem 1. Arbeitsmarkt beschäftigt. Über 70% sind arbeitssuchend, frühverrentet, arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, besuchen ein Berufsförderungswerk oder andere Eingliederungsmaßnahmen usw.
In der Beratungstätigkeit im Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und in meinem persönlichen Umfeld spiegelt sich dieses negative Bild wider. Eine Vielzahl von Betroffenen ist seit etlichen Jahren auf der Suche nach einer beruflichen Zukunft, ohne Erfolg. Doch was sind die Hürden auf dem Arbeitsmarkt? Und wie kann man sie abbauen?
Unwissenheit als Hürde
Bevor ich mich diesen Fragen widme, einige wenige Worte dazu, wie blinde und sehbehinderte Menschen eigentlich arbeiten. Nehmen wir die Büroarbeit, die Arbeit am PC: Blinde Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = 2% oder weniger) arbeiten in der Regel mithilfe einer Screenreader-Software, die den Bildschirminhalt so umsetzt, das er von einer synthetischen Sprachausgabe vorgelesen werden kann. Neben der Sprachausgabe nutzen blinde Menschen häufig zusätzlich eine Braillezeile, ein Gerät, das Zeile für Zeile den Bildschirminhalt in der Punktschrift ausgibt. Mit der Maus können blinde Menschen nicht arbeiten, stattdessen setzen sie auf eine Vielzahl von Kurztastenbefehlen. Zum Beispiel springe ich im Internet mit der Taste H von Headline zu Headline, also von Überschrift zu Überschrift. Sehbehinderte Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = über 2 bis zu 30%) nutzen zumeist eine Vergrößerungssoftware, mit der sie zum einen Bildschirminhalte stark heranzoomen können und zum anderen aber auch individuell Anpassungen an Kontrastierung und an der visuellen Darstellung vornehmen können. Daneben setzen viele zusätzlich aber auch auf die Sprachausgabe. Neben den technischen Helfern im Alltag, spielt aber bis heute auch die menschliche Unterstützung im Jobleben eine wichtige Rolle. Das Stichwort hier ist die Arbeitsassistenz, sprich: Eine Person, die blinden und sehbehinderten Menschen z.B. im Büro die Post vorliest oder einscannt, ihnen beim Erstellen visuell komplexer PowerPoint-Präsentationen hilft oder sie zu dienstlichen Außenterminen begleitet.
Warum beschreibe ich das so ausführlich? Weil die Unwissenheit hierüber bereits die erste große Hürde zum Arbeitsmarkt darstellt. Die allermeisten Menschen und demnach auch die allermeisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich überhaupt nicht vorstellen, wie blinde und sehbehinderte Menschen produktiv arbeiten. Vor diesem Hintergrund laden sie entsprechende Bewerberinnen und Bewerber gar nicht erst zum Gespräch ein. So wird nicht selten bereits die Suche nach einem Job oder einem Ausbildungsplatz für die Betroffenen zu einer Odyssee.
Defizit-orientierter Blick auf Behinderung
Und selbst wenn ein Bewerbungsgespräch stattfindet, ist der Blick auf den potenziellen neuen Mitarbeiter / die Mitarbeiterin häufig Defizit-orientiert. Statt zu schauen, was der Mensch mit Behinderung besonders gut kann, wird in den Vordergrund gerückt, was er nicht kann. Statt durch kreative Anpassungen der Arbeitsabläufe und der Aufgabenverteilung im Betrieb eine geeignete Stelle für den blinden oder sehbehinderten Menschen zu schaffen, wird er als für die Stelle ungeeignet beurteilt, obwohl er vielleicht nur für einen kleinen Teil des Jobs das Sehen bräuchte. Oder es wird darauf bestanden, dass der blinde Azubi – wie seine sehenden Vorgänger – während seiner Ausbildungszeit an allen Standorten des Unternehmens tätig sein muss, obwohl die ständige räumliche Umgewöhnung für ihn eine extreme Zusatzbelastung bedeutet.
Eine weitere Hürde kann das Fehlen barrierefreier IT am Arbeitsplatz sein. Zum Beispiel wird in einem Unternehmen eine neue Software implementiert, ohne dass diese auf Barrierefreiheit überprüft wurde. In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass bisher perfekt in den Arbeitsalltag integrierte Menschen von einem Tag auf den anderen gar nicht mehr mitarbeiten können – eine Situation, die weder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch für die Arbeitgeber erfreulich ist.
Zuwenig Lohn für Assistenten
Auch ungeeignete, schlecht qualifizierte Arbeitsassistenz kann zum Problem werden. Oft resultiert dies aus zu geringen Stundensätzen, die von Kostenträgern bewilligt werden. Zwar besteht grundsätzlich ein Anrecht auf die Finanzierung von Arbeitsassistenz, allerdings vertreten die Kostenträger – wie z.B. das Integrationsamt Hamburg – die Ansicht, dass die Assistentinnen und Assistenten keinerlei Vorkenntnisse benötigten, sondern lediglich das Sehen ersetzen müssten. Häufig bewilligen sie daher für die Assistentinnen und Assistenten nur einen Stundensatz, der knapp über dem Mindestlohn liegt. Das ist aber vollkommen Praxisfern. In der Realität ist es dagegen zwingend erforderlich, dass ein Grundverständnis der Inhalte von Dokumenten vorhanden ist und Arbeitsabläufe verstanden werden. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem eigenen beruflichen Alltag: Ich bin Geschäftsführer und habe in diesem Zusammenhang häufig mit sehr komplexen Dokumenten und Formularen zu tun, seien sie von der Bank, einem Nachlassgericht oder einem Architektenbüro. Wenn ich meine Assistentin bitte, bestimmte Passagen aus dem Schriftsatz herauszusuchen, von denen ich nicht wissen kann, auf welchen Seiten sie sich befinden, so braucht sie zumindest ein grundlegendes Wissen darüber, wie diese Dokumente aufgebaut sind, was sich hinter den Fachbegriffen ungefähr verbirgt usw.
Eine weitere Hürde auf dem Arbeitsmarkt stellt die Bewilligungspraxis der Kostenträger – Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Integrationsämter – allgemein dar. Viel zu oft dauert die Bewilligung von Hilfsmitteln oder von Arbeitsassistenz zu lang. Ich selbst habe auf Bescheide schon mal acht Monate warten müssen. Gerade wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, ist man darauf angewiesen frühzeitig mit Hilfsmitteln und Assistenz versorgt zu sein. Ansonsten vergeht die Probezeit, ohne dass man eigenständig seine Arbeitsfähigkeit beweisen konnte. Häufig sind Kündigungen dann die Folge. Schließlich habe ich auch den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Gewährung des sog. Eingliederungszuschusses zunehmend geizig werden. Hierbei handelt es sich um einen befristeten Lohnzuschuss zugunsten des Arbeitgebers für zwei bis drei Jahre, der Firmen motivieren soll, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer statt früher 70% im ersten Jahr heute vielleicht nur 30% bekommen, ist das nicht gerade förderlich.
Systematische Ausgrenzung
All diese Barrieren tragen zu der massiven Arbeitslosigkeit unter blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland bei, viel zu häufig sogar zu Langzeitarbeitslosigkeit. Hinzu kommt, dass klassische Blinden-Berufe wie Schreibkraft, Telefonist oder Masseur immer weniger nachgefragt werden. Auch vor diesem Hintergrund steigt der Druck, neue Berufsfelder zu erschließen. Hierzu scheint die Bereitschaft bei Arbeitgebern und Kostenträgern aber gering. Der Arbeitsmarkt-Experte Heinz Willi Bach spricht im Jahrbuch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands von einer „systematischen Ausgrenzung“, die für die Betroffenen sehr belastend sei.
Doch was kann man dagegen tun?
Es braucht sicherlich mehr Aufklärung – sowohl bei Arbeitgebern, als auch bei Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Arbeitsagentur usw. und auch bei den Betroffenen, die selbst oft Zuwenig über mögliche Berufsbilder und Fördermittel wissen. Und es braucht mehr Kreativität bei der Vermittlung in Arbeit. Es kann doch nicht sein, dass hervorragend ausgebildete Menschen, teils mit Studienabschluss, als einzige Option eine Tätigkeit im Dialog im Dunkeln oder eine Reha in einem Berufsförderungswerk angeboten bekommen! Gerade weil die Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter sehr klein und zudem sehr heterogen ist, muss individuelle Betreuung bei der Jobsuche und bei der Einarbeitung ins Unternehmen unbedingt gewährleistet sein.
Vielfalt als Chance
Gegenüber Unternehmen, die sich der Beschäftigung behinderter Menschen verweigern, braucht es strengere Gesetze. Zu Recht fordert der Deutsche Behindertenrat eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen, die weniger als 5% behinderte Mitarbeiter beschäftigen, zahlen müssen. Aber es braucht auch einen Kulturwandel in den Betrieben. Vielfalt muss endlich als Chance und nicht als Bedrohung verstanden werden. Gleichzeitig muss eines auch klar sein: Menschen mit Behinderung sind unterschiedlich. Es dürfen, wenn wir von der Integration in den Arbeitsmarkt sprechen (im Übrigen wird in diesem Zusammenhang noch viel zu selten der Begriff Inklusion verwendet), nicht nur mögliche Fachkräfte ins Blickfeld gerückt werden. Wir brauchen auch attraktive, gut bezahlte Arbeitsplätze für Menschen, die aufgrund von körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkung nicht in die Verwertungslogik der freien Marktwirtschaft passen.
Hamburgs Behindertengleichstellungsgesetz modernisieren
Viele der bisher beschriebenen Probleme und Lösungsansätze haben eine bundesweite Dimension. Ich als Hamburger möchte aber zum Schluss auch einige Wünsche an die Bürgerschaft richten, also an Hamburgs Landesparlament. Ganz konkret steht in den kommenden Monaten die Neufassung des hiesigen Behindertengleichstellungsgesetzes an. Hier sollten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter unbedingt darauf achten, dass Barrierefreiheit in unserer Stadt – auch an Arbeitsstätten – konsequenter, verbindlicher und schneller umgesetzt wird als bisher. Es muss in diesem Zusammenhang endlich Schluss sein damit, dass finanzielle oder verwaltungsorganisatorische Gründe vorgeschoben werden, um Barrierefreiheit zu verhindern. Außerdem ist Barrierefreiheit zwingend für alle digitalen Angebote der Stadt Hamburg umzusetzen. Davon würden einerseits die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung profitieren, zum anderen aber auch die Beschäftigten der Stadt. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und die Aktenführung der Hamburger Verwaltung sind technisch so zu gestalten, dass sie auch von beeinträchtigten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Während es im Gleichstellungsgesetz des Bundes eine solche Regelung bereits gibt, fehlt diese bisher in Hamburg. Zur IT muss zukünftig auch die Hardware zählen, heißt, dass z.B. Drucker und Kopierer für Menschen mit Behinderung bedienbar sein müssen. Letztlich muss bereits bei der Ausschreibung von Projekten die Barrierefreiheit ein zwingendes Zuschlagskriterium sein, damit es eben kein böses Erwachen gibt, wenn eine neue Verwaltungssoftware installiert wird und diese für blinde und sehbehinderte Mitarbeiter nicht nutzbar ist. Im Übrigen gilt auch hier, dass es deutlich günstiger ist, wenn Barrierefreiheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigt wird, statt im Nachhinein aufwändig nachrüsten zu müssen.
Über das BGG hinaus wünsche ich mir, dass unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier beim Senat darauf drängen, dass mehr Geld für Arbeitsassistenz bewilligt wird, dass Bescheide für Hilfsmittel und Arbeitsassistenz deutlich schneller ergehen und, ganz wichtig, dass Bürokratie in diesem Zusammenhang abgebaut wird. Das Verfahren zur Bewilligung von Hilfsmitteln und Arbeitsassistenz ist so dermaßen aufgebläht, dass allein hierdurch oft Monate ins Land gehen.
Menschen mit Behinderung auf die Agenda setzen
Und wenn ich schon dabei bin, einen episch langen Text mit Wünschen ins Internet zu stellen, dann gönne ich mir abschließend noch einen allgemeinen Appell an die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft (eigentlich aber an alle Politikerinnen und Politiker in diesem Land): 12% der Bevölkerung sind behindert bzw. schwerbehindert. Eine rhetorische Frage: Widmet sich die Bürgerschaft eigentlich 12% ihrer Zeit diesen Menschen? Liebe Politikerinnen und Politiker, hört diesen 12% der Bevölkerung zu, hört Euch ihre Alltagserlebnisse an, ihren täglichen Kampf um Teilhabe und Selbstbestimmung! Hört Euren Parteimitgliedern mit Behinderung aufmerksam zu! Ladet Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeorganisationen und der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen in Eure Gremien ein – und nicht nur in Eure Gremien der Behindertenpolitik! Inklusion ist ein Querschnittsthema, es gehört auch in die Verkehrspolitik, die Stadtentwicklung, die Wirtschaftspolitik und selbstverständlich in die Arbeitsmarktpolitik.
Nur eines darf in der Debatte nicht vergessen werden: Wir Menschen mit Behinderung sind nicht in erster Linie Fachkräfte, sondern Menschen, Menschen, die Teil einer inklusiven Gesellschaft sind und sein wollen, Menschen, die ihre Menschenrechte verwirklicht wissen wollen. Und dazu gehört auch, dass wir uns – nach unseren Neigungen und Fähigkeiten – ausbilden wollen und einen geeigneten, angemessen entlohnten Arbeitsplatz finden wollen. Mit der systematischen Ausgrenzung am Arbeitsmarkt muss jedenfalls endlich Schluss sein!
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