Diskriminiert das Gender-Sternchen blinde Menschen?

Blinde Menschen wie ich schreiben und lesen Word- und PDF-Dokumente. Wir arbeiten mit E-Mail-Programmen. Und wir surfen im Netz. Die Meisten von uns nutzen hierzu eine synthetische Sprachausgabe, die uns den Bildschirminhalt vorliest. Besondere Programme, so genannte Screenreader, wandeln das, was sehende User*innen visuell wahrnehmen, so um, dass es in Sprache ausgegeben werden kann. Das klappt in der Regel sehr gut. Allerdings gibt es immer mal wieder auch Wörter, die von der einen oder anderen Sprachausgabe falsch wiedergegeben werden. Da wird die Jahreszahl 1979 von Apples Sprachausgabe immer englisch ausgesprochen, selbst in deutschsprachigen Texten, oder das Wort Update wird seit dem Update auf iOS 14 einfach komplett weggelassen. Das sind natürlich Fehler, die sich eingeschlichen haben und die hoffentlich irgendwann von Herstellerseite repariert werden. Diesen Wunsch haben sicherlich alle blinden Nutzer*innen.

Weniger einheitlich fällt das Urteil der Blinden-Community allerdings beim Gendern aus. Insbesondere an Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und Co. scheiden sich die Geister. Der Grund: Die Sprachausgaben lesen gegenderte Wörter zum Teil in einer verwirrenden Art und Weise vor. So wird Mitarbeiter*innen in den meisten Standardeinstellungen als „Mitarbeiter Stern innen“ vorgelesen. Die Variante mit dem Unterstrich oft als „Mitarbeiter Unterstrich innen“. Der Doppelpunkt wiederum wird zumeist in den Standardeinstellungen der Screenreader nicht als Satzzeichen vorgelesen, so dass die Sprachausgabe „Mitarbeiter innen“ vorliest. Letzteres kommt der – sich zunehmend auch in Radio und TV etablierenden – Aussprache schon recht nahe, allerdings fällt die Pause, die die Sprachausgabe hier macht recht lang aus, so dass beim Zuhören der Eindruck entsteht, ein Satz sei zu Ende.

Während also der Doppelpunkt beim Zuhören irritieren kann, tun dies Varianten, bei denen das Satzzeichen vorgelesen wird, auch. Gerade User*innen, die nicht so viel am Computer oder Smartphone hängen, sind unter Umständen sehr iiritiert, wenn unvermittelt das Wort Unterstrich oder Stern an einer Stelle auftaucht, an der Mensch damit nicht rechnet. Die Irritation kann so groß sein, dass der Lesefluss so stark unterbrochen wird, dass der nächste Halbsatz – die Sprachausgabe liest schließlich unerbittlich weiter – kognitiv nicht verarbeitet werden kann.

Immer mal wieder lese ich in den sozialen Medien Empfehlungen blinder Menschen. Mal wird da der Doppelpunkt empfohlen, weil die gesprochene Lücke doch ganz gut sei. Dann wieder kommt der Unterstrich um die Ecke, weil dieser bei aktuellen Screenreadern angeblich meist nicht mitgelesen würde usw. Ein Problem hierbei: Auch unter blinden Menschen sind Geschmäcker verschieden. Außerdem benutzen wir unterschiedliche Screenreader. Und jeder Screenreader hat seine Eigenheiten. VoiceOver liest Wörter anders vor als JAWS oder NVDA. Und dann gibt es noch unterschiedliche Versionen. Gerade bei den hohen Preisen kommerzieller Screenreader haben wir nicht immer die aktuellste Version auf dem Rechner. Und schließlich gibt es häufig auch noch sehr ausdifferenzierte Einstellungsmöglichkeiten in der Screenreader-Software. So kann ich als Nutzer von JAWS zum Beispiel einstellen, wie viele und welche Satzzeichen mir angesagt werden oder eben auch nicht. Insofern kann der gegenderte Text bei dem einen blinden Nutzer ganz anders klingen als bei einer anderen Nutzerin. Hieraus allgemeingültige Empfehlungen abzuleiten, ist schwierig.

Vor diesem Hintergrund haben die im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) organisierten Landesvereine – darunter auch der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg, dessen Geschäftsführer ich bin – Anfang 2019 eine Empfehlung verabschiedet, nach der möglichst auf Binnen-I, Sternchen und Co. zu verzichten ist. Auf der DBSV-Website heißt es zum männlich/weiblichen Gendern:

Damit klar wird, wie ein Text von einer Assistenz oder einem Screenreader vorgelesen werden soll, sollen Personenbezeichnungen ausformuliert werden (Beispiel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gendern durch Sonderzeichen und Typografie (…) ist nicht zu empfehlen. Weil ausformulierte Personenbezeichnungen vor allem bei häufigen Wiederholungen innerhalb eines Textes als störend empfunden werden können, bemühen wir uns, Textlösungen zu finden, die kein Geschlecht ausschließen („Team“ statt „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“).

Noch zurückhaltender fällt der Beschluss bezogen auf das Gendern aus, das auch diverse Menschen berücksichtigt:

Für einen Beschluss dazu ist es zu früh. Dafür sprechen zwei Gründe:

  • Es gibt unter den Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich empfinden, bisher keinen Konsens, wie gegendert werden soll.
  • Der Rat für deutsche Rechtschreibung, die maßgebende Instanz in Fragen der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum, hat im November 2018 erklärt, dass es noch zu früh für eine Entscheidung ist.

Als Übergangslösung kann bei längeren Texten in einem vorangestellten Satz erklärt werden, dass Personenbezeichnungen als geschlechtsneutral zu verstehen sind (was aber nicht das Gendern männlich/weiblich im Text ersetzt).

Andere gehen noch weiter. So schrieb das Österreichische Nachrichtenportal zum Thema Behinderung, BIZEPS, kürzlich in einem ansonsten sehr anregenden und differenzierten Beitrag zur Debatte doch tatsächlich:

Es bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass das Gender-Sternchen blinde Menschen diskriminiert.

Ausdrücklich möchte ich festhalten, dass der BIZEPS-Artikel von Jürgen Schwingshandl ein wunderbares Plädoyer für die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und gendergerechter Sprache ist. Ich kann lediglich der Aussage nicht zustimmen, wonach das Gender-Sternchen blinde Menschen diskriminiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang: Geht es eigentlich auch eine Nummer kleiner? Das Gendern entspringt aus einem Akt der Emanzipation. Zunächst ging es darum, die Gleichheit von Mann und Frau auch sprachlich auszudrücken. Mit dem Gender-Gap fand in den vergangenen Jahren u. A. die Perspektive nichtbinärer Menschen einen Ausdruck in Sprache und Schrift. Dabei entwickelt sich Sprache prozesshaft. Betroffene und die Gesellschaft streiten und diskutieren über den richtigen Weg. Irgendwann hat sich ein Standard etabliert, andere Varianten verschwinden.

Aus meiner Sicht machen es sich unser Dachverband DBSV und die in ihm organisierten Landesvereine etwas zu leicht, wenn wir Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt ausklammern und wir uns erst wieder damit befassen wollen, wenn sich die Gruppe der nichtbinären Menschen auf eine Variante geeinigt hat. Gar das schwere geschütz der Diskriminierung aufzufahren, halte ich schließlich für verfehlt und unsolidarisch. Letzteres gilt besonders dann, wenn die Diskriminierungsthese in einem weniger differenzierenden Kontext als im Text von Jürgen Schwingshandl vertreten wird.

Wo genau liegt denn die Diskriminierung? Darin, dass die Sprachausgabe beim Stern genau das vorliest, was da steht? Werden wir dadurch wirklich irgendwo ausgeschlossen, wie dies zum Beispiel bei nichtbeschriebenen Fotos der Fall ist? Nein. Wir werden evtl. irritiert. Wir müssen uns evtl. umgewöhnen, daran, dass „Mitarbeiter Stern innen“ eben nicht mit dem „Sternenhimmel“ und mit „Innen und Außen“ zu tun hat, sondern für „Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitende, die nicht (ausschließlich) männlich oder weiblich sind“ steht. Aber geht es sehenden Leser*innen nicht auch so? Wurden und werden nicht auch sie beim Lesen irritiert? Müssen nicht auch sie sich umgewöhnen?

Oder liegt die vermeintliche Diskriminierung blinder Menschen darin begründet, dass die künstlichen Stimmen unserer Computer die Begriffe nicht so vorlesen, wie sie üblicherweise gesprochen werden? Da ist sicherlich etwas dran. Aber wäre es dann nicht besser, den Druck auf Screenreader- und Sprachausgaben-Entwickler*innen zu erhöhen, damit in der Zukunft ein korrektes Vorlesen gegenderter Begriffe erfolgt? Schließlich haben Sprachausgaben in der Vergangenheit auch gelernt, statt „Semikolon Bindestrich Klammer Zu“ „Zwinkersmiley“ zu sagen. Und es wird ja auch kein blinder Mensch von seinen sehenden Mitmenschen erwarten, dass sie beim schreiben auf „1979“ oder das Wort „Update“ verzichten sollen, nur weil das Smartphone diese Begriffe falsch vorliest.

Fazit: Gendern, ganz gleich in welcher Variante, ist – so jedenfalls meine Meinung – keine Diskriminierung blinder Menschen. Das ist bezogen auf andere Behinderungen durchaus anders. So können gegenderte Texte tatsächlich für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Barriere sein. Auch mehrere Autist*innen haben mir auf Twitter von ihren Schwierigkeiten berichtet. Die meisten blinden Menschen werden sich aber genau wie sehende Menschen an Stern, Unterstrich oder Doppelpunkt gewöhnen. Anzunehmen ist schließlich, dass in den kommenden Jahren auch die Sprachausgaben lernen werden, wie gegenderte Texte am besten vorgelesen werden, oder es wird Einstellungsoptionen in der Screenreader-Software geben, mit der ich als Nutzer dann festlegen kann, wie die Wörter ausgesprochen werden sollen. Ich finde diesen Prozess spannend. Ich bin neugierig, wie sich die Debatte entwickelt. Und ich denke blinde Aktivist*innen und die Verbände der blinden und sehbehinderten Menschen sollten die gesellschaftliche Diskussion ums Gendern aufmerksam verfolgen und schon jetzt konstruktiv mit ihren (Zwischen-)Ergebnissen umgehen, statt noch länger bei einem unzeitgemäßen „Nein“ stehen zu bleiben oder gar einer anderen diskriminierten Gruppe, wie die der trans und nichtbinären Menschen, Diskriminierung vorzuwerfen. Antidiskriminierungskampf ist in erster Linie nämlich der Kampf gegen die Mächtigen, gegen etablierte Strukturen, die einzelne gesellschaftliche Gruppen dauerhaft benachteiligen. Antidiskriminierungskampf sollte aber niemals der Kampf gegen andere marginalisierte Gruppen sein.

Corona und Behinderung: Lebensbedrohliche Diskriminierung – #MenschIstMensch

Mehr Infos zum Thema Triage findet ihr auf abilitywatch.de.

Gastbeitrag: Blinde Eltern in den Medien

Dies ist ein Gastbeitrag von Lydia Zoubek, der ich herzlich für ihren Artikel danken möchte! Schaut unbedingt auch in ihrem Blog vorbei!

Kürzlich habe ich den Artikel Wie es ist, als Sehende in einer blinden Familie aufzuwachsen im Magazin VICE gelesen. Bei dieser Lektüre wurde ich das Gefühl nicht los, dass die Verfasserin nicht nur keine Erfahrung mit blinden Menschen hatte, sondern auch keinen Gedanken an eine halbwegs akzeptable Recherche verschwendet hat. Der Beitrag strotzt nur vor Klischees, Unwahrheiten und Ahnungslosigkeit, gepaart mit allem was die Schreibkunst an Dramatik zu bieten hat. Kurz: der schlechteste Beitrag, der mir in den letzten 20 Jahren über Eltern mit einer Behinderung untergekommen ist.

Dementsprechend habe ich in den thematisch passenden Gruppen auf Facebook und der Seite, auf der der Beitrag ebenfalls gepostet wurde, entsprechende Kommentare hinterlassen. Dabei musste ich feststellen, dass eine Menge Leser diesen Beitrag über die schrecklichen Erfahrungen der sehenden Tochter blinder Eltern komplett für bare Münze nehmen. Dabei sollte einem aufmerksamen Leser auffallen, dass der Text voller Widersprüche ist. Beispielsweise schreibt die Tochter, dass sie, wenn ihre Mutter sie von der Schule abholte, an der Hand laufen musste, damit Mutter und Tochter die Straße sicher entlang laufen konnten. Ein aufmerksamer Leser fragt sich dann, wie bitte ist die Mutter dann zur Schule gekommen?

Besonders erschrocken bin ich, dass auch einige selbst von Sehbehinderung Betroffene dem Artikel einen hohen Wahrheitsgehalt zusprechen, oder mir als Kritikerin zur Selbstreflektion raten. Autsch! Das tut weh.

Blinde Eltern sind zunächst einmal Eltern. Sie haben mindestens eine Schwangerschaft lang Zeit sich auf ihren Nachwuchs vorzubereiten. Sie haben die Möglichkeit sich mit anderen werdenden Eltern auszutauschen, oder mit Eltern, deren Kinder bereits auf der Welt sind. Außerdem gibt es schon lange die Möglichkeit sich mit anderen blinden oder sehbehinderten Eltern auszutauschen. Man muss sich allerdings als werdende Eltern dafür entscheiden sich Rat zu holen.

Eltern gibt es in gut organisiert, Lösungsorientiert, oder auch in weniger fürsorglich. Das ist eine Tatsache. Die hinzukommende Sehbehinderung ist lediglich eine weitere Eigenschaft in diesem Pool von Merkmalen der Eltern.

Dennoch ist es oft so, dass wir Eltern mit einer Behinderung von dem Gefühl begleitet werden besser als der Durchschnitt funktionieren zu müssen. Denn Blind mit Kind lässt einen gern mal in den Fokus des Jugendamts rücken, wie der Beitrag blinde Eltern: sind Deine Augen Kaput? Zeigt. Eine ähnliche Erfahrung durfte auch ich machen. Darüber aber mehr an anderer Stelle.

Kurz, der Artikel in der Vice berichtet einseitig über eine sehende Tochter, die allein nur dadurch dass sie sehend war, ein ständiges Parrenting betrieben hat, dass sie nie elementare Dinge wie Blickkontakt oder gepflegtes Aussehen gelernt hat, und das Sehen die wichtigste Komponente in einem funktionierenden Familienleben ist.

Ich kenne weder die Tochter oder die Eltern, noch weiß ich wie die Verfasserin des Artikels wirklich tickt. Fakt ist aber, dass diese Darstellung dazu beiträgt, dass mal wieder die Gruppe blinder Eltern in die Schublade, „Das kann man ja nicht ohne Sehen schaffen“ gerückt wird. Auch wenn der Wahrheitsgehalt dieses Magazins zu denen gehört, die es mit Fakten nicht allzu genau nehmen.

So, und damit man mir keine einseitige Berichterstattung unterstellt, habe ich hier eine Auswahl von Beiträgen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zusammengestellt:

Ich betreibe den Blog lydiaswelt. Hier gibt es viel aus dem Alltag einer blinden Mutter und ihrer Gastautoren zu lesen. Ich würde gern den Bereich blinder Eltern mehr in den Fokus rücken. Dafür wünsche ich mir Eltern, die bereit sind über Ereignisse und Tipps aus ihrem Alltag zu schreiben. Auch die Erfahrungen von Kindern blinder Eltern sind mir willkommen.

Und jetzt freue ich mich auf einen guten und bunten Meinungsaustausch in den Kommentaren.

Hürden auf dem Arbeitsmarkt: Blinde und sehbehinderte Menschen werden ausgegrenzt

Der Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zum Arbeitsmarkt ist zumeist versperrt. Zwar gibt es keine offiziellen Zahlen zur Beschäftigungsquote blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland – weder von der Arbeitsagentur, noch vom Statistischen Bundesamt, noch vom Arbeitsministerium (was schon ein Skandal an sich ist) -, es gibt aber Schätzungen, die erschütternde Zahlen liefern. Demnach sind weniger als 30% der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter hierzulande auf dem 1. Arbeitsmarkt beschäftigt. Über 70% sind arbeitssuchend, frühverrentet, arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, besuchen ein Berufsförderungswerk oder andere Eingliederungsmaßnahmen usw.

In der Beratungstätigkeit im Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und in meinem persönlichen Umfeld spiegelt sich dieses negative Bild wider. Eine Vielzahl von Betroffenen ist seit etlichen Jahren auf der Suche nach einer beruflichen Zukunft, ohne Erfolg. Doch was sind die Hürden auf dem Arbeitsmarkt? Und wie kann man sie abbauen?

Unwissenheit als Hürde

Bevor ich mich diesen Fragen widme, einige wenige Worte dazu, wie blinde und sehbehinderte Menschen eigentlich arbeiten. Nehmen wir die Büroarbeit, die Arbeit am PC: Blinde Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = 2% oder weniger) arbeiten in der Regel mithilfe einer Screenreader-Software, die den Bildschirminhalt so umsetzt, das er von einer synthetischen Sprachausgabe vorgelesen werden kann. Neben der Sprachausgabe nutzen blinde Menschen häufig zusätzlich eine Braillezeile, ein Gerät, das Zeile für Zeile den Bildschirminhalt in der Punktschrift ausgibt. Mit der Maus können blinde Menschen nicht arbeiten, stattdessen setzen sie auf eine Vielzahl von Kurztastenbefehlen. Zum Beispiel springe ich im Internet mit der Taste H von Headline zu Headline, also von Überschrift zu Überschrift. Sehbehinderte Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = über 2 bis zu 30%) nutzen zumeist eine Vergrößerungssoftware, mit der sie zum einen Bildschirminhalte stark heranzoomen können und zum anderen aber auch individuell Anpassungen an Kontrastierung und an der visuellen Darstellung vornehmen können. Daneben setzen viele zusätzlich aber auch auf die Sprachausgabe. Neben den technischen Helfern im Alltag, spielt aber bis heute auch die menschliche Unterstützung im Jobleben eine wichtige Rolle. Das Stichwort hier ist die Arbeitsassistenz, sprich: Eine Person, die blinden und sehbehinderten Menschen z.B. im Büro die Post vorliest oder einscannt, ihnen beim Erstellen visuell komplexer PowerPoint-Präsentationen hilft oder sie zu dienstlichen Außenterminen begleitet.

Warum beschreibe ich das so ausführlich? Weil die Unwissenheit hierüber bereits die erste große Hürde zum Arbeitsmarkt darstellt. Die allermeisten Menschen und demnach auch die allermeisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich überhaupt nicht vorstellen, wie blinde und sehbehinderte Menschen produktiv arbeiten. Vor diesem Hintergrund laden sie entsprechende Bewerberinnen und Bewerber gar nicht erst zum Gespräch ein. So wird nicht selten bereits die Suche nach einem Job oder einem Ausbildungsplatz für die Betroffenen zu einer Odyssee.

Defizit-orientierter Blick auf Behinderung

Und selbst wenn ein Bewerbungsgespräch stattfindet, ist der Blick auf den potenziellen neuen Mitarbeiter / die Mitarbeiterin häufig Defizit-orientiert. Statt zu schauen, was der Mensch mit Behinderung besonders gut kann, wird in den Vordergrund gerückt, was er nicht kann. Statt durch kreative Anpassungen der Arbeitsabläufe und der Aufgabenverteilung im Betrieb eine geeignete Stelle für den blinden oder sehbehinderten Menschen zu schaffen, wird er als für die Stelle ungeeignet beurteilt, obwohl er vielleicht nur für einen kleinen Teil des Jobs das Sehen bräuchte. Oder es wird darauf bestanden, dass der blinde Azubi – wie seine sehenden Vorgänger – während seiner Ausbildungszeit an allen Standorten des Unternehmens tätig sein muss, obwohl die ständige räumliche Umgewöhnung für ihn eine extreme Zusatzbelastung bedeutet.

Eine weitere Hürde kann das Fehlen barrierefreier IT am Arbeitsplatz sein. Zum Beispiel wird in einem Unternehmen eine neue Software implementiert, ohne dass diese auf Barrierefreiheit überprüft wurde. In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass bisher perfekt in den Arbeitsalltag integrierte Menschen von einem Tag auf den anderen gar nicht mehr mitarbeiten können – eine Situation, die weder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch für die Arbeitgeber erfreulich ist.

Zuwenig Lohn für Assistenten

Auch ungeeignete, schlecht qualifizierte Arbeitsassistenz kann zum Problem werden. Oft resultiert dies aus zu geringen Stundensätzen, die von Kostenträgern bewilligt werden. Zwar besteht grundsätzlich ein Anrecht auf die Finanzierung von Arbeitsassistenz, allerdings vertreten die Kostenträger – wie z.B. das Integrationsamt Hamburg – die Ansicht, dass die Assistentinnen und Assistenten keinerlei Vorkenntnisse benötigten, sondern lediglich das Sehen ersetzen müssten. Häufig bewilligen sie daher für die Assistentinnen und Assistenten nur einen Stundensatz, der knapp über dem Mindestlohn liegt. Das ist aber vollkommen Praxisfern. In der Realität ist es dagegen zwingend erforderlich, dass ein Grundverständnis der Inhalte von Dokumenten vorhanden ist und Arbeitsabläufe verstanden werden. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem eigenen beruflichen Alltag: Ich bin Geschäftsführer und habe in diesem Zusammenhang häufig mit sehr komplexen Dokumenten und Formularen zu tun, seien sie von der Bank, einem Nachlassgericht oder einem Architektenbüro. Wenn ich meine Assistentin bitte, bestimmte Passagen aus dem Schriftsatz herauszusuchen, von denen ich nicht wissen kann, auf welchen Seiten sie sich befinden, so braucht sie zumindest ein grundlegendes Wissen darüber, wie diese Dokumente aufgebaut sind, was sich hinter den Fachbegriffen ungefähr verbirgt usw.

Eine weitere Hürde auf dem Arbeitsmarkt stellt die Bewilligungspraxis der Kostenträger – Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Integrationsämter – allgemein dar. Viel zu oft dauert die Bewilligung von Hilfsmitteln oder von Arbeitsassistenz zu lang. Ich selbst habe auf Bescheide schon mal acht Monate warten müssen. Gerade wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, ist man darauf angewiesen frühzeitig mit Hilfsmitteln und Assistenz versorgt zu sein. Ansonsten vergeht die Probezeit, ohne dass man eigenständig seine Arbeitsfähigkeit beweisen konnte. Häufig sind Kündigungen dann die Folge. Schließlich habe ich auch den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Gewährung des sog. Eingliederungszuschusses zunehmend geizig werden. Hierbei handelt es sich um einen befristeten Lohnzuschuss zugunsten des Arbeitgebers für zwei bis drei Jahre, der Firmen motivieren soll, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer statt früher 70% im ersten Jahr heute vielleicht nur 30% bekommen, ist das nicht gerade förderlich.

Systematische Ausgrenzung

All diese Barrieren tragen zu der massiven Arbeitslosigkeit unter blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland bei, viel zu häufig sogar zu Langzeitarbeitslosigkeit. Hinzu kommt, dass klassische Blinden-Berufe wie Schreibkraft, Telefonist oder Masseur immer weniger nachgefragt werden. Auch vor diesem Hintergrund steigt der Druck, neue Berufsfelder zu erschließen. Hierzu scheint die Bereitschaft bei Arbeitgebern und Kostenträgern aber gering. Der Arbeitsmarkt-Experte Heinz Willi Bach spricht im Jahrbuch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands von einer „systematischen Ausgrenzung“, die für die Betroffenen sehr belastend sei.

Doch was kann man dagegen tun?

Es braucht sicherlich mehr Aufklärung – sowohl bei Arbeitgebern, als auch bei Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Arbeitsagentur usw. und auch bei den Betroffenen, die selbst oft Zuwenig über mögliche Berufsbilder und Fördermittel wissen. Und es braucht mehr Kreativität bei der Vermittlung in Arbeit. Es kann doch nicht sein, dass hervorragend ausgebildete Menschen, teils mit Studienabschluss, als einzige Option eine Tätigkeit im Dialog im Dunkeln oder eine Reha in einem Berufsförderungswerk angeboten bekommen! Gerade weil die Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter sehr klein und zudem sehr heterogen ist, muss individuelle Betreuung bei der Jobsuche und bei der Einarbeitung ins Unternehmen unbedingt gewährleistet sein.

Vielfalt als Chance

Gegenüber Unternehmen, die sich der Beschäftigung behinderter Menschen verweigern, braucht es strengere Gesetze. Zu Recht fordert der Deutsche Behindertenrat eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen, die weniger als 5% behinderte Mitarbeiter beschäftigen, zahlen müssen. Aber es braucht auch einen Kulturwandel in den Betrieben. Vielfalt muss endlich als Chance und nicht als Bedrohung verstanden werden. Gleichzeitig muss eines auch klar sein: Menschen mit Behinderung sind unterschiedlich. Es dürfen, wenn wir von der Integration in den Arbeitsmarkt sprechen (im Übrigen wird in diesem Zusammenhang noch viel zu selten der Begriff Inklusion verwendet), nicht nur mögliche Fachkräfte ins Blickfeld gerückt werden. Wir brauchen auch attraktive, gut bezahlte Arbeitsplätze für Menschen, die aufgrund von körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkung nicht in die Verwertungslogik der freien Marktwirtschaft passen.

Hamburgs Behindertengleichstellungsgesetz modernisieren

Viele der bisher beschriebenen Probleme und Lösungsansätze haben eine bundesweite Dimension. Ich als Hamburger möchte aber zum Schluss auch einige Wünsche an die Bürgerschaft richten, also an Hamburgs Landesparlament. Ganz konkret steht in den kommenden Monaten die Neufassung des hiesigen Behindertengleichstellungsgesetzes an. Hier sollten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter unbedingt darauf achten, dass Barrierefreiheit in unserer Stadt – auch an Arbeitsstätten – konsequenter, verbindlicher und schneller umgesetzt wird als bisher. Es muss in diesem Zusammenhang endlich Schluss sein damit, dass finanzielle oder verwaltungsorganisatorische Gründe vorgeschoben werden, um Barrierefreiheit zu verhindern. Außerdem ist Barrierefreiheit zwingend für alle digitalen Angebote der Stadt Hamburg umzusetzen. Davon würden einerseits die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung profitieren, zum anderen aber auch die Beschäftigten der Stadt. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und die Aktenführung der Hamburger Verwaltung sind technisch so zu gestalten, dass sie auch von beeinträchtigten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Während es im Gleichstellungsgesetz des Bundes eine solche Regelung bereits gibt, fehlt diese bisher in Hamburg. Zur IT muss zukünftig auch die Hardware zählen, heißt, dass z.B. Drucker und Kopierer für Menschen mit Behinderung bedienbar sein müssen. Letztlich muss bereits bei der Ausschreibung von Projekten die Barrierefreiheit ein zwingendes Zuschlagskriterium sein, damit es eben kein böses Erwachen gibt, wenn eine neue Verwaltungssoftware installiert wird und diese für blinde und sehbehinderte Mitarbeiter nicht nutzbar ist. Im Übrigen gilt auch hier, dass es deutlich günstiger ist, wenn Barrierefreiheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigt wird, statt im Nachhinein aufwändig nachrüsten zu müssen.

Über das BGG hinaus wünsche ich mir, dass unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier beim Senat darauf drängen, dass mehr Geld für Arbeitsassistenz bewilligt wird, dass Bescheide für Hilfsmittel und Arbeitsassistenz deutlich schneller ergehen und, ganz wichtig, dass Bürokratie in diesem Zusammenhang abgebaut wird. Das Verfahren zur Bewilligung von Hilfsmitteln und Arbeitsassistenz ist so dermaßen aufgebläht, dass allein hierdurch oft Monate ins Land gehen.

Menschen mit Behinderung auf die Agenda setzen

Und wenn ich schon dabei bin, einen episch langen Text mit Wünschen ins Internet zu stellen, dann gönne ich mir abschließend noch einen allgemeinen Appell an die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft (eigentlich aber an alle Politikerinnen und Politiker in diesem Land): 12% der Bevölkerung sind behindert bzw. schwerbehindert. Eine rhetorische Frage: Widmet sich die Bürgerschaft eigentlich 12% ihrer Zeit diesen Menschen? Liebe Politikerinnen und Politiker, hört diesen 12% der Bevölkerung zu, hört Euch ihre Alltagserlebnisse an, ihren täglichen Kampf um Teilhabe und Selbstbestimmung! Hört Euren Parteimitgliedern mit Behinderung aufmerksam zu! Ladet Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeorganisationen und der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen in Eure Gremien ein – und nicht nur in Eure Gremien der Behindertenpolitik! Inklusion ist ein Querschnittsthema, es gehört auch in die Verkehrspolitik, die Stadtentwicklung, die Wirtschaftspolitik und selbstverständlich in die Arbeitsmarktpolitik.

Nur eines darf in der Debatte nicht vergessen werden: Wir Menschen mit Behinderung sind nicht in erster Linie Fachkräfte, sondern Menschen, Menschen, die Teil einer inklusiven Gesellschaft sind und sein wollen, Menschen, die ihre Menschenrechte verwirklicht wissen wollen. Und dazu gehört auch, dass wir uns – nach unseren Neigungen und Fähigkeiten – ausbilden wollen und einen geeigneten, angemessen entlohnten Arbeitsplatz finden wollen. Mit der systematischen Ausgrenzung am Arbeitsmarkt muss jedenfalls endlich Schluss sein!

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