Hamburgs Sozialsenator: Bundesteilhabegeld unwahrscheinlich

Am letzten Mittwoch waren Karsten Warnke, der 2. Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg, und ich bei Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) zum Gespräch. Es ging…

…ums Teilhabegesetz:

Scheele (…) hatte sich bereits während der Koalitionsverhandlungen der Bundesregierung entscheidend für den Reformprozess der Eingliederungshilfe durch ein Bundesteilhabegesetz stark gemacht und versicherte, auch weiterhin hinter der Forderung zu stehen. In welcher Form Ressourcen des Bundes jedoch zukünftig verteilt und eingesetzt werden würden, sei im Moment noch unklar. Nach wie vor halte er die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für eine gute Lösung, auch wenn eine Umsetzung derzeit unwahrscheinlich geworden sei. Priorität haben aus seiner Sicht aber auch Konzepte einer veränderten Einkommens- und Vermögensanrechnung für Menschen mit Behinderungen sowie die Umsetzung trägerunabhängiger Beratungsleistungen.

…um eine gerechte und bundeseinheitliche Blindengeld-Lösung:

„In Hamburg gibt es ein Blindengeld, aber keinen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen, obwohl diese ebenfalls auf Hilfsmittel angewiesen sind und höhere Kosten haben. Taubblinde Menschen erhalten lediglich das Blindengeld, obwohl ihr Assistenzbedarf weitaus höher ist“, erklärt BSVH-Geschäftsführer Heiko Kunert. „Hier werden die Nachteile durch die Behinderungen der Menschen nicht gerecht ausgeglichen. Darüber hinaus erhalten die Menschen beispielsweise in Westdeutschland tendenziell mehr Blindengeld als in Ostdeutschland, in Hamburg mehr als in Niedersachsen. Es bedarf hier dringend einer einheitlichen Lösung, damit die Lebensbedingungen für diese Menschen nicht davon abhängen, wo sie leben,“ betont Kunert.

…und um Grundrehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen:

Wieso gibt es keine Strukturen, die Menschen nach einem Sehverlust helfen, mit der neuen Situation umzugehen? Bei einem Schlaganfall oder Herzinfarkt sind diese Maßnahmen selbstverständlich. Diese Fragestellung findet auch Senator Scheele berechtigt. Der BSVH erklärte, der Verein versuche, durch seine Leistungen, die seit Juni auch um psychologische Angebote erweitert wurden, den Bedarf aufzufangen. Geschäftsführer Heiko Kunert stellte jedoch klar, dass hier ein ganzheitlicher Ansatz gefragt sei, der eine Sensibilisierung der Politik, aber auch potentieller Träger, wie der Krankenkassen voraussetze.

Die vollständige Meldung finden Sie auf bsvh.org.

Wie lesen blinde Menschen ein Buch?

Literatur ist ein Tor zur Welt. Sei es Sachliteratur, sei es Belletristik, Bücher liefern Wissen, regen das Denken an, bedeuten Emotion. Aber noch immer ist eine Vielzahl von Büchern für blinde Menschen nicht zugänglich und der Weg zur Literatur bis heute voller Barrieren. Nur ein Bruchteil der Neuerscheinungen wird aufgelesen, und ein noch viel geringerer Teil wird in Blindenschrift übersetzt. Dennoch öffnet der technische Fortschritt neue Wege.

Meinen vollständigen Artikel zum Thema „Literaturzugang für blinde Menschen – zwischen Braillebuch und Smartphoneapp“ finden Sie im Culture-Inclusive-Blog.

Für ein gutes #Teilhabegesetz: Ich unterstütze die Petition

Es soll ja immer noch Menschen geben, die die Petition für ein gutes Teilhabegesetz noch nicht unterzeichnet haben. Wenn Sie dazu gehören, sollten Sie das dringend ändern. Worum es geht erklärt die Kampagnen-Seite. Dort heißt es:

300.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland leben mit Assistenz. Das heißt: Sie brauchen Unterstützung beim Kochen, bei der Körperpflege, beim Anziehen und anderen Tätigkeiten des Alltags. Dies wird im Rahmen der „ergänzenden Sozialhilfe“ finanziert. Das Problem: Es gelten für sie die gleichen Regeln wie für Menschen, die nicht arbeiten und kein Einkommen haben.

  • Sie dürfen nicht mehr als 798 € verdienen. Alles was darüber hinaus geht, wird mit mindestens 40% vom Sozialamt eingefordert. Es ist also höchst unattraktiv für diese Gruppe von behinderten Menschen einer geregelten Arbeit nachzugehen, sie würden aber gerne arbeiten.
  • Sie dürfen maximal nicht mehr als 2.600 € ansparen, dürfen keinen Bausparvertrag und keine Lebensversicherung besitzen und das Erbe wird auch einkassiert. Alles was darüber hinaus geht, wird mit mindestens 40% vom Sozialamt eingefordert.
  • Sogar deren Beziehungspartner/in, sollte man mal mit ihm/ihr zusammenleben, würde mit seinem/ihrem Einkommen und Vermögen ebenfalls herangezogen werden.

Das ist skandalös. Als blinder Mensch weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig eine einkommensunabhängige Leistung wie das Blindengeld ist. Sie bedeutet für mich mehr Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Und ich weiß, wie schlimm es für die Betroffenen ist, wenn das Blindengeld – wie in etlichen Bundesländern geschehen – plötzlich gestrichen oder gekürzt wird. Ein gutes Teilhabegesetz könnte endlich allen Menschen mit Behinderung angemessene Leistungen ermöglichen und damit die Voraussetzung für ein inklusives Deutschland schaffen. Daher unterstütze ich die Petition für ein gutes Teilhabegesetz. Und Sie?

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