Große Koalition: Gewurschtel in der Behindertenpolitik

Ich hatte sowas befürchtet. In der alten – und wahrscheinlich auch neuen – Bundesregierung scheint die Meinung vorzuherrschen, dass man mit dem Bundesteilhabegesetz sein Soll in Sachen Behindertenpolitik erfüllt hat. Dabei war das Teilhabegesetz keineswegs ein großer Wurf. Und der in dieser Woche veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lässt einen Aufbruch vermissen. Hin und wieder mal ein Halbsatz mit dem Schlagwort Inklusion (z. B. in der Schule und beim Sport), manchmal mehr ein Lippenbekenntnis statt konkreter Projekte. Kein optimistisches Ja zu Inklusion und wirklicher Teilhabe, kein Zukunftsprojekt. Es überwiegt Kleinteiligkeit, Zögerlichkeit.

Statt zum Beispiel endlich eine jahrzehntealte Forderung der Menschen mit Behinderung verbindlich aufzugreifen und die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten, gibt es wieder nur einen Prüfauftrag: „Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können.“ Ich frage mich, was gibt es da denn zu prüfen? Andere Länder zeigen seit vielen Jahren, dass das möglich ist. Ideen der Behindertenverbände für die konkrete Umsetzung hierzulande liegen ebenfalls seit Jahren auf dem Tisch. Es ist offensichtlich, dass eine weitere Prüfung nicht nötig ist, sondern dass das Thema wieder einmal vertagt werden soll. Wir Menschen mit Behinderung sind die Leidtragenden. Wir können auch in den kommenden Jahren nicht erwarten, dass Restaurants eine Rampe bekommen, dass Websites barrierefrei werden oder im Privatfernsehen Filme mit Audiodeskription laufen.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Doch statt konstruktiv darüber zu diskutieren, wie Inklusion an Schulen oder auf dem Arbeitsmarkt gelingen kann, werden in der öffentlichen Debatte derzeit Forderungen nach einer Pause bei der Inklusion aufgestellt. Eine Pause für ein Menschenrecht? Das ist absurd, und doch stimmt die Bundeskanzlerin dieser Absurdität zu. Statt eine Vision zu entwickeln, wie Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt endlich gelingen kann, findet sich im Koalitionsvertrag u. A. der verräterische Satz: „Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.“ Geht es hier wirklich um einen „Wunsch der Menschen mit Behinderung“? Würde die Politik dieses Landes die Behindertenrechtskonvention endlich ernst nehmen, dann wäre hier von einem „Recht auf Selbstbestimmung“ die Rede. Ob dieses Recht mit der Förderung von Sondereinrichtungen wie Werkstätten gesichert werden kann, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Und was ist mit den Menschen mit Behinderung, die nach einem Job auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen? „Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln.“ Vielleicht sollte die Bundesregierung die Ursachen lieber mal zusammen mit den Menschen mit Behinderung und nicht nur mit der Arbeitsagentur analysieren. Denn oft genug trägt die Arbeitsagentur selbst eine Mitverantwortung, z. B. wenn sie notwendige Hilfsmittel für den Arbeitsplatz nicht oder viel zu spät bewilligt.

Es bleibt zu befürchten, dass – sofern die SPD-Basis dem Vertrag zustimmt – es in Deutschland beim Gewurschtel in der Behindertenpolitik bleibt, dass ein wirklich emanzipatorisches Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe auch in den kommenden knapp vier Jahren zumindest in der Politik der Bundesregierung keinen Widerhall finden wird. Es wird auch in Zukunft Aufgabe der Selbsthilfe-Organisationen sein, für die Umsetzung der UN-BRK, für Inklusion und Barrierefreiheit, für den Wandel vom medizinischen zum sozialen Behinderungsbegriff zu streiten. Auf die große Koalition jedenfalls können wir uns nicht verlassen.

Abilitywatch hat die behindertenpolitischen Passagen aus dem Koalitionsvertrag zusammengestellt. Ihr findet das Ergebnis auf abilitywatch.de.

Grüner Pfeil für Fahrräder: BSVH kritisiert Pläne des Bundesverkehrsministeriums

Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit die Einführung eines grünen Abbiegepfeils für Radfahrer an Kreuzungen. Die Maßnahme soll das Radfahren in der Stadt sicherer machen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sieht in der Einführung dieser Verkehrsordnung ein großes Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer. Der BSVH lehnt die Pläne deshalb ab.

Mehrere deutsche Medien, wie die Süddeutsche Zeitung, die Welt und die MOPO berichten aktuell über die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, den Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot an Kreuzungen zu erlauben. Ein entsprechender Prüfauftrag sei an die Bundesanstalt für Straßenwesen ergangen, so die Süddeutsche Zeitung. Das Vorhaben werde von Verkehrsforschern, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) sowie den Fraktionen Die Grünen und Die LINKE unterstützt. Auch der Verkehrsexperte der Grünen-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, Martin Bill unterstützt die Pläne im Gespräch mit der MOPO, obwohl er im Interview selbst auf die Gefahren für Menschen mit Seheinschränkung hinweist: „Das Abbiegen der Radfahrer bei Rot kann für Fußgänger eine Gefahrenquelle darstellen. Vor allem Menschen mit Seheinschränkungen brauchen beim Überqueren der Straße das Vertrauen, dass – wenn die Ampel ein akustisches Signal sendet – der Weg für sie tatsächlich frei ist.“ Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. kritisiert das Befürworten solcher Pläne trotz offensichtlicher Gefahren für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass auf die Sicherheit von Menschen mit Seheinschränkung in diesem Fall keine Rücksicht genommen werden soll“, zeigt sich Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH, empört. „Herr Bill hat das Gefahrenpotential selbst benannt und ist offenbar bereit, dies in Kauf zu nehmen. Dagegen wehren wir uns entschieden“, so Kunert.

Die Befürworter der neuen Regelung verweisen auf positive Beispiele in anderen Ländern. Die Süddeutsche Zeitung beispielsweise auf ein Forschungsprojekt der Stadt Basel, bei dem das Verhalten von Radfahrern an Testkreuzungen beobachtet wurde. Laut Leiter des Projekts hat es dabei keinen registrierten Vorfall gegeben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. „Die Betonung kann hierbei nur auf den registrierten Vorfällen liegen“, sagt André Rabe vom BSVH. Er ist stellvertretender Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Verkehr des Vereins. „Nahezu jeder blinde Mensch, den ich kenne, war schon in einen Fahrradunfall verwickelt. Aber in den seltensten Fällen werden diese gemeldet. Es geht darum, dass man sich als blinder oder sehbehinderter Mensch im Straßenverkehr sicher fühlen muss,“ so Rabe.

(Quelle: Pressemeldung des BSVH vom 17.03.2017)

Bundesteilhabegesetz: Mein Fazit im Ohrfunk-Interview

Das behindertenpolitische Jahr 2016 stand ganz im Zeichen des Bundesteilhabegesetzes. Am 1. Dezember verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit knapp 70 Änderungen, am 16. Dezember schließlich stimmte auch der Bundesrat zu. Das Internetradio Ohrfunk hat mich um mein Fazit gebeten. Im Podcast des BSVH-Treff könnt Ihr das Interview nachhören.

#NichtMeinGesetz – BTHG grenzt Blinde aus

Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Sommer ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Weg gebracht, das seinen Namen nicht verdient. Vieles ist schon kritisiert worden. Eine gute Zusammenfassung der Schwachstellen gibt es auf nichtmeingesetz.de.

Die 150.000 blinden und 1 Mio. sehbehinderten Menschen in Deutschland hat die Politik beim BTHG gleich komplett vergessen.

Flickenteppich Blindengeld: Altersarmut vorprogrammiert!

Der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde Menschen ist bis heute das Blindengeld. Der Haken: Es ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und in den letzten Jahrzehnten der Sparwut so sehr zum Opfer gefallen, dass von gleichen Lebensverhältnissen in Deutschland nicht mehr die Rede sein kann. Eine Bundeseinheitliche Leistung, die Blindenhilfe, stockt das Blindengeld zumindest für finanziell bedürftige blinde Menschen auf. Im Bundesteilhabegesetz gibt es aber weiterhin – anders als bei der Eingliederungshilfe – keine Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Heißt: Ein Recht auf Sparen gibt es für blinde Menschen weiter nicht. Altersarmut ist vorprogrammiert.

Eingliederungshilfe: Sehbehinderte müssen draußen bleiben!

Blinde und sehbehinderte Menschen sind auch auf Eingliederungshilfe angewiesen, z. B. für unterstützende Leistungen im Bereich Bildung. Bislang regelt die Eingliederungshilfe-Verordnung, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % einen Zugang zur Eingliederungshilfe haben. Die automatische Zugangsberechtigung wird im BTHG nun ersatzlos gestrichen – ein skandalöser Rückschritt. Im Gesetzentwurf ist nun stattdessen Zugangsvoraussetzung, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf nachweist. Das bedeutet, sehbehinderte Studierende, die mobil sind, selbstständig wohnen, aber für Ihr Studium – zum Teil sehr teure – Hilfsmittel benötigen, werden diese zukünftig nicht mehr finanziert bekommen. Der Bildungsstandort Deutschland wird eine Farce. Statt die Berufschancen zu erhöhen, in dem in die Ausbildung investiert wird, werden die Betroffenen in Behindertenwerkstätten, in Berufsförderungswerke oder gleich in die Arbeitslosigkeit verfrachtet.

Bildung und Fortbildung: Nicht für Blinde und Sehbehinderte!

Überhaupt weist der Gesetzentwurf, der im Herbst durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden soll, erhebliche Lücken im so wichtigen Bereich der Bildung auf – sei es für Jugendliche oder für Erwachsene. Immer noch sind bestimmte unterstützende Leistungen an finanzielle Bedürftigkeit gekoppelt. Leistungen werden bei nichtlinearen Bildungsverläufen – heutzutage eher die Regel als die Ausnahme – nicht gewährt. Sprich: Studienwechsel, Abbrüche, berufliche Neuorientierung sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht drin. Nach dem Motto: „Wenn Ihr unglücklich im Job seid, arbeitslos, vielleicht krank werdet, ist das nicht unser Problem!“

Teilhabeberatung: Auch für taubblinde Menschen zentral!

Im BTHG-Entwurf wird auch die sog. ergänzende unabhängige Teilhabeberatung geregelt. In Deutschlands verwirrendem Sozialsystem mit seinen vielen verschiedenen Kostenträgern, Ansprechpartnern und Gesetzen, ist die Finanzierung von unabhängigen Beratungsangeboten ein richtiger Schritt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht nur lokale Anbieter unterstützt werden, sondern auch spezialisierte überregionale Anbieter. Hier klafft im Gesetzentwurf bisher eine Lücke. Denkt man z.B. an die vergleichsweise kleine Gruppe der taubblinden Menschen (rund 2.500 bis 6.000 in Deutschland), ist es einfach unmöglich, in jeder Kleinstadt eine Beratungsstelle aufzubauen. Aber auch für blinde und sehbehinderte Ratsuchende wird man auf überregionale Beratungsangebote nicht verzichten können.

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