Das behindertenpolitische Jahr 2016 stand ganz im Zeichen des Bundesteilhabegesetzes. Am 1. Dezember verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit knapp 70 Änderungen, am 16. Dezember schließlich stimmte auch der Bundesrat zu. Das Internetradio Ohrfunk hat mich um mein Fazit gebeten. Im Podcast des BSVH-Treff könnt Ihr das Interview nachhören.
Monat: Dezember 2016
Diskriminierung im Schwimmbad: Sehbehinderte müssen draußen bleiben
In dieser Woche machte ein Gerichtsurteil die Runde, wonach es Rechtens sei, einer sehbehinderten Frau ohne Begleitperson den Zutritt zu einem Schwimmbad zu untersagen. Mit diesem Urteil verwarf das Amtsgericht die Berufung der betroffenen Frau. Angelika Höhne-Schaller war im Oktober 2014 vom Personal nicht erlaubt worden, allein die Titania-Therme im schwäbischen Neusäß zu besuchen. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob hiermit gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen worden sei.
Die Richter sagten nein. Es gebe einen sachlichen Grund für das Verbot. Der Schwimmbad-Betreiber stehe in der Pflicht, die Badegäste vor Gefahren zu schützen. „Aufgrund der baulichen Besonderheiten des Erlebnisbades mit seinen geschwungenen Wegen, den Wasserströmungen und der unterschiedlichen Beleuchtung“ seien die Gefahren und der Überwachungsaufwand erhöht. Für die Sicherheit sehbehinderter Personen könne daher ohne Begleitperson nicht ausreichend gesorgt werden. Die Klägerin müsse nun entscheiden, ob sie auf eine Begleitperson zurückgreift oder in andere Schwimmbäder ausweicht.
Argumentationen wie diese höre ich häufig. In Gesprächen mit Behördenvertretern, Stadtplanern oder Unternehmern. Und selbst viele Menschen mit Behinderung haben Verständnis. Das zeigt, wie tief verwurzelt Diskriminierung in unserer Gesellschaft ist – in unseren Gesetzen, in unserem Denken, im alltäglichen Handeln. Vorurteile gegenüber behinderten Menschen, Unwissenheit über ihre Fähigkeiten, der um sich greifende Sicherheitswahn, Paternalismus und Behindertenfeindlichkeit gehen allzu oft eine unsägliche Verbindung ein. In einigen Freizeitparks dürfen blinde Menschen nicht allein Achterbahn fahren. Nun wird uns mit richterlichem Segen das selbstständige Schwimmen verboten. Was kommt als nächstes?
Wie passt solch ein Denken in eine Zeit, in der allerorten von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe gesprochen wird? Es mag ja sein, dass das Schwimmbad nicht sehbehindertengerecht ist. Dennoch scheint sich die Klägerin die Benutzung zuzutrauen. Sie dürfte am besten einschätzen können, was für sie geht und was nicht. Statt gesetzlich vorzuschreiben, dass die fehlende Barrierefreiheit im Schwimmbad beseitigt werden muss, schließt man lieber die Menschen mit Behinderung aus. Bis zu einem inklusiven Deutschland ist es noch ein weiter Weg.
Leitstreifen für blinde Menschen: Bitte Weg frei!
Hamburgs Hauptbahnhof ist unübersichtlich: Täglich nutzen ihn 500.000 Menschen. Es gibt 14 Gleise, dazu die Stationen der vier U-Bahn-Linien. Ich behalte den Überblick dank der weißen Leitstreifen. Unterschiedliche Boden-Indikatoren weisen den Weg. Mit meinem Stock kann ich sie ertasten. Rillen- und Noppenplatten warnen vor Bahnsteigkanten und Treppen, leiten durch die Wandelhalle und führen zum gewünschten Gleis. Gerade in der großen Halle ist es schwer, Geräusche exakt zu orten. Auch kann ich mich nicht an Wänden orientieren, da hier Bäcker, Fahrkarten-Automaten und Menschenschlangen sind.
Die Leitstreifen sind ein Segen. Sie sind aber häufig versperrt. Menschen stehen plaudernd auf ihnen, Gepäck und Kinderwagen werden darauf abgestellt. Für mich ist das ein Problem. Habe ich den Streifen einmal verloren, um einem Hindernis auszuweichen, ist es nicht immer möglich, ihn in der wuseligen Halle wiederzufinden. Außerdem bin ich darauf angewiesen, die sog. Abzweigefelder mitzubekommen. Diese zähle ich, um zum richtigen Bahnsteig zu gelangen.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund hat anlässlich der Woche des Sehens eine Aktion am Münchener Hauptbahnhof durchgeführt. Blinde Aktivisten verteilten am 14. Oktober 2016 Postkarten an sehende Passanten, die über die Funktion der Boden-Indikatoren aufklärten. Das Motto sprach mir aus dem Herzen: „Bitte Weg frei!“
Bundesteilhabegesetz: „Engagement fortsetzen“
Die zahlreichen Proteste und die intensive politische Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe im Bündnis mit vielen anderen Verbänden und Aktivisten haben sich gelohnt. Mit dem gleichen Elan müssen wir unser Engagement fortsetzen, damit Behindertenpolitik ausschließlich am Ziel der selbstverständlichen und uneingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet wird und Unterstützungsleistungen endlich als echte Nachteilsausgleiche ausgestaltet werden.
(Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, am 2. Dezember 2016 über den Kampf für ein gutes Bundesteilhabegesetz)