#NichtMeinGesetz – BTHG grenzt Blinde aus

Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Sommer ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Weg gebracht, das seinen Namen nicht verdient. Vieles ist schon kritisiert worden. Eine gute Zusammenfassung der Schwachstellen gibt es auf nichtmeingesetz.de.

Die 150.000 blinden und 1 Mio. sehbehinderten Menschen in Deutschland hat die Politik beim BTHG gleich komplett vergessen.

Flickenteppich Blindengeld: Altersarmut vorprogrammiert!

Der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde Menschen ist bis heute das Blindengeld. Der Haken: Es ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und in den letzten Jahrzehnten der Sparwut so sehr zum Opfer gefallen, dass von gleichen Lebensverhältnissen in Deutschland nicht mehr die Rede sein kann. Eine Bundeseinheitliche Leistung, die Blindenhilfe, stockt das Blindengeld zumindest für finanziell bedürftige blinde Menschen auf. Im Bundesteilhabegesetz gibt es aber weiterhin – anders als bei der Eingliederungshilfe – keine Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Heißt: Ein Recht auf Sparen gibt es für blinde Menschen weiter nicht. Altersarmut ist vorprogrammiert.

Eingliederungshilfe: Sehbehinderte müssen draußen bleiben!

Blinde und sehbehinderte Menschen sind auch auf Eingliederungshilfe angewiesen, z. B. für unterstützende Leistungen im Bereich Bildung. Bislang regelt die Eingliederungshilfe-Verordnung, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % einen Zugang zur Eingliederungshilfe haben. Die automatische Zugangsberechtigung wird im BTHG nun ersatzlos gestrichen – ein skandalöser Rückschritt. Im Gesetzentwurf ist nun stattdessen Zugangsvoraussetzung, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf nachweist. Das bedeutet, sehbehinderte Studierende, die mobil sind, selbstständig wohnen, aber für Ihr Studium – zum Teil sehr teure – Hilfsmittel benötigen, werden diese zukünftig nicht mehr finanziert bekommen. Der Bildungsstandort Deutschland wird eine Farce. Statt die Berufschancen zu erhöhen, in dem in die Ausbildung investiert wird, werden die Betroffenen in Behindertenwerkstätten, in Berufsförderungswerke oder gleich in die Arbeitslosigkeit verfrachtet.

Bildung und Fortbildung: Nicht für Blinde und Sehbehinderte!

Überhaupt weist der Gesetzentwurf, der im Herbst durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden soll, erhebliche Lücken im so wichtigen Bereich der Bildung auf – sei es für Jugendliche oder für Erwachsene. Immer noch sind bestimmte unterstützende Leistungen an finanzielle Bedürftigkeit gekoppelt. Leistungen werden bei nichtlinearen Bildungsverläufen – heutzutage eher die Regel als die Ausnahme – nicht gewährt. Sprich: Studienwechsel, Abbrüche, berufliche Neuorientierung sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht drin. Nach dem Motto: „Wenn Ihr unglücklich im Job seid, arbeitslos, vielleicht krank werdet, ist das nicht unser Problem!“

Teilhabeberatung: Auch für taubblinde Menschen zentral!

Im BTHG-Entwurf wird auch die sog. ergänzende unabhängige Teilhabeberatung geregelt. In Deutschlands verwirrendem Sozialsystem mit seinen vielen verschiedenen Kostenträgern, Ansprechpartnern und Gesetzen, ist die Finanzierung von unabhängigen Beratungsangeboten ein richtiger Schritt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht nur lokale Anbieter unterstützt werden, sondern auch spezialisierte überregionale Anbieter. Hier klafft im Gesetzentwurf bisher eine Lücke. Denkt man z.B. an die vergleichsweise kleine Gruppe der taubblinden Menschen (rund 2.500 bis 6.000 in Deutschland), ist es einfach unmöglich, in jeder Kleinstadt eine Beratungsstelle aufzubauen. Aber auch für blinde und sehbehinderte Ratsuchende wird man auf überregionale Beratungsangebote nicht verzichten können.

Behindertenpolitik in Deutschland: Eine Liste des Versagens

(Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2016)

Die Behindertenpolitik in Deutschland bewegt sich irgendwo zwischen Trauerspiel und zynischer Frechheit. Der diskriminierende Wolf kommt im Schafspelz der Inklusion daher. Die Hauptverantwortung hierfür trägt die Bundesregierung. Ein #Aufschrei fehlt oder geht im medialen Flüchtlings-Pegida-Terrorismus-AfD-Kriegs-Getöse unter. Eine Liste des Versagens:

  1. Die Bundesregierung blockiert eine Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Während sich alle anderen EU-Staaten einig sind, hat es das große, reiche Deutschland nicht nötig, seine rund 10 Mio. Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen.
  2. Auch auf das Menschenrecht auf Bildung pfeift die Bundesregierung. Sie blockiert die Ratifizierung des Marrakesch-Vertrags, der blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zur Literatur erleichtern sollte.
  3. Offen verstößt Deutschland gegen EU-Recht, indem Asylbewerber hierzulande keinen Rechtsanspruch haben, in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgenommen zu werden. Dabei sind dies häufig die einzigen Stellen, die auf die besonders prekäre Lage von Flüchtlingen mit Behinderung eingehen.
  4. Mit großem Trara lässt sich – insbesondere der sozialdemokratische Teil der Bundesregierung – für die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns feiern. Der Schönheitsfehler: Der Mindestlohn gilt nicht für Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.
  5. Immer noch gibt es in unserem demokratischen Land, Gesetze, die Menschen mit Behinderung das Wahlrecht entziehen.
  6. Vergewaltigungen behinderter Frauen werden, zumindest noch, weniger hart bestraft als Vergewaltigungen nichtbehinderter.
  7. Taubblinde Menschen warten seit Jahren auf mehr Teilhabe. Ein erster Schritt sollte die formale Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung sein. Ausdrücken sollte sich dies durch die Einführung eines Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis. Doch die Umsetzung wird bis heute verschleppt.
  8. Während sich bei der Politik für taubblinde Menschen nichts bewegt, scheint es so, dass es bei Leistungen für blinde Sozialhilfeempfänger sogar einen Schritt zurückgeht. Die Unterstützung für diesen Personenkreis, die Blindenhilfe, soll zu einer Leistung zweiter Klasse werden, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht.
  9. Sie schaut auch tatenlos zu, während die Lebensverhältnisse blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen in Deutschland immer stärker auseinanderklaffen. Dabei verpflichtet das Grundgesetz sie eigentlich dazu, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Statt dies mit einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu tun, nimmt sie die Negativspirale beim Blindengeld in den Bundesländern einfach hin.
  10. Die Bundesrepublik hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Im vergangenen Jahr hat ein Fachausschuss der Vereinten Nationen den Stand der Umsetzung bewertet und eine Vielzahl von Lücken entdeckt. Der Ausschuss nennt u.A. das Verbot von Sterilisationen behinderter Menschen ohne deren freie Einwilligung, die Schaffung eines inklusiven Notrufs und Katastrophenschutzes und den Rückbau des segregierenden Schulwesens.
  11. Inzwischen wendet Deutschland sich sogar ganz offen gegen das Verständnis der UNO von inklusiver Beschulung. In einer Stellungnahme verteidigen Bundesregierung und Bundesländer das Sonderschulsystem. Statt vom unveräußerlichen Recht behinderter Menschen auf Teilhabe zu sprechen, faselt Deutschland irgendwas von einem „natürlichen Recht der Eltern, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden“.
  12. Und was passiert, wenn die Bundesregierung dann doch mal ein im Prinzip vernünftiges Förderprogramm für Barrierefreiheit in Kommunen auflegt? Dann rufen eben diese Städte und Gemeinden – trotz klammer Kassen – das Geld beim Bund nicht ab.
  13. In diesem Monat präsentierte Sozialministerin Andrea Nahles das neue Bundesgleichstellungsgesetz. Das bringt zwar einige wenige Verbesserungen, klammert aber den ganzen Bereich von Benachteiligungen durch die Privatwirtschaft aus. Es ist so halbherzig, dass selbst die Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen nicht anders konnte, als das Gesetz öffentlich zu kritisieren.
  14. Und was ist mit dem größten behinderungspolitischen Projekt dieser Legislaturperiode, dem im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesteilhabegesetz? Zunächst einmal brach die Bundesregierung kurzerhand ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem sie die finanzielle Entlastung der Kommunen (rund fünf Mrd. EURO) unvermittelt von der Agenda strich und damit einen großen Wurf von Vornherein beinahe unmöglich machte.
  15. Seitdem wird verzögert. Ein ausführlicher Beteiligungsprozess von Menschen mit Behinderung erweist sich zunehmend als Augenwischerei.
  16. Die Menschen mit Behinderung und ihre Organisationen müssen dieser Tage feststellen, dass vom Paradigmen-Wechsel in der Behindertenpolitik wenig bis nichts übrig geblieben ist. Vielmehr scheint das Bundesteilhabegesetz – wenn die Vorzeichen stimmen – für viele Betroffene mehr Nachteile als Vorteile zu bringen. Verständlich, dass die Regierung den Gesetzentwurf so spät wie irgend möglich veröffentlicht, um eine gesellschaftliche Debatte möglichst kurz zu halten.

Aber muss die Regierung überhaupt einen #Aufschrei behinderter Menschen fürchten? Wann berichten denn große Radio- und Fernsehsender, Leitmedien wie Spiegel oder SZ über Deutschlands skandalöse Behindertenpolitik, wann erheben Meinungsführer in Blogs und sozialen Medien ihre Stimme gegen eine Bundesregierung, die bremst und blockiert statt sich für Inklusion und Barrierefreiheit einzusetzen? Wann gehen die Millionen Menschen mit Behinderung – immerhin 11% der Bevölkerung – auf die Straße? Wann werden wir sichtbar? Ich denke, es wird allerhöchste Zeit!

Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Schulische Inklusion

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Schulische Inklusion:

SPD: Die Ausbildung von Lehrkräften und Pädagogen soll auf die neuen Herausforderungen, insbesondere auf Inklusion zugeschnitten werden. Wir werden eine große Zahl von Schulbegleitern künftig direkt den Schulen zuweisen. Dort können sie flexibel eingesetzt werden und mehr Schülerinnen und Schülern helfen. So entlasten wir zugleich viele Eltern. Sie müssen nicht mehr wie bisher selbst Schulbegleitungen suchen. Zur Unterstützung der Inklusion in den Schulen soll künftig ein Expertenteam alle Schulen besuchen und Schulleitungen sowie Kollegien bei der Umsetzung der Inklusion beraten. Auch bei der Inklusion steht das Elternwahlrecht im Vordergrund. Eltern von Kindern mit Behinderung oder sonderpaedagogischen Förderbedarf sollen und können in Hamburg frei entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Regel- oder Sonderschule anmelden. Deshalb werden wir die speziellen Sonderschulen erhalten, wenn es die Eltern wünschen.

CDU: Nach Auffassung der CDU müsste das Hamburger Inklusionsmodell in einer langsameren Umsetzung und unter Berücksichtigung qualitativer Verbesserungen neu gestartet werden. In Absprache mit den Schulaufsichtsbeamten, den Schulleitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie den Leitungen der ReBBZ und der Sonderschulen fordern wir die Einrichtung von wohnortnahen „Leuchtturmschulen“, die eigens für die Inklusion bestimmt sind. Dabei soll die Inklusion zunächst den Schulen als Aufgabe übertragen werden, die bereits wertvolle Erfahrungen insbesondere mit Integrationsklassen und eine positive Grundhaltung dafür mitbringen. Im zweiten Schritt erfolgt der sukzessive Ausbau des Netzes von Inklusionsschulen bis 2030. Pro Klasse sollten maximal vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult werden. Die Sonderschulen und damit auch das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg sollen als gleichwertige Alternative erhalten bleiben.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wir wollen eine inklusive Schule. Eine Schule, in der alle von Vielfalt profitieren und die niemanden ausschließt. Dies gilt für jede Schulform. Deshalb fordern wir, dass sich zukünftig auch Gymnasien der Inklusion stellen. Einsparungen am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sind zurückzunehmen. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kinder Schulbegleitung im benötigten Umfang erhalten. Wir fordern einen Inklusionsfonds, ausgestattet mit 15 Millionen Euro jährlich. Hier könnten kurzfristig die nötigsten Bedarfe an Ausstattung und Personal gedeckt werden. Auch bedeutet Inklusion für uns nicht nur Öffnung der allgemeinen Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. Auch der umgekehrte Weg einer Öffnung der bisherigen speziellen Schulen für Schülerinnen und Schule ohne Behinderung bzw. mit anderen Behinderungen ist für uns eine vorstellbare Variante der Inklusion.

FDP: Kinder mit Behinderung haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Dieses Recht gilt es angemessen und zum Nutzen der Kinder umzusetzen, ohne dass aus dem Recht zur Inklusion mangels Alternative eine Pflicht wird. Die FDP möchte die speziellen Sonderschulen deshalb erhalten und weiterhin so gut ausstatten, dass sie auch in Zukunft eine echte Alternative darstellen. Gleichwohl müssen sich auch allgemeinbildende Schulen für Kinder mit Behinderung öffnen. Aus unserer Sicht sollte es für Kinder mit speziellem Förderbedarf Schwerpunktschulen geben. Diese Schwerpunktschulen müssen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen der Schüler vollumfänglich Rechnung tragen. Dazu gehört z.B. die vollständige Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende bauliche Anpassungen, die Verfügbarkeit von speziellen Lehrmaterialien und entsprechend ausgebildeten Lehrkräften, Sonder- und Sozialpädagogen sowie Erziehern.

DIE LINKE: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Hamburg ein umfangreiches Programm gegeben. Das Problem ist, dass der Landesaktionsplan finanziell nicht untersetzt ist. Nach Schätzungen der GEW Hamburg fehlen etwa 300 Stellen für die inklusive Schule. Der Senat hat sich durch die Schuldenbremse selbst Fesseln angelegt. Personalkosten sind in allen Ämtern und auf allen Ebenen zu sparen. Deshalb ist davon auszugehen, dass viele Aufgaben des Landesaktionsplans vorerst nicht realisiert werden. Die LINKE hat gegen die Schuldenbremse in Bund und Land gestimmt. Das Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte am Borgweg wird allein schon aus diesem Grund noch lange von Bedeutung sein.

AFD: Die AfD Hamburg sieht sich dem Grundsatz einer sachorientierten Inklusionspolitik verpflichtet. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen meist eine gezielte und bedarfsgerechte individuelle Förderung. Diese ist nur an den speziell darauf ausgerichteten Förderschulen zielgruppengerecht leistbar. An einer allgemeinen Schule ist die oft benötigte intensive Betreuung nicht leistbar. Die AfD Hamburg lehnt deshalb die generelle Inklusion aller Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an allgemeinen Schulen ab. Stattdessen wird die Beibehaltung der Förderschule befürwortet.

In den vorigen Blog-Posts habe ich die Antworten zu den Themen Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und Nachteilsausgleiche und Blindengeld zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.

Bürgerschaftswahl 2015: Hamburgs Parteien über Nachteilsausgleiche und Blindengeld

Die Parteien haben geantwortet. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) hatten ihnen zehn Fragen gestellt. Hier ihre Kernaussagen zum Thema Nachteilsausgleiche und Blindengeld:

SPD: Die Fortentwicklung der Eingliederungshilfe geschieht unter den Gesichtspunkten Personenzentrierung und Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung sollen in jeder Situation über ihre Belange möglichst eigenständig und autonom entscheiden können. Das Bundesleistungsgesetz wird derzeit auf Bundesebene erarbeitet. Hamburg hat sich bereits im Bundesrat dazu sehr engagiert eingebracht und ist an der Ausarbeitung des Gesetzes prominent beteiligt. Im Rahmen der Gesetzgebung wird auch die Entwicklung eines Bundesteilhabegeldes zu beraten sein. Bis dahin beabsichtigen wir keine Änderung beim Hamburger Nachteilsausgleich vorzunehmen.

CDU: Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das Blindengeld in Hamburg überdurchschnittlich hoch. Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant. Wir unterstützen nachdrücklich die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem System der „Fürsorge“ herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden sollen. Ziel ist eine Leistung, die sich am persönlichen Bedarf orientiert, unabhängig von Institutionen oder vom Wohnort der Betroffenen. Dabei sollen auch die bisherigen Vermögens- und Einkommensgrenzen überprüft werden.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Das Landesblindengeld wollen wir für blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten. Allerdings setzen wir uns dafür ein, dass ein bundesweites einheitliches Teilhabegeld als Nachteilsausgleich eingeführt wird. Das grüne Teilhabegeld ist gestaffelt nach Grad der Teilhabeeinschränkung und soll (mit Ausnahme von anfallenden Heimkosten) nicht auf Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet werden und unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Taubblinde sollen ebenfalls von dem Teilhabegeld profitieren.

FDP: Die FDP bekennt sich zum Erhalt des Blindengeldes in Hamburg. Für den Nachteilsausgleich von Menschen mit Behinderungen setzt sich die FDP grundsätzlich für eine stärkere Nutzung und Verbreitung des persönlichen Budgets ein, da Leistungen zum Nachteilsausgleich individuell an den jeweiligen Empfänger angepasst werden können und damit die persönlichen Lebensumstände jedes einzelnen besser berücksichtigt werden können, als bei der pauschalen Auszahlung eines Festbetrages. Die FDP zieht daher die Nutzung des persönlichen Budgets der Einführung weiterer Kategorien, wie Taubblindengeld oder Sehbehindertengeld, vor.

DIE LINKE: Die LINKE setzt sich seit Jahren dafür ein, dass das Bundesleistungsgesetz geändert wird. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von den Einkommens-und Vermögensverhältnissen der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien erbracht werden. Ein ergänzender Ausgleichsbeitrag soll dazu dienen, behinderungsbedingte, in der Leistungsbemessung der Eingliederungshilfe nicht weiter spezifizierte Bedarfe zu decken. Die LINKE wird sich in der nächsten Legislatur für eine gesetzliche Regelung einsetzen, damit stark sehbehinderte, taubblinde Menschen einen Nachteilsausgleich erhalten.

Im vorigen Blog-Post habe ich die Antworten zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zusammengefasst. Alle Fragen und Antworten finden Sie vollständig auf der Wahl-Sonderseite des BSVH.