Bundesteilhabegesetz: „Engagement fortsetzen“

Die zahlreichen Proteste und die intensive politische Arbeit der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe im Bündnis mit vielen anderen Verbänden und Aktivisten haben sich gelohnt. Mit dem gleichen Elan müssen wir unser Engagement fortsetzen, damit Behindertenpolitik ausschließlich am Ziel der selbstverständlichen und uneingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet wird und Unterstützungsleistungen endlich als echte Nachteilsausgleiche ausgestaltet werden.

(Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, am 2. Dezember 2016 über den Kampf für ein gutes Bundesteilhabegesetz)

Protest blinder und sehbehinderter Menschen: 7 Argumente gegen das Bundesteilhabegesetz

Am gestrigen Montag, 7. November 2016, demonstrierten mehrere Tausend Menschen mit Behinderung in Berlin gegen das Bundesteilhabegesetz. Anlass war die öffentliche Expertenanhörung des Bundestags. Allein zu der Protestkundgebung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes kamen rund 300 Betroffene.

Bereits im September hatten blinde und sehbehinderte Menschen für Schlagzeilen gesorgt. Unter dem Motto „Blinde gehen baden“ waren ca. 30 Aktivisten vorm Reichstag in die Spree gesprungen.

Doch wogegen richtet sich der Protest?

  1. Gegen die Ausgrenzung sinnesbehinderter Menschen: Zur gestrigen Expertenanhörung des Bundestags waren blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Organisationen gar nicht erst eingeladen. Das ist sinnbildlich für das Teilhabegesetz. Entweder wurden wir ganz vergessen, oder wir werden von der Politik gezielt gegen körperbehinderte Menschen ausgespielt.
  2. Gegen einen Nachteilsausgleich zweiter Klasse: Im Gesetz gibt es Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe. Diese Verbesserungen reichen bei Weitem nicht aus. Aber selbst diese kleinen Schritte in die richtige Richtung werden blinden Menschen vorenthalten. Die wichtigsten Nachteilsausgleiche – das Blindengeld und die Blindenhilfe – behandelt das Bundesteilhabegesetz einfach nicht.
  3. Gegen den Ausschluss sehbehinderter Menschen: Sehbehinderte Menschen (also Menschen die zwischen 2 und 30% Sehvermögen auf dem besseren Auge haben) haben bisher einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe-Leistungen, zum Beispiel wenn sie für ein Studium behinderungsbedingt besondere, zum Teil sehr teure Hilfsmittel benötigen. Dieser Anspruch entfällt im Teilhabegesetz komplett und wird durch eine willkürliche Regel ersetzt, wonach man nur Zugangsanspruch hat, wenn man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen dauerhaften personellen oder technischen Unterstützungsbedarf nachweist.
  4. Gegen Diskriminierung bei der Bildung: Das Gesetz wird den Anforderungen an heutige Bildungs- und Berufsverläufe in keiner Weise gerecht. Unterstützende Leistungen für Hilfsmittel und Assistenz gibt es nur, wenn es zwischen den einzelnen Bildungsetappen einen engen zeitlichen und einen inhaltlichen Zusammenhang gibt. Lebenslanges Lernen und berufliche Umorientierung werden für blinde und sehbehinderte Menschen somit unmöglich.
  5. Gegen den Ausschluss aus der unabhängigen Beratung: Ein richtiger Schritt, den das Teilhabegesetz vorsieht, ist die Finanzierung einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Behinderung. Der Haken: Diese berücksichtigt vergleichsweise kleine Gruppen von behinderten Menschen nicht. Z.B. taubblinde Menschen sind auf fachkundige Beratung angewiesen, die ihrer besonderen Behinderung gerecht wird. Solche dezentralen Beratungsangebote sind im Gesetz nicht vorgesehen.
  6. Gegen eine Aufweichung des Begriffs der Taubblindheit: Lange Zeit haben die 2.000 bis 6.000 Betroffenen für ein eigenes Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis gestritten. Die Einführung wäre ein Zeichen dafür, dass Taubblindheit endlich als Behinderung eigener Art anerkannt und nicht nur als Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit verstanden wird. Während die Bundesregierung das Merkzeichen TBL endlich ins Teilhabegesetz aufnehmen will, will aber nun der Bundesrat aus unerfindlichen Gründen das Merkzeichen umbenennen, in aHS = außergewöhnlich hörsehbehindert.
  7. Gegen Diskriminierung im Alter: Im aktuellen Gesetzgebungsprozess wird überlegt, wie man die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen der Hilfe zur Pflege voneinander abgrenzt. Hierbei gibt es Überlegungen sie ans Alter zu koppeln (bis zur Rente Eingliederungshilfe mit höheren Grenzen bei Einkommen und Vermögen, danach Pflegeleistungen, für die die bisherigen strengen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gelten). Altersarmut ist vorprogrammiert, und womöglich gibt es keinen Zugang mehr zu Hilfsmitteln für Senioren. Das Menschenrecht auf Teilhabe scheint für alte Menschen nicht zu gelten. Der Begriff „Bundesteilhabegesetz“ ist eine Farce.

#NichtMeinGesetz – BTHG grenzt Blinde aus

Die schwarz-rote Bundesregierung hat im Sommer ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Weg gebracht, das seinen Namen nicht verdient. Vieles ist schon kritisiert worden. Eine gute Zusammenfassung der Schwachstellen gibt es auf nichtmeingesetz.de.

Die 150.000 blinden und 1 Mio. sehbehinderten Menschen in Deutschland hat die Politik beim BTHG gleich komplett vergessen.

Flickenteppich Blindengeld: Altersarmut vorprogrammiert!

Der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde Menschen ist bis heute das Blindengeld. Der Haken: Es ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und in den letzten Jahrzehnten der Sparwut so sehr zum Opfer gefallen, dass von gleichen Lebensverhältnissen in Deutschland nicht mehr die Rede sein kann. Eine Bundeseinheitliche Leistung, die Blindenhilfe, stockt das Blindengeld zumindest für finanziell bedürftige blinde Menschen auf. Im Bundesteilhabegesetz gibt es aber weiterhin – anders als bei der Eingliederungshilfe – keine Verbesserung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Heißt: Ein Recht auf Sparen gibt es für blinde Menschen weiter nicht. Altersarmut ist vorprogrammiert.

Eingliederungshilfe: Sehbehinderte müssen draußen bleiben!

Blinde und sehbehinderte Menschen sind auch auf Eingliederungshilfe angewiesen, z. B. für unterstützende Leistungen im Bereich Bildung. Bislang regelt die Eingliederungshilfe-Verordnung, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 % einen Zugang zur Eingliederungshilfe haben. Die automatische Zugangsberechtigung wird im BTHG nun ersatzlos gestrichen – ein skandalöser Rückschritt. Im Gesetzentwurf ist nun stattdessen Zugangsvoraussetzung, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen einen Unterstützungsbedarf nachweist. Das bedeutet, sehbehinderte Studierende, die mobil sind, selbstständig wohnen, aber für Ihr Studium – zum Teil sehr teure – Hilfsmittel benötigen, werden diese zukünftig nicht mehr finanziert bekommen. Der Bildungsstandort Deutschland wird eine Farce. Statt die Berufschancen zu erhöhen, in dem in die Ausbildung investiert wird, werden die Betroffenen in Behindertenwerkstätten, in Berufsförderungswerke oder gleich in die Arbeitslosigkeit verfrachtet.

Bildung und Fortbildung: Nicht für Blinde und Sehbehinderte!

Überhaupt weist der Gesetzentwurf, der im Herbst durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden soll, erhebliche Lücken im so wichtigen Bereich der Bildung auf – sei es für Jugendliche oder für Erwachsene. Immer noch sind bestimmte unterstützende Leistungen an finanzielle Bedürftigkeit gekoppelt. Leistungen werden bei nichtlinearen Bildungsverläufen – heutzutage eher die Regel als die Ausnahme – nicht gewährt. Sprich: Studienwechsel, Abbrüche, berufliche Neuorientierung sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht drin. Nach dem Motto: „Wenn Ihr unglücklich im Job seid, arbeitslos, vielleicht krank werdet, ist das nicht unser Problem!“

Teilhabeberatung: Auch für taubblinde Menschen zentral!

Im BTHG-Entwurf wird auch die sog. ergänzende unabhängige Teilhabeberatung geregelt. In Deutschlands verwirrendem Sozialsystem mit seinen vielen verschiedenen Kostenträgern, Ansprechpartnern und Gesetzen, ist die Finanzierung von unabhängigen Beratungsangeboten ein richtiger Schritt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht nur lokale Anbieter unterstützt werden, sondern auch spezialisierte überregionale Anbieter. Hier klafft im Gesetzentwurf bisher eine Lücke. Denkt man z.B. an die vergleichsweise kleine Gruppe der taubblinden Menschen (rund 2.500 bis 6.000 in Deutschland), ist es einfach unmöglich, in jeder Kleinstadt eine Beratungsstelle aufzubauen. Aber auch für blinde und sehbehinderte Ratsuchende wird man auf überregionale Beratungsangebote nicht verzichten können.

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