Diskriminiert das Gender-Sternchen blinde Menschen?

Blinde Menschen wie ich schreiben und lesen Word- und PDF-Dokumente. Wir arbeiten mit E-Mail-Programmen. Und wir surfen im Netz. Die Meisten von uns nutzen hierzu eine synthetische Sprachausgabe, die uns den Bildschirminhalt vorliest. Besondere Programme, so genannte Screenreader, wandeln das, was sehende User*innen visuell wahrnehmen, so um, dass es in Sprache ausgegeben werden kann. Das klappt in der Regel sehr gut. Allerdings gibt es immer mal wieder auch Wörter, die von der einen oder anderen Sprachausgabe falsch wiedergegeben werden. Da wird die Jahreszahl 1979 von Apples Sprachausgabe immer englisch ausgesprochen, selbst in deutschsprachigen Texten, oder das Wort Update wird seit dem Update auf iOS 14 einfach komplett weggelassen. Das sind natürlich Fehler, die sich eingeschlichen haben und die hoffentlich irgendwann von Herstellerseite repariert werden. Diesen Wunsch haben sicherlich alle blinden Nutzer*innen.

Weniger einheitlich fällt das Urteil der Blinden-Community allerdings beim Gendern aus. Insbesondere an Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und Co. scheiden sich die Geister. Der Grund: Die Sprachausgaben lesen gegenderte Wörter zum Teil in einer verwirrenden Art und Weise vor. So wird Mitarbeiter*innen in den meisten Standardeinstellungen als „Mitarbeiter Stern innen“ vorgelesen. Die Variante mit dem Unterstrich oft als „Mitarbeiter Unterstrich innen“. Der Doppelpunkt wiederum wird zumeist in den Standardeinstellungen der Screenreader nicht als Satzzeichen vorgelesen, so dass die Sprachausgabe „Mitarbeiter innen“ vorliest. Letzteres kommt der – sich zunehmend auch in Radio und TV etablierenden – Aussprache schon recht nahe, allerdings fällt die Pause, die die Sprachausgabe hier macht recht lang aus, so dass beim Zuhören der Eindruck entsteht, ein Satz sei zu Ende.

Während also der Doppelpunkt beim Zuhören irritieren kann, tun dies Varianten, bei denen das Satzzeichen vorgelesen wird, auch. Gerade User*innen, die nicht so viel am Computer oder Smartphone hängen, sind unter Umständen sehr iiritiert, wenn unvermittelt das Wort Unterstrich oder Stern an einer Stelle auftaucht, an der Mensch damit nicht rechnet. Die Irritation kann so groß sein, dass der Lesefluss so stark unterbrochen wird, dass der nächste Halbsatz – die Sprachausgabe liest schließlich unerbittlich weiter – kognitiv nicht verarbeitet werden kann.

Immer mal wieder lese ich in den sozialen Medien Empfehlungen blinder Menschen. Mal wird da der Doppelpunkt empfohlen, weil die gesprochene Lücke doch ganz gut sei. Dann wieder kommt der Unterstrich um die Ecke, weil dieser bei aktuellen Screenreadern angeblich meist nicht mitgelesen würde usw. Ein Problem hierbei: Auch unter blinden Menschen sind Geschmäcker verschieden. Außerdem benutzen wir unterschiedliche Screenreader. Und jeder Screenreader hat seine Eigenheiten. VoiceOver liest Wörter anders vor als JAWS oder NVDA. Und dann gibt es noch unterschiedliche Versionen. Gerade bei den hohen Preisen kommerzieller Screenreader haben wir nicht immer die aktuellste Version auf dem Rechner. Und schließlich gibt es häufig auch noch sehr ausdifferenzierte Einstellungsmöglichkeiten in der Screenreader-Software. So kann ich als Nutzer von JAWS zum Beispiel einstellen, wie viele und welche Satzzeichen mir angesagt werden oder eben auch nicht. Insofern kann der gegenderte Text bei dem einen blinden Nutzer ganz anders klingen als bei einer anderen Nutzerin. Hieraus allgemeingültige Empfehlungen abzuleiten, ist schwierig.

Vor diesem Hintergrund haben die im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) organisierten Landesvereine – darunter auch der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg, dessen Geschäftsführer ich bin – Anfang 2019 eine Empfehlung verabschiedet, nach der möglichst auf Binnen-I, Sternchen und Co. zu verzichten ist. Auf der DBSV-Website heißt es zum männlich/weiblichen Gendern:

Damit klar wird, wie ein Text von einer Assistenz oder einem Screenreader vorgelesen werden soll, sollen Personenbezeichnungen ausformuliert werden (Beispiel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gendern durch Sonderzeichen und Typografie (…) ist nicht zu empfehlen. Weil ausformulierte Personenbezeichnungen vor allem bei häufigen Wiederholungen innerhalb eines Textes als störend empfunden werden können, bemühen wir uns, Textlösungen zu finden, die kein Geschlecht ausschließen („Team“ statt „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“).

Noch zurückhaltender fällt der Beschluss bezogen auf das Gendern aus, das auch diverse Menschen berücksichtigt:

Für einen Beschluss dazu ist es zu früh. Dafür sprechen zwei Gründe:

  • Es gibt unter den Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich empfinden, bisher keinen Konsens, wie gegendert werden soll.
  • Der Rat für deutsche Rechtschreibung, die maßgebende Instanz in Fragen der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum, hat im November 2018 erklärt, dass es noch zu früh für eine Entscheidung ist.

Als Übergangslösung kann bei längeren Texten in einem vorangestellten Satz erklärt werden, dass Personenbezeichnungen als geschlechtsneutral zu verstehen sind (was aber nicht das Gendern männlich/weiblich im Text ersetzt).

Andere gehen noch weiter. So schrieb das Österreichische Nachrichtenportal zum Thema Behinderung, BIZEPS, kürzlich in einem ansonsten sehr anregenden und differenzierten Beitrag zur Debatte doch tatsächlich:

Es bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass das Gender-Sternchen blinde Menschen diskriminiert.

Ausdrücklich möchte ich festhalten, dass der BIZEPS-Artikel von Jürgen Schwingshandl ein wunderbares Plädoyer für die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und gendergerechter Sprache ist. Ich kann lediglich der Aussage nicht zustimmen, wonach das Gender-Sternchen blinde Menschen diskriminiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang: Geht es eigentlich auch eine Nummer kleiner? Das Gendern entspringt aus einem Akt der Emanzipation. Zunächst ging es darum, die Gleichheit von Mann und Frau auch sprachlich auszudrücken. Mit dem Gender-Gap fand in den vergangenen Jahren u. A. die Perspektive nichtbinärer Menschen einen Ausdruck in Sprache und Schrift. Dabei entwickelt sich Sprache prozesshaft. Betroffene und die Gesellschaft streiten und diskutieren über den richtigen Weg. Irgendwann hat sich ein Standard etabliert, andere Varianten verschwinden.

Aus meiner Sicht machen es sich unser Dachverband DBSV und die in ihm organisierten Landesvereine etwas zu leicht, wenn wir Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkt ausklammern und wir uns erst wieder damit befassen wollen, wenn sich die Gruppe der nichtbinären Menschen auf eine Variante geeinigt hat. Gar das schwere geschütz der Diskriminierung aufzufahren, halte ich schließlich für verfehlt und unsolidarisch. Letzteres gilt besonders dann, wenn die Diskriminierungsthese in einem weniger differenzierenden Kontext als im Text von Jürgen Schwingshandl vertreten wird.

Wo genau liegt denn die Diskriminierung? Darin, dass die Sprachausgabe beim Stern genau das vorliest, was da steht? Werden wir dadurch wirklich irgendwo ausgeschlossen, wie dies zum Beispiel bei nichtbeschriebenen Fotos der Fall ist? Nein. Wir werden evtl. irritiert. Wir müssen uns evtl. umgewöhnen, daran, dass „Mitarbeiter Stern innen“ eben nicht mit dem „Sternenhimmel“ und mit „Innen und Außen“ zu tun hat, sondern für „Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitende, die nicht (ausschließlich) männlich oder weiblich sind“ steht. Aber geht es sehenden Leser*innen nicht auch so? Wurden und werden nicht auch sie beim Lesen irritiert? Müssen nicht auch sie sich umgewöhnen?

Oder liegt die vermeintliche Diskriminierung blinder Menschen darin begründet, dass die künstlichen Stimmen unserer Computer die Begriffe nicht so vorlesen, wie sie üblicherweise gesprochen werden? Da ist sicherlich etwas dran. Aber wäre es dann nicht besser, den Druck auf Screenreader- und Sprachausgaben-Entwickler*innen zu erhöhen, damit in der Zukunft ein korrektes Vorlesen gegenderter Begriffe erfolgt? Schließlich haben Sprachausgaben in der Vergangenheit auch gelernt, statt „Semikolon Bindestrich Klammer Zu“ „Zwinkersmiley“ zu sagen. Und es wird ja auch kein blinder Mensch von seinen sehenden Mitmenschen erwarten, dass sie beim schreiben auf „1979“ oder das Wort „Update“ verzichten sollen, nur weil das Smartphone diese Begriffe falsch vorliest.

Fazit: Gendern, ganz gleich in welcher Variante, ist – so jedenfalls meine Meinung – keine Diskriminierung blinder Menschen. Das ist bezogen auf andere Behinderungen durchaus anders. So können gegenderte Texte tatsächlich für viele Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Barriere sein. Auch mehrere Autist*innen haben mir auf Twitter von ihren Schwierigkeiten berichtet. Die meisten blinden Menschen werden sich aber genau wie sehende Menschen an Stern, Unterstrich oder Doppelpunkt gewöhnen. Anzunehmen ist schließlich, dass in den kommenden Jahren auch die Sprachausgaben lernen werden, wie gegenderte Texte am besten vorgelesen werden, oder es wird Einstellungsoptionen in der Screenreader-Software geben, mit der ich als Nutzer dann festlegen kann, wie die Wörter ausgesprochen werden sollen. Ich finde diesen Prozess spannend. Ich bin neugierig, wie sich die Debatte entwickelt. Und ich denke blinde Aktivist*innen und die Verbände der blinden und sehbehinderten Menschen sollten die gesellschaftliche Diskussion ums Gendern aufmerksam verfolgen und schon jetzt konstruktiv mit ihren (Zwischen-)Ergebnissen umgehen, statt noch länger bei einem unzeitgemäßen „Nein“ stehen zu bleiben oder gar einer anderen diskriminierten Gruppe, wie die der trans und nichtbinären Menschen, Diskriminierung vorzuwerfen. Antidiskriminierungskampf ist in erster Linie nämlich der Kampf gegen die Mächtigen, gegen etablierte Strukturen, die einzelne gesellschaftliche Gruppen dauerhaft benachteiligen. Antidiskriminierungskampf sollte aber niemals der Kampf gegen andere marginalisierte Gruppen sein.