Sehbehinderte und blinde Studierende – aber z.B. auch Studierende mit Legasthenie – sind auf barrierefrei zugängliche Fachbücher, Artikel, Präsentationen oder Klausuren angewiesen. Das können Ausdrucke in Blindenschrift oder Großdruck, tastbare Pläne oder Grafiken oder zugängliche Dateien für den PC sein. Für die barrierefreie Aufbereitung von Studienmaterialien bedarf es Umsetzungsdiensten an den Unis und Hochschulen. Nun veröffentlichte Ergebnisse einer Umfrage der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks zeigen, dass es einen solchen Service erst an wenigen Hochschulen gibt. Die Folge: Studierende müssen die Umsetzung selbst organisieren. Trotz des Rechtes auf Inklusion bleibt der Mehraufwand also bis heute bei den Studierenden mit Behinderung hängen.
Von 308 angeschriebenen Hochschulen beteiligten sich 99 an der Umfrage. Hiervon wiederum verfügten lediglich 18 über einen eigenen Umsetzungsdienst, zwei weitere kooperierten beim Erstellen von barrierefreien Dokumenten mit anderen Hochschulen. Was sich hinter den genannten Umsetzungsdiensten verbirgt, ist – der IBS zufolge – sehr unterschiedlich und „reicht von der Umsetzung durch die Beauftragten und Berater_innen für Studierende mit Behinderungen selbst über Digitalisierungsservices von Bibliotheken, die Studierende mit Beeinträchtigungen mit versorgen, bis zu eigenständigen Stellen für die Umsetzung.“
Die IBS fragte auch danach, ob die Umsetzungsdienste ausreichend ausgestattet sind. Das Ergebnis: „Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden von mehr als der Hälfte der Umsetzungsdienste – grundsätzlich oder bezogen auf Spitzenzeiten – als nicht ausreichend erachtet.“
Die vollständigen Ergebnisse findet Ihr auf Studentenwerke.de (PDF).