Auch blinde Menschen können wählen: heute hab ich es einer Wochenblatt-Journalistin erklärt. Bis vor wenigen Jahren waren wir auf Hilfe angewiesen, wollten wir unsere Stimme abgeben. Da wir nicht wussten, wo welche Partei, welcher Kandidat auf dem Wahlzettel stand, musste eine mehr oder minder vertrauenswürdige Person unser Kreuzchen machen. Wir mussten ihr blind vertrauen.
Das ist heute anders. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine vertreiben kostenlos Wahlschablonen. In die Schablonen werden die Wahlzettel eingelegt. Die Schablonen haben Beschriftungen in Braille und im Großdruck. Sie sind aus fester Pappe. Löcher zeigen an, wo die Felder für die Kreuzchen sind. Da der Text des Wahlzettels in Blindenschrift viel Platz benötigt, wird er auf eine CD gelesen oder als Braille-Broschüre beigefügt. In Hamburg hat der Gesetzgeber das Recht auf die Schablonen verankert.
In Hamburg hat der Gesetzgeber auch ein neues Wahlrecht erlassen, das uns vor große Herausforderungen stellt – allerdings stellt es auch sehende Wähler vor eine keineswegs kleine Herausforderung. Siebzehn Wahlkreise, Partei- und Kandidatenlisten, Bürgerschafts- und Bezirksversammlung. Im schlimmsten Fall hätten wir rund 200 Schablonen erstellen müssen. Der einzelne Wähler hätte mit rund fünfzehn Schablonen in die Wahlkabine gehen müssen. Praktikabel geht anders. Der BSVH konnte beim Wahlamt durchsetzen, dass die Wahlzetten – man muss wohl richtiger von Wahlheften sprechen – genormt werden, so dass für ganz Hamburg – und damit auch für jeden einzelnen Blinden – nur zwei Schablonen notwendig sind: eine hat pro Reihe ein Loch, die andere fünf. Puh, das war knapp. Dann kann ich ja doch wählen, geheim, wie sehende Hamburger auch.
Infos zu den Wahlschablonen: http://www.bsvh.org/news/37/37/