Hallo, liebe Leserinnen und Leser,
wenn eine Literaturkritikerin die Leserinnen und Leser in Deutschland unterschwellig beleidigt – wie in meinem gestrigen Beitrag zu lesen war -, dann ist das eine Sache. Dass der aufmerksame Beobachter derzeit betrachten kann, dass es Gruppen von Lesern gibt, denen von staatlicher Seite Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, wenn es um den Zugang zu Literatur geht, ist nochmal eine ganz andere.
Reden wir also mal über die Marrakesch-Richtlinie. Die was? Die Marrakesch-Richtlinie! Ohne mit Gesetzestexten, Paragrafen und Fachchinesisch um mich zu werfen, versuche ich den Inhalt der Richtlinie mal vereinfachend runterzubrechen:
Die Marrakesch-Richtlinie sieht vor, lese- oder sehbehinderten Menschen den Zugang zur Literatur zu vereinfachen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. So soll es (Blinden-)Bibliotheken beispielsweise ermöglicht werden, Hörbuch- oder Brailleschriftausgaben von Büchern zu erstellen – das Ganze, ohne den Urheber befragen zu müssen – und diese dann lese- oder sehbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Angesichts…
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Herzlichen Dank fürs Rebloggen!
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