Am 20. Februar wählen die Hamburgerinnen und Hamburger eine neue Bürgerschaft. Blinde und sehbehinderte Menschen haben Fragen an die Parteien, die im Wahlkampf leicht untergehen. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) haben daher zehn Wahlprüfsteine aufgestellt. Im Folgenden versuche ich die Kernaussagen der Parteien zusammenzustellen – heute die Fragen sechs bis zehn (den ersten Teil finden Sie hier):
6. Werden Sie sich dafür starkmachen, dass der NDR sein Hörfilm-Angebot verbindlich ausbauen muss?
- CDU: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, dass finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag zu entrichten haben. Mit diesem Geld soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.
- SPD: Wir wollen den Anteil der barrierefreien und z.B. mit Audiodeskription und Untertiteln versehenen Sendungen weiter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen steigern. Dafür soll künftig ein angemessener Betrag der Rundfunkgebühren verwendet werden.
- GAL: Das barrierefreie Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist tatsächlich beschämend gering. Deswegen werden wir uns auch in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass dieses Angebot deutlich ausgebaut wird. Entsprechende Anpassungen der jeweiligen Vereinbarungen sind notwendig, werden aber nicht vom Parlament, sondern von den Landesregierungen verhandelt.
- Linke: Die LINKE wird sich dafür stark machen, dass Hörfilmfassungen und Hörfilme zum Standardangebot des NDR gehören müssen, aber auch generell das barrierefreie Angebot rasch weiter ausgebaut wird. Sollten hierzu noch Vertragsanpassungen erforderlich sein, wird sich die LINKE hierfür einsetzen.
- FDP: Die FDP Bundestagsfraktion nimmt diese Problematik sehr ernst und hat die Rundfunkanstalten bereits zum verstärkten Ausbau barrierefreier Angebote angehalten. Bislang sind die Pläne von ARD und ZDF längst nicht ausreichend.
7. Bekennen Sie sich zum vollständigen Erhalt des Landesblindengeldes in Hamburg?
- CDU: Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant, aber auch keine Ausweitung auf sehbehinderte Menschen.
- SPD: Eine Änderung des Landesblindengeldes ist derzeit nicht geplant. Da wir derzeit nicht sagen können, wie ein neuer Haushalt aussieht, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt unseriös, Aussagen zu machen, die später nicht eingehalten werden können.
- GAL: Die GAL hat sich für den Fortbestand des Blindengeldes im Koalitionsvertrag mit der CDU, wie auch bei der letzten Sparrunde massiv eingesetzt. Außerdem wurde das Blindengeld in Hamburg nicht gekürzt, sonder sogar noch auf unsere Initiative hin an die Rentenentwicklung gekoppelt. Dieses wollen wir auch zukünftig beibehalten.
- Linke: Die LINKE tritt dafür ein, das bisherige Landesblindengeld nicht nur zu erhalten und automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern es auch um ein Sehbehindertengeld zu erweitern, wie dies bereits in anderen Bundesländern geschehen ist.
- FDP: Die FDP Hamburg erkennt die schwierige Situation der sehbehinderten Menschen und tritt für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein, die unterstützt werden muss. Mit der Frage der Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe wird sich die FDP im Fall des Einzugs in die Bürgerschaft intensiv befassen.
8. Was werden Sie nach der Wahl tun, um die Versorgung mit Hilfsmitteln und Rehabilitationsangeboten für sehbehinderte und blinde Menschen zu verbessern?
- CDU: Der Leistungskatalog der Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen der Krankenkassen wird nicht einseitig von der Politik vorgegeben. Es ist gemeinsame Verantwortung von Politik, Verbänden, Krankenkassen und Betroffenen, auf die entsprechenden Verhandlungen einzuwirken.
- SPD: Wenn wir in Regierungsverantwortung stehen, wollen wir uns insbesondere mit Hinblick auf sehbehinderte Seniorinnen und Senioren auf der Bundesebene dafür einsetzen, die Gesetzespraxis zu evaluieren und die Position der Betroffenen ggf. durch einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu stärken.
- GAL: Die Betroffenen brauchen im Konfliktfall konkrete Unterstützung, deswegen wollen wir die Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern, die unabhängige Sozialberatung in Hamburg stärken und die Öffentliche Rechtsauskunft ÖRA personell ausbauen.
- Linke: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen grundsätzlich auch als Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht. Hier besteht die Möglichkeit, auf eine verstärkte vorläufige Bewilligung von medizinischen Reha-Leistungen an neu von einer Sehbehinderung betroffene Senioren zu sorgen, bis eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreicht werden kann. Hierfür wird sich die LINKE in der nächsten Wahlperiode parlamentarisch einsetzen.
- FDP: In erster Linie kann dies nur bundespolitisch geregelt werden und fällt primär in die Zuständigkeit der Ärzte und Krankenkassen, die darüber entscheiden müssten.
9. Was werden Sie nach der Wahl für die berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen tun?
- CDU: Wir werden die Arbeitgeber weiterhin auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch das Integrationsamt hinweisen. Zudem werden wir weiter diverse Integrationsfachdienste finanzieren, die mit spezifischen fachlichen Schwerpunkten die Arbeitgeber zu den Rechten und Pflichten zum SGB IX beraten. Generell muss aber auch der langfristige Minderleistungsausgleich eingeführt werden, damit Inklusion auch im regulären Arbeitsmarkt gelingen kann.
- SPD: Hier müssen gemeinsam mit engagierten Unternehmen und den Kammern neue Wege beschritten werden. Leider schränken die drastischen Sparvorgaben des Bundes und die Verpflichtungen, die der jetzige Senat noch kurz vor der Wahl eingeht, den Gestaltungsspielraum in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik für die nächsten Jahre erheblich ein. Wir stehen dafür ein, dass in der öffentlichen Verwaltung die Schwerbehindertenquote von 5% mindestens eingehalten wird.
- GAL: Wir wollen, dass individuell und dauerhaft gefördert wird und jede und jeder selbst entscheiden kann, in welcher Form sie/er teilhaben möchte. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber bei Bedarf im geschützten Arbeitsmarkt sein.
- Linke: Die LINKE wird sich dafür einsetzen, dass nicht nur mehr sehbehinderte und blinde, sondern allgemein mehr schwerbehinderte Menschen bei der Freien und Hansestadt eingestellt werden. Es stellt sich vorrangig die Frage, warum das Job-Center team.arbeit.hamburg nicht zunächst einmal mit anderen Programmen versucht, es Arbeitgebern in Hamburg attraktiv zu machen, schwerbehinderte Menschen mit Unterstützung einzustellen.
- FDP: Eine verstärkte Integration von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt soll durch intensive Kooperation der Werkstätten mit Unternehmen geschehen. Durch verstärkte Nutzung des Persönliche Budgets, verbunden mit einer Arbeitsassistenz, kann die Ausbildungssuche optimiert werden.
10. Was werden Sie nach der Wahl für das Erreichen des Zieles der Inklusion an den Hamburger Schulen tun?
- CDU: Die Eltern von behinderten, schulpflichtigen Kindern haben seit dem Schuljahr 2010/11 ein Wahlrecht, ob ihre behinderten Kinder am gemeinsamen Schulleben einer allgemeinen Schule teilnehmen oder auf Wunsch eine Sonderschule besuchen. Da es sich ausdrücklich um ein Wahlrecht handelt, haben die Eltern auch weiterhin einen Anspruch, ihre Kinder bei Bedarf auf eine Sonderschule zu schicken. Dennoch wird die schrittweise Entwicklung der Inklusion mehr Zeit, Sorgfalt aber auch Ressourcen benötigen, als dies zuletzt der Fall war. Dafür setzt sich die CDU ein.
- SPD: Wir werden allen Kindern mit Behinderungen oder Förderbedarf, deren Eltern das wollen, den Besuch der allgemeinen Schulen ermöglichen. Dazu sollen nach dem Vorbild der seit Jahren erfolgreichen „Integrationsklassen“ und der „integrativen Regelklassen“ weitere Angebote geschaffen werden und deutlich mehr Sonderschulpädagogen an den allgemeinen Schulen unterrichten. Die bisherigen Sonder- und Förderschulen werden wir zu Kompetenzzentren für Sonder- und Förderpädagogik weiterentwickeln.
- GAL: Es muss gewährleistet sein, dass sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler an Regelschulen optimal mit Lehrmaterialien versorgt werden. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass neben den Lehrinhalten auch die blinden- und sehbehindertenspezifischen Arbeitstechniken vermittelt werden. Das gilt insbesondere für das Erlernen der Braille-Schrift.
- Linke: Die LINKE fordert einen flächendeckenden Ausbau der Grund- und Stadtteilschulen zu echten inklusiven Ganztagsschulen. Bereits mit „zeitweilig gesonderten Lerngruppen“ bestünde aus Sicht der LINKEN die große Gefahr, dass so genannte Nebenklassen wieder entstehen könnten mit eigenem Bildungsgang und entsprechendem eigenen Abschluss. Die LINKE fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in integrative Regelklassen aufgenommen werden müssen.
- FDP: Wir fordern zur Umsetzung der Inklusion die Ausstattung der betroffenen Schulen mit ausreichend sozialpädagogischen Fachkräften. Selbstverständlich müssen die sehbehinderten und blinden Schüler mit ausreichend spezifischen Lernmaterial versorgt werden. Die FDP möchte den Eltern überlassen, ob sie ihre betroffenen Kinder in den noch bestehenden Sonderschulen oder in einer Regelschule anmelden möchten.
Die vollständigen Fragenund Antworten finden Sie auf der Homepage des BSVH.
Und welche Partei sollten blinde und sehbehinderte Menschen nun wählen? Was meinen Sie?