In Hamburg wird am 23. Februar 2020 das Landesparlament, die Bürgerschaft, neu gewählt. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg haben die Parteien zu elf Themen befragt. Es geht um Fragen der Barrierefreiheit, der E-Mobilität, Nachteilsausgleichen wie dem Blindengeld, Teilhabe an Kultur und Medien und um Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Wir dokumentieren unsere Forderungen und die Antworten der Parteien auf der BSVH-Website.
Schlagwort: Arbeitsmarkt
Hürden auf dem Arbeitsmarkt: Blinde und sehbehinderte Menschen werden ausgegrenzt
Der Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zum Arbeitsmarkt ist zumeist versperrt. Zwar gibt es keine offiziellen Zahlen zur Beschäftigungsquote blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland – weder von der Arbeitsagentur, noch vom Statistischen Bundesamt, noch vom Arbeitsministerium (was schon ein Skandal an sich ist) -, es gibt aber Schätzungen, die erschütternde Zahlen liefern. Demnach sind weniger als 30% der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter hierzulande auf dem 1. Arbeitsmarkt beschäftigt. Über 70% sind arbeitssuchend, frühverrentet, arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen, besuchen ein Berufsförderungswerk oder andere Eingliederungsmaßnahmen usw.
In der Beratungstätigkeit im Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und in meinem persönlichen Umfeld spiegelt sich dieses negative Bild wider. Eine Vielzahl von Betroffenen ist seit etlichen Jahren auf der Suche nach einer beruflichen Zukunft, ohne Erfolg. Doch was sind die Hürden auf dem Arbeitsmarkt? Und wie kann man sie abbauen?
Unwissenheit als Hürde
Bevor ich mich diesen Fragen widme, einige wenige Worte dazu, wie blinde und sehbehinderte Menschen eigentlich arbeiten. Nehmen wir die Büroarbeit, die Arbeit am PC: Blinde Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = 2% oder weniger) arbeiten in der Regel mithilfe einer Screenreader-Software, die den Bildschirminhalt so umsetzt, das er von einer synthetischen Sprachausgabe vorgelesen werden kann. Neben der Sprachausgabe nutzen blinde Menschen häufig zusätzlich eine Braillezeile, ein Gerät, das Zeile für Zeile den Bildschirminhalt in der Punktschrift ausgibt. Mit der Maus können blinde Menschen nicht arbeiten, stattdessen setzen sie auf eine Vielzahl von Kurztastenbefehlen. Zum Beispiel springe ich im Internet mit der Taste H von Headline zu Headline, also von Überschrift zu Überschrift. Sehbehinderte Menschen (Sehvermögen auf dem besser sehenden Auge = über 2 bis zu 30%) nutzen zumeist eine Vergrößerungssoftware, mit der sie zum einen Bildschirminhalte stark heranzoomen können und zum anderen aber auch individuell Anpassungen an Kontrastierung und an der visuellen Darstellung vornehmen können. Daneben setzen viele zusätzlich aber auch auf die Sprachausgabe. Neben den technischen Helfern im Alltag, spielt aber bis heute auch die menschliche Unterstützung im Jobleben eine wichtige Rolle. Das Stichwort hier ist die Arbeitsassistenz, sprich: Eine Person, die blinden und sehbehinderten Menschen z.B. im Büro die Post vorliest oder einscannt, ihnen beim Erstellen visuell komplexer PowerPoint-Präsentationen hilft oder sie zu dienstlichen Außenterminen begleitet.
Warum beschreibe ich das so ausführlich? Weil die Unwissenheit hierüber bereits die erste große Hürde zum Arbeitsmarkt darstellt. Die allermeisten Menschen und demnach auch die allermeisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich überhaupt nicht vorstellen, wie blinde und sehbehinderte Menschen produktiv arbeiten. Vor diesem Hintergrund laden sie entsprechende Bewerberinnen und Bewerber gar nicht erst zum Gespräch ein. So wird nicht selten bereits die Suche nach einem Job oder einem Ausbildungsplatz für die Betroffenen zu einer Odyssee.
Defizit-orientierter Blick auf Behinderung
Und selbst wenn ein Bewerbungsgespräch stattfindet, ist der Blick auf den potenziellen neuen Mitarbeiter / die Mitarbeiterin häufig Defizit-orientiert. Statt zu schauen, was der Mensch mit Behinderung besonders gut kann, wird in den Vordergrund gerückt, was er nicht kann. Statt durch kreative Anpassungen der Arbeitsabläufe und der Aufgabenverteilung im Betrieb eine geeignete Stelle für den blinden oder sehbehinderten Menschen zu schaffen, wird er als für die Stelle ungeeignet beurteilt, obwohl er vielleicht nur für einen kleinen Teil des Jobs das Sehen bräuchte. Oder es wird darauf bestanden, dass der blinde Azubi – wie seine sehenden Vorgänger – während seiner Ausbildungszeit an allen Standorten des Unternehmens tätig sein muss, obwohl die ständige räumliche Umgewöhnung für ihn eine extreme Zusatzbelastung bedeutet.
Eine weitere Hürde kann das Fehlen barrierefreier IT am Arbeitsplatz sein. Zum Beispiel wird in einem Unternehmen eine neue Software implementiert, ohne dass diese auf Barrierefreiheit überprüft wurde. In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass bisher perfekt in den Arbeitsalltag integrierte Menschen von einem Tag auf den anderen gar nicht mehr mitarbeiten können – eine Situation, die weder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, noch für die Arbeitgeber erfreulich ist.
Zuwenig Lohn für Assistenten
Auch ungeeignete, schlecht qualifizierte Arbeitsassistenz kann zum Problem werden. Oft resultiert dies aus zu geringen Stundensätzen, die von Kostenträgern bewilligt werden. Zwar besteht grundsätzlich ein Anrecht auf die Finanzierung von Arbeitsassistenz, allerdings vertreten die Kostenträger – wie z.B. das Integrationsamt Hamburg – die Ansicht, dass die Assistentinnen und Assistenten keinerlei Vorkenntnisse benötigten, sondern lediglich das Sehen ersetzen müssten. Häufig bewilligen sie daher für die Assistentinnen und Assistenten nur einen Stundensatz, der knapp über dem Mindestlohn liegt. Das ist aber vollkommen Praxisfern. In der Realität ist es dagegen zwingend erforderlich, dass ein Grundverständnis der Inhalte von Dokumenten vorhanden ist und Arbeitsabläufe verstanden werden. Nehmen wir ein Beispiel aus meinem eigenen beruflichen Alltag: Ich bin Geschäftsführer und habe in diesem Zusammenhang häufig mit sehr komplexen Dokumenten und Formularen zu tun, seien sie von der Bank, einem Nachlassgericht oder einem Architektenbüro. Wenn ich meine Assistentin bitte, bestimmte Passagen aus dem Schriftsatz herauszusuchen, von denen ich nicht wissen kann, auf welchen Seiten sie sich befinden, so braucht sie zumindest ein grundlegendes Wissen darüber, wie diese Dokumente aufgebaut sind, was sich hinter den Fachbegriffen ungefähr verbirgt usw.
Eine weitere Hürde auf dem Arbeitsmarkt stellt die Bewilligungspraxis der Kostenträger – Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Integrationsämter – allgemein dar. Viel zu oft dauert die Bewilligung von Hilfsmitteln oder von Arbeitsassistenz zu lang. Ich selbst habe auf Bescheide schon mal acht Monate warten müssen. Gerade wenn man ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, ist man darauf angewiesen frühzeitig mit Hilfsmitteln und Assistenz versorgt zu sein. Ansonsten vergeht die Probezeit, ohne dass man eigenständig seine Arbeitsfähigkeit beweisen konnte. Häufig sind Kündigungen dann die Folge. Schließlich habe ich auch den Eindruck, dass die Kostenträger bei der Gewährung des sog. Eingliederungszuschusses zunehmend geizig werden. Hierbei handelt es sich um einen befristeten Lohnzuschuss zugunsten des Arbeitgebers für zwei bis drei Jahre, der Firmen motivieren soll, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer statt früher 70% im ersten Jahr heute vielleicht nur 30% bekommen, ist das nicht gerade förderlich.
Systematische Ausgrenzung
All diese Barrieren tragen zu der massiven Arbeitslosigkeit unter blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland bei, viel zu häufig sogar zu Langzeitarbeitslosigkeit. Hinzu kommt, dass klassische Blinden-Berufe wie Schreibkraft, Telefonist oder Masseur immer weniger nachgefragt werden. Auch vor diesem Hintergrund steigt der Druck, neue Berufsfelder zu erschließen. Hierzu scheint die Bereitschaft bei Arbeitgebern und Kostenträgern aber gering. Der Arbeitsmarkt-Experte Heinz Willi Bach spricht im Jahrbuch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands von einer „systematischen Ausgrenzung“, die für die Betroffenen sehr belastend sei.
Doch was kann man dagegen tun?
Es braucht sicherlich mehr Aufklärung – sowohl bei Arbeitgebern, als auch bei Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Arbeitsagentur usw. und auch bei den Betroffenen, die selbst oft Zuwenig über mögliche Berufsbilder und Fördermittel wissen. Und es braucht mehr Kreativität bei der Vermittlung in Arbeit. Es kann doch nicht sein, dass hervorragend ausgebildete Menschen, teils mit Studienabschluss, als einzige Option eine Tätigkeit im Dialog im Dunkeln oder eine Reha in einem Berufsförderungswerk angeboten bekommen! Gerade weil die Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter sehr klein und zudem sehr heterogen ist, muss individuelle Betreuung bei der Jobsuche und bei der Einarbeitung ins Unternehmen unbedingt gewährleistet sein.
Vielfalt als Chance
Gegenüber Unternehmen, die sich der Beschäftigung behinderter Menschen verweigern, braucht es strengere Gesetze. Zu Recht fordert der Deutsche Behindertenrat eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen, die weniger als 5% behinderte Mitarbeiter beschäftigen, zahlen müssen. Aber es braucht auch einen Kulturwandel in den Betrieben. Vielfalt muss endlich als Chance und nicht als Bedrohung verstanden werden. Gleichzeitig muss eines auch klar sein: Menschen mit Behinderung sind unterschiedlich. Es dürfen, wenn wir von der Integration in den Arbeitsmarkt sprechen (im Übrigen wird in diesem Zusammenhang noch viel zu selten der Begriff Inklusion verwendet), nicht nur mögliche Fachkräfte ins Blickfeld gerückt werden. Wir brauchen auch attraktive, gut bezahlte Arbeitsplätze für Menschen, die aufgrund von körperlicher, kognitiver oder psychischer Einschränkung nicht in die Verwertungslogik der freien Marktwirtschaft passen.
Hamburgs Behindertengleichstellungsgesetz modernisieren
Viele der bisher beschriebenen Probleme und Lösungsansätze haben eine bundesweite Dimension. Ich als Hamburger möchte aber zum Schluss auch einige Wünsche an die Bürgerschaft richten, also an Hamburgs Landesparlament. Ganz konkret steht in den kommenden Monaten die Neufassung des hiesigen Behindertengleichstellungsgesetzes an. Hier sollten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter unbedingt darauf achten, dass Barrierefreiheit in unserer Stadt – auch an Arbeitsstätten – konsequenter, verbindlicher und schneller umgesetzt wird als bisher. Es muss in diesem Zusammenhang endlich Schluss sein damit, dass finanzielle oder verwaltungsorganisatorische Gründe vorgeschoben werden, um Barrierefreiheit zu verhindern. Außerdem ist Barrierefreiheit zwingend für alle digitalen Angebote der Stadt Hamburg umzusetzen. Davon würden einerseits die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung profitieren, zum anderen aber auch die Beschäftigten der Stadt. Die elektronische Vorgangsbearbeitung und die Aktenführung der Hamburger Verwaltung sind technisch so zu gestalten, dass sie auch von beeinträchtigten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Während es im Gleichstellungsgesetz des Bundes eine solche Regelung bereits gibt, fehlt diese bisher in Hamburg. Zur IT muss zukünftig auch die Hardware zählen, heißt, dass z.B. Drucker und Kopierer für Menschen mit Behinderung bedienbar sein müssen. Letztlich muss bereits bei der Ausschreibung von Projekten die Barrierefreiheit ein zwingendes Zuschlagskriterium sein, damit es eben kein böses Erwachen gibt, wenn eine neue Verwaltungssoftware installiert wird und diese für blinde und sehbehinderte Mitarbeiter nicht nutzbar ist. Im Übrigen gilt auch hier, dass es deutlich günstiger ist, wenn Barrierefreiheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigt wird, statt im Nachhinein aufwändig nachrüsten zu müssen.
Über das BGG hinaus wünsche ich mir, dass unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier beim Senat darauf drängen, dass mehr Geld für Arbeitsassistenz bewilligt wird, dass Bescheide für Hilfsmittel und Arbeitsassistenz deutlich schneller ergehen und, ganz wichtig, dass Bürokratie in diesem Zusammenhang abgebaut wird. Das Verfahren zur Bewilligung von Hilfsmitteln und Arbeitsassistenz ist so dermaßen aufgebläht, dass allein hierdurch oft Monate ins Land gehen.
Menschen mit Behinderung auf die Agenda setzen
Und wenn ich schon dabei bin, einen episch langen Text mit Wünschen ins Internet zu stellen, dann gönne ich mir abschließend noch einen allgemeinen Appell an die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft (eigentlich aber an alle Politikerinnen und Politiker in diesem Land): 12% der Bevölkerung sind behindert bzw. schwerbehindert. Eine rhetorische Frage: Widmet sich die Bürgerschaft eigentlich 12% ihrer Zeit diesen Menschen? Liebe Politikerinnen und Politiker, hört diesen 12% der Bevölkerung zu, hört Euch ihre Alltagserlebnisse an, ihren täglichen Kampf um Teilhabe und Selbstbestimmung! Hört Euren Parteimitgliedern mit Behinderung aufmerksam zu! Ladet Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeorganisationen und der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen in Eure Gremien ein – und nicht nur in Eure Gremien der Behindertenpolitik! Inklusion ist ein Querschnittsthema, es gehört auch in die Verkehrspolitik, die Stadtentwicklung, die Wirtschaftspolitik und selbstverständlich in die Arbeitsmarktpolitik.
Nur eines darf in der Debatte nicht vergessen werden: Wir Menschen mit Behinderung sind nicht in erster Linie Fachkräfte, sondern Menschen, Menschen, die Teil einer inklusiven Gesellschaft sind und sein wollen, Menschen, die ihre Menschenrechte verwirklicht wissen wollen. Und dazu gehört auch, dass wir uns – nach unseren Neigungen und Fähigkeiten – ausbilden wollen und einen geeigneten, angemessen entlohnten Arbeitsplatz finden wollen. Mit der systematischen Ausgrenzung am Arbeitsmarkt muss jedenfalls endlich Schluss sein!
Bürgerschaftswahl: Für ein Hamburg ohne Barrieren (Teil 2)
Am 20. Februar wählen die Hamburgerinnen und Hamburger eine neue Bürgerschaft. Blinde und sehbehinderte Menschen haben Fragen an die Parteien, die im Wahlkampf leicht untergehen. Wir vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) haben daher zehn Wahlprüfsteine aufgestellt. Im Folgenden versuche ich die Kernaussagen der Parteien zusammenzustellen – heute die Fragen sechs bis zehn (den ersten Teil finden Sie hier):
6. Werden Sie sich dafür starkmachen, dass der NDR sein Hörfilm-Angebot verbindlich ausbauen muss?
- CDU: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, dass finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag zu entrichten haben. Mit diesem Geld soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden.
- SPD: Wir wollen den Anteil der barrierefreien und z.B. mit Audiodeskription und Untertiteln versehenen Sendungen weiter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen steigern. Dafür soll künftig ein angemessener Betrag der Rundfunkgebühren verwendet werden.
- GAL: Das barrierefreie Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist tatsächlich beschämend gering. Deswegen werden wir uns auch in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass dieses Angebot deutlich ausgebaut wird. Entsprechende Anpassungen der jeweiligen Vereinbarungen sind notwendig, werden aber nicht vom Parlament, sondern von den Landesregierungen verhandelt.
- Linke: Die LINKE wird sich dafür stark machen, dass Hörfilmfassungen und Hörfilme zum Standardangebot des NDR gehören müssen, aber auch generell das barrierefreie Angebot rasch weiter ausgebaut wird. Sollten hierzu noch Vertragsanpassungen erforderlich sein, wird sich die LINKE hierfür einsetzen.
- FDP: Die FDP Bundestagsfraktion nimmt diese Problematik sehr ernst und hat die Rundfunkanstalten bereits zum verstärkten Ausbau barrierefreier Angebote angehalten. Bislang sind die Pläne von ARD und ZDF längst nicht ausreichend.
7. Bekennen Sie sich zum vollständigen Erhalt des Landesblindengeldes in Hamburg?
- CDU: Veränderungen der Regelungen zum Blindengeld sind nicht geplant, aber auch keine Ausweitung auf sehbehinderte Menschen.
- SPD: Eine Änderung des Landesblindengeldes ist derzeit nicht geplant. Da wir derzeit nicht sagen können, wie ein neuer Haushalt aussieht, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt unseriös, Aussagen zu machen, die später nicht eingehalten werden können.
- GAL: Die GAL hat sich für den Fortbestand des Blindengeldes im Koalitionsvertrag mit der CDU, wie auch bei der letzten Sparrunde massiv eingesetzt. Außerdem wurde das Blindengeld in Hamburg nicht gekürzt, sonder sogar noch auf unsere Initiative hin an die Rentenentwicklung gekoppelt. Dieses wollen wir auch zukünftig beibehalten.
- Linke: Die LINKE tritt dafür ein, das bisherige Landesblindengeld nicht nur zu erhalten und automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen, sondern es auch um ein Sehbehindertengeld zu erweitern, wie dies bereits in anderen Bundesländern geschehen ist.
- FDP: Die FDP Hamburg erkennt die schwierige Situation der sehbehinderten Menschen und tritt für die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein, die unterstützt werden muss. Mit der Frage der Maßnahmen zur Unterstützung der Teilhabe wird sich die FDP im Fall des Einzugs in die Bürgerschaft intensiv befassen.
8. Was werden Sie nach der Wahl tun, um die Versorgung mit Hilfsmitteln und Rehabilitationsangeboten für sehbehinderte und blinde Menschen zu verbessern?
- CDU: Der Leistungskatalog der Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen der Krankenkassen wird nicht einseitig von der Politik vorgegeben. Es ist gemeinsame Verantwortung von Politik, Verbänden, Krankenkassen und Betroffenen, auf die entsprechenden Verhandlungen einzuwirken.
- SPD: Wenn wir in Regierungsverantwortung stehen, wollen wir uns insbesondere mit Hinblick auf sehbehinderte Seniorinnen und Senioren auf der Bundesebene dafür einsetzen, die Gesetzespraxis zu evaluieren und die Position der Betroffenen ggf. durch einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu stärken.
- GAL: Die Betroffenen brauchen im Konfliktfall konkrete Unterstützung, deswegen wollen wir die Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern, die unabhängige Sozialberatung in Hamburg stärken und die Öffentliche Rechtsauskunft ÖRA personell ausbauen.
- Linke: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen grundsätzlich auch als Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht. Hier besteht die Möglichkeit, auf eine verstärkte vorläufige Bewilligung von medizinischen Reha-Leistungen an neu von einer Sehbehinderung betroffene Senioren zu sorgen, bis eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreicht werden kann. Hierfür wird sich die LINKE in der nächsten Wahlperiode parlamentarisch einsetzen.
- FDP: In erster Linie kann dies nur bundespolitisch geregelt werden und fällt primär in die Zuständigkeit der Ärzte und Krankenkassen, die darüber entscheiden müssten.
9. Was werden Sie nach der Wahl für die berufliche Eingliederung blinder und sehbehinderter Menschen tun?
- CDU: Wir werden die Arbeitgeber weiterhin auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch das Integrationsamt hinweisen. Zudem werden wir weiter diverse Integrationsfachdienste finanzieren, die mit spezifischen fachlichen Schwerpunkten die Arbeitgeber zu den Rechten und Pflichten zum SGB IX beraten. Generell muss aber auch der langfristige Minderleistungsausgleich eingeführt werden, damit Inklusion auch im regulären Arbeitsmarkt gelingen kann.
- SPD: Hier müssen gemeinsam mit engagierten Unternehmen und den Kammern neue Wege beschritten werden. Leider schränken die drastischen Sparvorgaben des Bundes und die Verpflichtungen, die der jetzige Senat noch kurz vor der Wahl eingeht, den Gestaltungsspielraum in der Hamburger Arbeitsmarktpolitik für die nächsten Jahre erheblich ein. Wir stehen dafür ein, dass in der öffentlichen Verwaltung die Schwerbehindertenquote von 5% mindestens eingehalten wird.
- GAL: Wir wollen, dass individuell und dauerhaft gefördert wird und jede und jeder selbst entscheiden kann, in welcher Form sie/er teilhaben möchte. Dies kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma oder aber bei Bedarf im geschützten Arbeitsmarkt sein.
- Linke: Die LINKE wird sich dafür einsetzen, dass nicht nur mehr sehbehinderte und blinde, sondern allgemein mehr schwerbehinderte Menschen bei der Freien und Hansestadt eingestellt werden. Es stellt sich vorrangig die Frage, warum das Job-Center team.arbeit.hamburg nicht zunächst einmal mit anderen Programmen versucht, es Arbeitgebern in Hamburg attraktiv zu machen, schwerbehinderte Menschen mit Unterstützung einzustellen.
- FDP: Eine verstärkte Integration von Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt soll durch intensive Kooperation der Werkstätten mit Unternehmen geschehen. Durch verstärkte Nutzung des Persönliche Budgets, verbunden mit einer Arbeitsassistenz, kann die Ausbildungssuche optimiert werden.
10. Was werden Sie nach der Wahl für das Erreichen des Zieles der Inklusion an den Hamburger Schulen tun?
- CDU: Die Eltern von behinderten, schulpflichtigen Kindern haben seit dem Schuljahr 2010/11 ein Wahlrecht, ob ihre behinderten Kinder am gemeinsamen Schulleben einer allgemeinen Schule teilnehmen oder auf Wunsch eine Sonderschule besuchen. Da es sich ausdrücklich um ein Wahlrecht handelt, haben die Eltern auch weiterhin einen Anspruch, ihre Kinder bei Bedarf auf eine Sonderschule zu schicken. Dennoch wird die schrittweise Entwicklung der Inklusion mehr Zeit, Sorgfalt aber auch Ressourcen benötigen, als dies zuletzt der Fall war. Dafür setzt sich die CDU ein.
- SPD: Wir werden allen Kindern mit Behinderungen oder Förderbedarf, deren Eltern das wollen, den Besuch der allgemeinen Schulen ermöglichen. Dazu sollen nach dem Vorbild der seit Jahren erfolgreichen „Integrationsklassen“ und der „integrativen Regelklassen“ weitere Angebote geschaffen werden und deutlich mehr Sonderschulpädagogen an den allgemeinen Schulen unterrichten. Die bisherigen Sonder- und Förderschulen werden wir zu Kompetenzzentren für Sonder- und Förderpädagogik weiterentwickeln.
- GAL: Es muss gewährleistet sein, dass sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler an Regelschulen optimal mit Lehrmaterialien versorgt werden. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass neben den Lehrinhalten auch die blinden- und sehbehindertenspezifischen Arbeitstechniken vermittelt werden. Das gilt insbesondere für das Erlernen der Braille-Schrift.
- Linke: Die LINKE fordert einen flächendeckenden Ausbau der Grund- und Stadtteilschulen zu echten inklusiven Ganztagsschulen. Bereits mit „zeitweilig gesonderten Lerngruppen“ bestünde aus Sicht der LINKEN die große Gefahr, dass so genannte Nebenklassen wieder entstehen könnten mit eigenem Bildungsgang und entsprechendem eigenen Abschluss. Die LINKE fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich in integrative Regelklassen aufgenommen werden müssen.
- FDP: Wir fordern zur Umsetzung der Inklusion die Ausstattung der betroffenen Schulen mit ausreichend sozialpädagogischen Fachkräften. Selbstverständlich müssen die sehbehinderten und blinden Schüler mit ausreichend spezifischen Lernmaterial versorgt werden. Die FDP möchte den Eltern überlassen, ob sie ihre betroffenen Kinder in den noch bestehenden Sonderschulen oder in einer Regelschule anmelden möchten.
Die vollständigen Fragenund Antworten finden Sie auf der Homepage des BSVH.
Und welche Partei sollten blinde und sehbehinderte Menschen nun wählen? Was meinen Sie?