Am gestrigen Montag, 7. November 2016, demonstrierten mehrere Tausend Menschen mit Behinderung in Berlin gegen das Bundesteilhabegesetz. Anlass war die öffentliche Expertenanhörung des Bundestags. Allein zu der Protestkundgebung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes kamen rund 300 Betroffene.
Bereits im September hatten blinde und sehbehinderte Menschen für Schlagzeilen gesorgt. Unter dem Motto „Blinde gehen baden“ waren ca. 30 Aktivisten vorm Reichstag in die Spree gesprungen.
Doch wogegen richtet sich der Protest?
- Gegen die Ausgrenzung sinnesbehinderter Menschen: Zur gestrigen Expertenanhörung des Bundestags waren blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Organisationen gar nicht erst eingeladen. Das ist sinnbildlich für das Teilhabegesetz. Entweder wurden wir ganz vergessen, oder wir werden von der Politik gezielt gegen körperbehinderte Menschen ausgespielt.
- Gegen einen Nachteilsausgleich zweiter Klasse: Im Gesetz gibt es Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe. Diese Verbesserungen reichen bei Weitem nicht aus. Aber selbst diese kleinen Schritte in die richtige Richtung werden blinden Menschen vorenthalten. Die wichtigsten Nachteilsausgleiche – das Blindengeld und die Blindenhilfe – behandelt das Bundesteilhabegesetz einfach nicht.
- Gegen den Ausschluss sehbehinderter Menschen: Sehbehinderte Menschen (also Menschen die zwischen 2 und 30% Sehvermögen auf dem besseren Auge haben) haben bisher einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe-Leistungen, zum Beispiel wenn sie für ein Studium behinderungsbedingt besondere, zum Teil sehr teure Hilfsmittel benötigen. Dieser Anspruch entfällt im Teilhabegesetz komplett und wird durch eine willkürliche Regel ersetzt, wonach man nur Zugangsanspruch hat, wenn man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen dauerhaften personellen oder technischen Unterstützungsbedarf nachweist.
- Gegen Diskriminierung bei der Bildung: Das Gesetz wird den Anforderungen an heutige Bildungs- und Berufsverläufe in keiner Weise gerecht. Unterstützende Leistungen für Hilfsmittel und Assistenz gibt es nur, wenn es zwischen den einzelnen Bildungsetappen einen engen zeitlichen und einen inhaltlichen Zusammenhang gibt. Lebenslanges Lernen und berufliche Umorientierung werden für blinde und sehbehinderte Menschen somit unmöglich.
- Gegen den Ausschluss aus der unabhängigen Beratung: Ein richtiger Schritt, den das Teilhabegesetz vorsieht, ist die Finanzierung einer unabhängigen Beratung für Menschen mit Behinderung. Der Haken: Diese berücksichtigt vergleichsweise kleine Gruppen von behinderten Menschen nicht. Z.B. taubblinde Menschen sind auf fachkundige Beratung angewiesen, die ihrer besonderen Behinderung gerecht wird. Solche dezentralen Beratungsangebote sind im Gesetz nicht vorgesehen.
- Gegen eine Aufweichung des Begriffs der Taubblindheit: Lange Zeit haben die 2.000 bis 6.000 Betroffenen für ein eigenes Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis gestritten. Die Einführung wäre ein Zeichen dafür, dass Taubblindheit endlich als Behinderung eigener Art anerkannt und nicht nur als Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit verstanden wird. Während die Bundesregierung das Merkzeichen TBL endlich ins Teilhabegesetz aufnehmen will, will aber nun der Bundesrat aus unerfindlichen Gründen das Merkzeichen umbenennen, in aHS = außergewöhnlich hörsehbehindert.
- Gegen Diskriminierung im Alter: Im aktuellen Gesetzgebungsprozess wird überlegt, wie man die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen der Hilfe zur Pflege voneinander abgrenzt. Hierbei gibt es Überlegungen sie ans Alter zu koppeln (bis zur Rente Eingliederungshilfe mit höheren Grenzen bei Einkommen und Vermögen, danach Pflegeleistungen, für die die bisherigen strengen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gelten). Altersarmut ist vorprogrammiert, und womöglich gibt es keinen Zugang mehr zu Hilfsmitteln für Senioren. Das Menschenrecht auf Teilhabe scheint für alte Menschen nicht zu gelten. Der Begriff „Bundesteilhabegesetz“ ist eine Farce.